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Screenshot reicht nicht aus

Handy-Ticket aber kein Empfang: Beförderer besteht auf Strafe

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80 Kommentare 80

Wer mit einem Handy-Ticket in Bus oder Bahn unterwegs ist, muss im Fall einer Kontrolle nicht nur das richtige Ticket vorzeigen, sondern auch sicherstellen, dass es in der App seines Beförderers angezeigt wird. Ein aktueller Fall aus Berlin zeigt, dass ein gespeicherter Screenshot nicht ausreicht.

U Bahn Grossprofil BVG Oliver Lang 2000

Die U-Bahn in der Hauptstadt | Bild: BVG, Oliver Lang

Fahrschein aber kein mobiles Netz

Der betroffene Student hatte sein gültiges Semesterticket als Bildschirmfoto abgespeichert, weil er unterwegs keinen Internetzugang hatte und einige Apps diesen zwingend benötigen, um hinterlegte Tickets anzuzeigen. Bei der Kontrolle wies ihn das Kontrollpersonal jedoch ab, da es sich nicht um ein in der App aktiv angezeigtes Ticket handelte. Selbst nachdem er im Bahnhof WLAN nutzte und das Ticket in der App nachreichte, galt dies als verspätet.Bvg Fahrinfo

Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) verweisen auf die geltenden Beförderungsbedingungen, wonach digitale Tickets nur in der App und im funktionsfähigen Zustand des Mobilgeräts gültig sind. Ein Ausdruck oder ein Screenshot gelten demnach nicht als Nachweis. Wer ein Ticket später online nachweist, muss zusätzlich 7 Euro Bearbeitungsgebühr zahlen.

Forderung nach mehr Kulanz

Kritik an dieser Praxis kommt vom Fahrgastverband IGEB. Dort hält man die Regelungen für wenig transparent und fordert eine bessere Information der Fahrgäste. Vielen sei nicht klar, dass ein Screenshot unzulässig ist. Außerdem plädiert der Verband für eine pragmatischere Handhabung bei Kontrollen. Kontrolleure sollten laut IGEB aktiv nach der App fragen und nicht allein aufgrund eines Screenshots von einem Verstoß ausgehen.

Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die Fristen. Wer sein Ticket nicht innerhalb von sieben Tagen nachweist oder die 7 Euro nicht innerhalb von zwei Wochen bezahlt, riskiert ein Inkassoverfahren. Eine Mahnung erhalten Betroffene vorher nicht. Die BVG übergibt solche Fälle direkt an ein beauftragtes Dienstleistungsunternehmen. Auch wenn dieses Vorgehen rechtlich zulässig ist, hält der Fahrgastverband einen längeren Zeitraum für angemessener. Besonders bei personalisierten Tickets wie dem Deutschlandticket oder Semestertickets sei das Nachreichen häufig möglich, werde aber formal als zu spät gewertet.

12. Sep. 2025 um 15:58 Uhr von Nicolas Fehler gefunden?


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  • Alice O'Melleth

    Lösungsvorschlag: den Dienstleister rechtlich dazu verpflichten, seine Tickets in einem offline verfügbaren Format anzubieten.

    .pkpass zum Beispiel.

  • Tja. Auch dit is Berlin! Die BVG tut so fortschrittlich, ist aber besonders was die Kulanz betrifft eher kleinlich. Im Übrigen sind die „Kontrolleure“ zu großen Teilen eher unverschämt unterwegs…..

    • +1
      absolute Frechheiten nehmen sich diese, oftmals ehr sehr einfach gestrickten Menschen, raus. Meinem Sohn haben sie erklärt das seine Trägerkarte vom Schülerausweis abgelaufen sei und darauf wurde ein Bußgeld erstellt. Blöd nur, diese Trägerkarte gibt es seit Jahren nicht mehr…ließ sich natürlich in der genauso „freundlichen“ Stelle an der Janowitzbrücke klären. Kostete allerdings echt Nerven u. Zeit, zusätzliche verlangte man trotzdem 7€…eine absolute Unverschämtheit!

