Streaming-Freiheit mit Einschränkungen
Geoblocking: EU-Parlament verabschiedet neue Regelung
Die Mühlen der europäischen Legislative mahlen langsam, aber sie bewegen sich immerhin. Wie das Europäische Parlament heute mitteilt, können EU-Bürger mit laufenden Abonnements für Streaming-Dienste wie Netflix, Maxdome, Amazon Prime, Spotify und Co. diese zukünftig auch bei vorübergehenden Aufenthalten in anderen EU-Ländern nutzen.
Die dafür notwendige, neue Regelung, die bereits im Februar 2017 informell mit den Verhandlungsführern des Europäischen Rates vereinbart wurde, wurde vom Europäischen Parlament heute verabschiedet.
Zwar wurden die neuem Regeln heute (bei 34 Gegenstimmen und 8 Enthaltungen) mit 586 Stimmen angenommen, ehe der Gesetzesentwurf Inkrafttreten kann muss dieser jedoch noch vom EU-Ministerrat gebilligt werden. Anschließend haben die Mitgliedstaaten neun Monate Zeit, um die neuen Regeln zur Anwendung zu bringen.
Geoblocking-Freiheit mit Einschränkungen
Das Ende der Länder-Sperren, deren Abschaffung schon im März 2015 diskutiert wurde und mit einer Richtlinien-Vorlage im vergangenen Sommer erstmals Gestalt annahm, geht jedoch mit einem kleinen Wermutstropfen einher.
Dienstleister für Online-Inhalte können „wirksame und zumutbare“ Maßnahmen ergreifen um zu überprüfen, ob der Abonnent nicht dauerhaft in ein anderes EU-Land umgezogen ist:
Eine Liste zulässiger Methoden umfasst Überprüfungen von Personalausweisen, Zahlungsdetails, öffentlich verfügbaren Steuerinformationen, Postanschriften oder IP-Adressen. Die Dienstleister müssen sicherstellen, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten verhältnismäßig ist und Schutzvorkehrungen einrichten, insbesondere für Überprüfungen von IP-Adressen. Die neuen Regeln werden nur für kostenpflichtige Dienste gelten. Aber auch Anbieter kostenloser Dienstleistungen können ihre Inhalte EU-weit übertragbar machen, sofern sie die Vorschriften bezüglich der Wohnsitzüberprüfungen einhalten.