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Illegale Songs in iTunes Match: Musik-Majors schweigen über Konsequenzen

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Durchsucht man Apples „iTunes Store“-Richtlinien nach den Nutzungsbedingungen für den Online-Musik-Service iTunes Match, fällt das Suchergebnis überschaubar aus. Nur sieben Absätze erläutern Voraussetzungen, Rechte und Pflichten die bei der Nutzung der iOS-kompatiblen Musik-Ablage (hier im ifun-Test) zum Tragen kommen. Unter anderem informiert Apple auch über die rechtlichen Vorgaben der iTunes Match-Nutzung:

[…] Sie erklären sich hiermit einverstanden, iTunes Match nur für rechtmäßig erworbene Inhalte zu gebrauchen. Jeglicher Gebrauch für unrechtmäßige Inhalte verletzt die Rechte anderer und kann Sie zivilrechtlichen und strafrechtlichen Strafen aussetzen, einschließlich möglichen Schadensersatzansprüchen bei Urheberrechtsverletzungen.

Eine klar formulierte Passage. Immerhin lässt sich der Musik-Dienst auch zum „Waschen“ illegal erworbener Songs nutzen, kann mit Youtube-Mitschnitten, Radio-Aufnahmen oder Hörbeispielen gefüttert werden (hier reichen oft schon wenige Sekunden von Lied aus) und diese dann im nächsten Schritt, also nach dem Matching, gegen die von iTunes zur Verfügung gestellten hochqualitativen 265kb/s Original-Downloads einzutauschen.

Ein Umstand zu dem die Rechte-Inhaber doch eigentlich eine Meinung haben müssten. Klar: Kunden die iTunes Match nutzen, dürften sich langfristig zu guten iTunes Käufer-Entwickeln. Immerhin liegt die eigene Audio-Sammlung schon auf Apples Servern und lässt sich schnell erweitern. Wie aber stehen die großen Majors zu gewaschenen Archiven Schwarzkopierter Musik aus eMule, Napster und Limewire-Zeiten? Immerhin wurde iTunes Match bereits zum US-Start mit einer „piracy amnesty“ gleichgesetzt.

ifun.de hat bei EMI Music, Sony und Universal nachgefragt. Wie stehen die großen Majors der Tatsache gegenüber, dass unter den Match-Neukunden wohl auch iTunes-Nutzer sein werden, die den Apple-Dienst zum „Waschen“ illegal erworbener Songs nutzen werden? Wie soll zukünftig die Konvertierung unrechtmäßig geladener Inhalte umgangen werden (sprich: das Matching von Hörproben und Youtube-Videos)? Und: Wird ein rechtliches Vorgehen gegen auffällige Nutzer überhaupt in Betracht gezogen?

Die Antwort auf unsere Anfrage vom 20. Dezember: Schweigen. Einzig EMI verweist auf das englische Hauptquartier:

Aus unserem Hause kann leider niemand dazu Stellung nehmen, da diese Dinge alle über unsere Zentrale in London laufen.

Doch auch EMI-England reagiert zurückhaltend auf schwarzkopierte Match-Musik: Kein Kommentar.

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07. Feb 2012 um 19:01 Uhr von Nicolas Fehler gefunden?


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