    • Ich will es mal vorsichtig ausdrücken. Es gibt Menschen, die es voll auskosten, wenn sie Macht demonstrieren können. Ich habe schon weitaus tolerantere Kontrolleure in Berlins Nahverkehr erlebt.

    • leider wahr. wenn in berlin eine gruppe von ganz üblen typen mit gürteltaschen die bahn betritt, dann sind es zu 100% kontrolleure.

  • Typisch Deutschland. Ich möchte nicht wissen, wie oft man in einer U-Bahn kein Empfang hat. Oder in einem ICE wenn das WLAN mal wieder nicht funktioniert.

  • Wenn also das Mobilnetz und WiFi in der U-Bahn ausfallen bekommt jeder eine Strafe? Firmen sind schon sehr kreativ :-D nur dürfen sie sich dann halt nicht wundern wenn sie keiner mehr nutzt …

  • Finde ich auch absolut lächerlich und unverschämt. Wenn das in den Beförderungsbedingungen so drin steht, dann muss eigentlich zwingend auch die BVG dafür sorgen, dass überall und zu jederzeit Mobilfunk Empfang zur Verfügung steht.

  • da schreibt man ne nette email an die bvg und fertig ist der bums. sehr geehrte damen und herren, wenn sie nicht in der lage sind im u-bahn tunnel mobiles internet zur verfügung zustellen lehne ich die forderung ab, und verbleibe mit freundlichen grüßen

  • Das dürfte AGB rechtlich sehr zweifelhaft sein. Hängt natürlich vom Wortlaut ab.

  • Das Netz in der Berliner U-Bahn ist in jeder Hinsicht unterirdisch. Mein iPhone 16 Pro Max hat bislang einmal in Deutschland angezeigt, dass es gar keinen Empfang gibt und das Satellitensymbol gezeigt: in der Berliner U-Bahn.

  • Und genau deswegen ist mein Deutschland Ticket eine Plastikkarte

    Mit war das sowas von klar das es zu diesen Zwischenfällen kommen würde

  • Würde man bei uns mehr in Mobilfunk investieren anstatt nur Blabla von der Politik hätte man solche Probleme nicht.

  • Welche App ermöglicht es denn nicht das Ticket im Wallet zu speichern?

  • Deswegen mache ich am jeden ersten im Monat einen Screenshot meines Deutschland Tickets und lege es unter den Fotos ab. Klingt lächerlich, aber es vermeidet unnötigen Stress.

  • Da würde ich gerichtlich dagegen vorgehen.
    Der Anbieter bietet mir ein U-Bahn Ticket per Mobile Ticket an, dann muss er entweder dafür sorgen das es offline verfügbar ist oder dafür sorgen das man in der U-Bahn Mobilfunknetz hat.

    Aber in Deutschland ist es eh schon Glück Netz zu haben. :P

  • Steht in den AGBs auch wie viel Zeit man hat es am Handy zu zeigen und die App zu öffnen? Wann gilt es als verspätet?

  • Es ist halt Schwachsinn. Das Ticket hat nen Code, da ist eine kryptografische Signatur drin. Das Lesegerät vom Kontrolleur kann diese Signatur dann checken. Daraus ergibt sich, ob es ein gültiges Ticket ist. Was da neben dem Code noch irgendwie dabei steht oder nicht ist völlig nebensächlich für die Kontrolle.

    Es sollten eigentlich nur die Daten (Art des Tickets, Gültigkeitsdatum, Name des Passagiers etc.) eine Rolle spielen, die in dem Code drin sind und signiert sind. Die kann keiner fälschen ohne Zugriff auf die privaten Schlüssel vom Verkehrsbetrieb, und ob man diesen Code dann nun in der offiziellen App, einem Screenshot, ausgedruckt, abgepaust oder auf den Arm tätowiert hat, … wieso gibt da jemand einen F..?

