Zu unzuverlässig bei Kindern?
Face ID verweigert Bestätigung von Kaufanfragen über Familienfreigabe
Apples Gesichtserkennung Face ID lässt sich nicht für die Freigabe von sogenannten Kaufanfragen im Rahmen der Familienfreigabe nutzen. Auf diesen Umstand macht die amerikanische Webseite ArsTechnica aufmerksam, nachdem sich die Beschwerden von betroffenen „Familienoberhäuptern“ häufen.
Mithilfe der Familienfreigabe können bis zu sechs Familienmitglieder ihre digitalen Einkäufe bei Apple gemeinsam verwalten und über eine vom sogenannten Familienorganisator hinterlegte Kreditkarte abrechnen. Ist die optionale Kaufanfrage aktiviert, so muss dieser Organisator jeden Kauf oder Download von Gratis-Apps prüfen, und die Rechtmäßigkeit von seinem iOS-Gerät oder Mac aus bestätigen. Anschließend wird der Inhalt automatisch auf das Gerät des anfragenden Familienmitglieds geladen.
Während sich eine solche Anfrage mithilfe des Fingerabdrucksensors Touch ID problemlos bestätigen lässt, verweigert Apples Gesichtserkennung hier das sprichwörtliche Abnicken. Statt dessen müssen Familienorganisatoren mit iPhone X hier das Passwort zu ihrer Apple-ID eingeben.
Die fehlenden Option überrascht, da die Gesichtserkennung den Fingerabdrucksensor ansonsten jederzeit ersetzen kann und Apple selbst die Funktion mit eben diesem Argument beworben hat. Als möglichen Grund führt der ArsTechnica-Autor an, dass Apple hier ausschließen will, dass sich die Gesichtserkennung womöglich durch zu starke Ähnlichkeit von Familienmitgliedern überlisten lässt. Apple weist auf mögliche Fehlfunktionen diesbezüglich im Rahmen der Funktionsbeschreibung von Face ID auch ausdrücklich hin:
Die statistische Wahrscheinlichkeit verhält sich bei Zwillingen und Geschwistern, die Ihnen sehr ähnlich sehen, sowie bei Kindern unter 13 Jahren anders, da deren Gesichtszüge sich noch nicht voll ausgeprägt haben.