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Google Street View: Jetzt eine gesonderte iPhone-App

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18 Kommentare 18

Keine 24 Stunden nach dem Umbau seiner Maps Applikation – ifun.de berichtete – hat der Suchmaschinen-Anbieter Google jetzt eine zusätzliche Karten-App vorgelegt, die ausschließlich für die Anzeige von Street View-Bildern ausgelegt ist.

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Der neue Gratis-Download „Google Street View“ ist 50MB groß, ausschließlich für den Einsatz auf dem iPhone vorbereitet und mit einer 360°-Panoramaaufnahme-Funktion versehen, die euch dazu motivieren soll eigene Panorama-Bilder zu knipsen um diese anschließend auf Google Maps zu veröffentlichen und den Datenbestand deder Gmail-Verantwortlichen weiter anwachsen zu lassen.

Erkunden Sie mit Google Street View Sehenswürdigkeiten und Wunder der Natur auf der ganzen Welt oder statten Sie Museen, Sportstadien, Restaurants und kleinen Geschäften einen virtuellen Besuch ab.

Neben dem Blick auf Häuserfassaden, Straßen und Panorama-Fotos bietet die Google Street View-Applikation Bildergalerien an, auf denen ihr euch die „beliebtesten Sammlungen zu bestimmten Themen auf Google“ anschauen könnt.

Immerhin: Google Street View unterscheidet zwischen öffentlichen und privaten Panorama-Aufnahmen.

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Solltet ihr euch in der Vergangenheit die „Google Photo Sphere“-App geladen haben, müsst ihr nur auf die nächste Runde an App-Updates laden. Zwar stellt Google die „Street View“-App als eigenständigen Download vor, verteilt wird die neue Applikation jedoch als Update der „Google Photo Sphere“-Anwendung.

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Free
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03. Sep 2015 um 20:21 Uhr von Nicolas Fehler gefunden?


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    18 Kommentare bisher. Dieser Unterhaltung fehlt Deine Stimme.
  • Jetzt ist nur die Frage, wie sehen das öffentliche Einrichtungen, in denen man Eintritt bezahlt, wenn man fröhlich Panoramen macht. Das wird doch bestimmt nicht gerne gesehen. Aber ansonsten echt cool dier Streetviewtyp :)

  • hm
    also die Suchfunktion geht bei mir gar nicht hab das Iphone 6

  • Das macht die ganze Sache natürlich einfacher. Zumindest gehöre ich zu den menschen die die verpixelwut seit jahren versuchen mit nachgereichten Bildern einzudämmen. Kann sowieso nicht verstehen warum so eine bescheuerte sonderregelung in deutschland eingeführt wurde.

    • Die Regelung ist zu deinem Schutz.
      Nachbarhaus mit Omas zu fotografieren und bei Google einzustellen mag noch ganz amüsant sein aber lass dich nicht erwischen wie du die örtliche Niederlassung der Hells Angels fotografierst und ins Netz stellst … die könnten nicht so nachsichtig reagieren :-)

      • Das Lustige ist das weit über 50% der Deutschen Bevölkerung Streetview aktiv nutzen. Aber durch die sch*** Verpixelung ist Deutschland am Schlusslicht angekommen was die Aktualisierung der Karten angeht. Stand 2010/2011! Die Google Autos fahren weiterhin duech Deutschland aber die Karten werden halt nicht aktualisiert! #Neuland m(

      • @andi: nur das die regierung bei der digitalisierung niemanden schützt sondern nur im weg steht…

      • Schutz? Weil man Häuser verpixelt, bei denen man auch selbst öffentlich vorbeilaufen kann? In den USA nennen uns einige wohl zurecht „das Land der verpixelten StreetView-Häuser“.

    • Das Problem ist doch: die Bundes- und EU-Regierung reagiert nur. Sie ist nicht aktiv.
      Google bringt ein Produkt auf den Markt: Regierung schränkt ein.
      Apple, Samsung bringt etwas: Regierung schränkt ein.
      Ich würde mir mehr partnerschaftliche Arbeit wünschen, nicht nur Lobbyarbeit in Brüssel bei neuen Gesetzen. Die Digitalisierung kommt, da kann man gar nichts machen! Was machte der Verfassungsschutz? #Landesverrat. ‚Nuff said.

  • Ist vielleicht ein alter Hut aber mit ist gerade zum ersten Mal aufgefallen das bei Apple Maps zumindest in Berlin keine fahrenden Autos auf den Straßen zu sehen sind. Warum nur ?

    • In Münster ist bei Apple Maps die halbe Innenstadt verpixelt – warum?

      • Hallo Frank,
        der Eigentümer eines Gebäudes hat das Recht ungefragte Veröffentlichungen von Fotographien seines Eigentums nachträglich zu untersagen.
        .
        Grund dafür ist Art.2 I S.1 iV.m. Art.1 I GG, das sog. Allgemeine Persönlichkeitsrecht.
        Dieses gibt jedem u.a. das Recht an seinem eigenen Bild. Dazu gehört nicht nur das Bild von sich selbst, sondern auch all jenes, welches sich im Eigentum desjenigen befindet, folglich das Haus.
        .
        Und wenn viele davon Gebrauch machen, sieht es so aus wie in Münster.
        Die einzige Ausnahme davon ist, dass Gebäude von öffentlichen Interesse davon ausgenommen sind.
        .
        Wenn man aber kurz darüber nachdenkt, welchen Sinn diese Regelung verfolgt, so stellt sich die Frage, warum der Schutz (in diesem Falle Grundrechte) gegenüber einem Unternehmen nicht gelten sollte, zumal dieses damit kommerzielle Zwecke verfolgt und damit kein persé öffentliches Interesse darstellt.
        .
        Die Möglichkeit (als positives Recht) des einzelnen alles sehen zu können, muss sich auch am Recht der Anderen (als negatives Recht) dem nicht zustimmen zu müssen messen lassen.
        .
        Die Tatsache, dass ich auch vorbeigehen kann und damit unverpixelt sehen kann, ist damit nicht zu vergleichen.

  • Ich bin kein Google Freund, aber die App ist wirklich gut gemacht. Schöne Bilder. Danke für den Tipp.

  • Weil es das sog. Allgemeine Persönlichkeitsrecht aus Art.2I iVm Art.1I GG gibt.
    Das schützt u.a. das Recht am eigenen Bild.
    Demnach können Eigentümer, wenn sie vorher nicht gefragt wurden, wiedersprechen, folglich die Verpixelung begehren.

  • Redet mit. Seid nett zueinander!

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