    Und ob es sich bei der Person wirklich um die richtige handelt, dafür zeigt man ja dann den Lichtbildausweis vor.

  • Ich war vor kurzem in Copenhagen. Alles, aber besonders der ÖPNV, sauber, digital, schnell. Als ich dann geschaut habe, wie lange die das da schon machen, war ich schockiert schon seit 2012.

    Ich wohne in einer mittelgroßen deutschen Großstadt. Bei uns kann man im Bus nicht mal mit Karte zahlen, sondern muss sich anpampen lassen, wenn man mit einem 10€ Schein bezahlt.

  • Ach cool…also wenn ich in einer u-Bahn irgendwo in nem Tunnel 10 Meter unter Stahlbeton mal kein Internet habe, darf ich Strafe zahlen?
    Ist das deren Ernst?! Wen interessiert denn bitte wie der QR Code dargestellt wird?

  • Schlimmer bei der BVG: beim Kaufen eines Onlinetickets kommt die Warn-Meldung, dass das Ticket sofort gültig sei.
    Anschließend erscheint allerdings ein Countdown von 1 Minute, nach dem das Ticket dann aber erst gültig ist.
    Wenn ich ein Ticket kaufe, das sofort gültig ist, erwarte ich auch, dass es sofort gültig ist.

  •  ut paucis dicam

    Von wichtigen Dingen: Fahrscheinen, Tickets, Einkäufen online (bis die Bestätigung da ist) mache ich grundsätzlich Screenshots. So kann man dann sein Ticket auch vorzeigen und beweisen.

  • TapIn – TapOut ist die Lösung. Gibt’s in der halben Welt. Keine Schwarzfahrer, kein Personal nötig, nutzbar mit jeder denkbaren Zahlungsart auch ohne Ticket. Gerade erst vom Airport Malaga ins Zentrum genossen mit dem C1. Die Welt ist uns 25 Jahre voraus.

    • So etwas gab es seitens der Deutschen Bahn schonmal in den 00er Jahren. Hat sich nie durchgesetzt wahrscheinlich damals zu modern.

    • Aber in der Regel sind die Bahnhöfe im Zugang beschränkt. Siehe London, Paris etc. Das müsste man nachrüsten. In Berlin war das tatsächlich mal eine Überlegung von nem Senat. Wenn ich mich recht erinnere war ein Argument, dass die U-Bahnhöfe in der aktuellen Form meist zu klein sind und dann noch mehrere Ein- und Ausgänge haben. Das staut sich sofort, wenn Leute gleichzeitig rein und raus wollen.

  • Das Kalkutta an der Spree ist nicht okay … wenn überall geht fehlt, fehlt auch Kulanz

  • Die AGB Passagen auf die sich da berufen wird, sind ja so schwammig formuliert, dass dies vor Gericht wohl kein Bestand hätte. Nur macht sich leider keine den Stress wegen 7€ dagegen wirklich vorzugehen.

  • Da gibt es doch den klassischen Fall. Wenn ein Kontrolleur jemand kontrolliert und er hat kein Ticket, dann will er ihn stellen oder gar die Polizei rufen. Aber er darf dich nicht tätlich angreifen oder festhalten. Insofern kannst du in der nächsten Haltestelle aussteigen und er kann nichts machen, weil bis dahin die Polizei noch gar nicht da ist. Ich finde das zwar sehr verwerflich, wie teilweise dann auch mit den Bahnen umgegangen wird. Aber in diesem Fall hätte ich genau das ausgenutzt. Sowas nennt sich wie du mir so ich dir . Die spinnen doch

  • Bildschirmfotos gelten generell als Täuschungsversuch und werden in den meisten Verkehrsbetrieben nicht akzeptiert. Grund dafür ist, daß die Fotos auch gerne mal an „Kollegen“ weitergeschickt werden bzw. einfach manipuliert werden können.
    Und für alle die, die kein Internet haben, gibt es das Semester- oder Deutschlandticket auch in physischer Form.

  • Redet mit. Seid nett zueinander!

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