iphone-ticker.de — Alles zum iPhone. Seit 2007. 37 429 Artikel

Falsche Bestellknöpfe - DSGVO-Abmahnung folgt

Facebook und Instagram müssen ihr Abo-Angebot überarbeiten

Artikel auf Mastodon teilen.
8 Kommentare 8

Seit Anfang November werden Nutzer von Facebook und Instagram auch hierzulande vor die Wahl gestellt, entweder 9,99 Euro pro Monat zu bezahlen oder durch Werbeeinblendungen finanzierte Versionen der Apps zu nutzen. Dergleichen kennen wir auch von anderen Anbietern, im Falle der beiden zum Meta-Konzern gehörenden Apps störten sich Verbraucherschützer allerdings an der Tatsache, dass man als kostenpflichtiger Nutzer zwar keine Werbung mehr zu sehen bekommt, Meta sich jedoch weiterhin das Recht herausnimmt, personenbezogene Daten der Nutzer für weitere Zwecke auch kommerziell zu verwenden.

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen ist diesbezüglich vor Gericht gezogen und kann jetzt einen ersten Erfolg verbuchen. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat eine einstweilige Verfügung gegen Meta erlassen und bestätigt, dass die Bestell-Knöpfe für die Abos nicht den gesetzlichen Vorschriften entsprechen.

Instagram Werbefrei

Die aktuelle Entscheidung betrifft allerdings nur die Tatsache, das die Beschriftung im Bestellfenster nicht den gesetzlichen Bestimmungen entspricht. Anstelle von „Abonnieren“ oder „weiter zur Zahlung“ müssen die entsprechenden Tasten eindeutig definiert, also beispielsweise mit „Zahlungspflichtig bestellen“ beschriftet sein. Meta muss hier nun nachbessern und läuft zudem Gefahr, gerichtlich dazu verpflichtet zu werden, bereits eingezogene Abogebühren zu erstatten. Die Verbraucherschützer prüfen hier noch rechtliche Schritte.

DSGVO-Abmahnung läuft noch

Unabhängig davon hat die Verbraucherzentrale NRW Meta wegen Verstößen gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) abgemahnt, weil der Konzern nach Auffassung der Verbraucherschützer keine wirksame Einwilligung in die Datennutzung zu Werbezwecken einholt, wenn man kein Abonnement abschließt. Die Tatsache, dass man dem Konzern im Rahmen der kostenlosen Nutzung gestattet, persönliche Informationen zu verwenden um Werbung anzuzeigen, wird bei der Abo-Abfrage eher beiläufig erwähnt.

Hier die von den Verbraucherschützern beanstandeten Punkte im Wortlaut:

  • Datensammlung: Von ihr kann man sich durch das Abo nicht "freikaufen". Meta kann weiterhin erfassen und speichern, was man auf Facebook und Instagram macht und damit ein umfassendes Nutzer-Profil erstellen. Auch was man auf anderen Internetseiten macht oder welche Apps man sonst noch auf dem Smartphone installiert hat und nutzt, kann Meta oft nachvollziehen. Die Daten kann das Unternehmen für andere Zwecke verwenden, z.B. für die Personalisierung von Inhalten (also um auszuwählen, welche Beiträge man auf seiner Timeline sieht) oder zu Forschungszwecken. Das heißt, die Daten werden trotzdem kommerziell genutzt. Und was passiert mit den Erkenntnissen, wenn man das Abo beendet?
  • Weitergabe von Daten an Partner von Meta: Unternehmen, die Analysedienste von Meta verwenden, erhalten umfangreiche Informationen darüber, wie Nutzer:innen mit deren Inhalten oder Diensten interagieren. Diese Informationen können sie für eigene Zwecke nutzen. Das gilt auch für Daten von Menschen, die sich für ein Abo-Modell entscheiden.
  • Freiwilligkeit: Menschen müssen vollständig darüber informiert werden, welche ihrer Daten gesammelt werden, wie das geschieht und was damit geschieht. Dem können sie dann freiwillig zustimmen. Aber kann eine Zustimmung freiwillig sein, wenn es sich um eines der größten sozialen Netzwerke handelt, das jahrelangen Mitgliedern nun nur die Wahl lässt zwischen personalisierter Werbung oder mindestens 120 Euro pro Jahr?
08. Feb 2024 um 17:26 Uhr von chris Fehler gefunden?


    Zum Absenden des Formulars muss Google reCAPTCHA geladen werden.
    Google reCAPTCHA Datenschutzerklärung

    Google reCAPTCHA laden

    8 Kommentare bisher. Dieser Unterhaltung fehlt Deine Stimme.
  • Wieder typisch, bei großen Firmen wird hingeschaut und bei kleinen nicht. Gibt genug zu tun. Immer erschreckend wenn man Seiten und Apps prüft. Wer muss es oft melden, der Bürger. Schlimm.

  • Apropos Facebook:

    Da ich im Moment kein Facebook habe versuche ich, mir Freunde zu suchen und zwar außerhalb der Facebook-Plattform (aber nach den gleichen Prinzipien..)

    Also gehe ich jeden Tag auf die Straße und erkläre den Passanten was ich gegessen habe, wie ich mich fühle, was ich am gestrigen Abend gemacht habe, was ich heute und zur Zeit mache, was ich morgen machen werde, gebe Ihnen ein Foto von meiner Frau, von meinem Hund und wie ich mein Auto wasche bzw. wie meine Frau näht.
    Höre aufmerksam den Gesprächen anderer zu und sage:

    „Es gefällt mir“!

    Und siehe da, es funktioniert!

    Zur Zeit habe ich fünf Personen, die mir folgen:

    2 Polizisten, 1 Psychiater,
    1 Psychologe und 1 Pfleger

  • Redet mit. Seid nett zueinander!

    Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

    ifun.de ist das dienstälteste europäische Onlineportal rund um Apples Lifestyle-Produkte.
    Wir informieren täglich über Aktuelles und Interessantes aus der Welt rund um iPhone, iPad, Mac und sonstige Dinge, die uns gefallen.
    Insgesamt haben wir 37429 Artikel in den vergangenen 6086 Tagen veröffentlicht. Und es werden täglich mehr.
    ifun.de — Love it or leave it   ·   Copyright © 2024 aketo GmbH   ·   Impressum   ·   Cookie Einstellungen   ·   Datenschutz   ·   Safari-Push aketo GmbH Powered by SysEleven