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Verhandlungen erfolgreich abgeschlossen

EU will Messenger-Apps zur Interoperabilität zwingen

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Die EU will Betreiber von Messenger-Diensten künftig dazu verpflichten, auf offene Schnittstellen zu setzen und eine Interoperabilität zwischen den verschiedenen Techniken zu gewährleisten. Ziel ist es, dass Nutzer über die jeweils von ihnen gewählte Messenger-App auch mit Benutzern anderer Plattformen Nachrichten austauschen, Dateien senden oder Videoanrufe tätigen können.

Die Interoperabilitätsverpflichtung für Messenger-Anwendungen ist Teil des von der EU ausgearbeiteten Digital Markets Act (DMA), eine Vorgabe, die Monopolbildung verhindern und insbesondere auch dafür sorgen soll, dass kleinere Marktteilnehmer über bessere Chancen verfügen. Auf die nun erfolgte Einigung des Parlaments hin können die Vorgaben in die Gesetzgebung einfließen.

EU will Apple & Co. in die Bahnen weisen

Apple und Google sehen sich hinsichtlich der von der EU angestrebten Maßnahmen zur Verhinderung von Monopolbildungen ja bereits mit entsprechenden Vorgaben mit Blick auf den App Store konfrontiert. Mit den Interoperabilitätsvorgaben für Messenger macht die EU nun in einem weiteren Bereich unangenehmen Druck auf die Unternehmen. Insbesondere Apple hat sich über die vergangenen Jahre hinweg strikt dagegen gewehrt, seinen iMessage-Dienst zu öffnen oder gar für andere Plattformen bereitzustellen.

Insbesondere hat Apple bislang keine Bereitschaft gezeigt, den als SMS-Nachfolger gehandelten Standard RCS (Rich Communication Services) zu unterstützen. Das Protokoll bietet im Wesentlichen, was die EU mit dem DMA fordert und würde eine anwendungsübergreifende Kommunikation zwischen Messengern wie iMessage, WhatsApp und Google Messages ermöglichen.

Als Europäisches Parlament haben wir dafür gesorgt, dass die DMA sofort greifbare Ergebnisse liefern wird: Verbraucher haben die Wahl, die Kerndienste von Big-Tech-Unternehmen wie Browser, Suchmaschinen oder Messaging zu nutzen, und das alles, ohne die Kontrolle über ihre Daten zu verlieren .
-Andreas Schwab, EU

Der vom EU-Parlament vorläufig verabschiedeten Fassung zufolge zielen die Vorgaben auf die großen Anbieter wie Apple, Google oder die auch hinter WhatsApp stehende Facebook-Mutter Meta ab, die eine Marktkapitalisierung von mindestens 75 Milliarden Euro oder einen Jahresumsatz von mindestens 7,5 Milliarden Euro verbuchen. Um als „Gatekeeper“ bezeichnet zu werden, müssen diese Unternehmen zudem bestimmte Dienste wie Browser, Messenger oder soziale Medien anbieten, die in der EU monatlich mindestens 45 Millionen Endnutzer und jährlich 10 000 Geschäftsnutzer haben.

Die verabschiedeten Vorgaben müssen nun in ordentliche Form gebracht, geprüft und vom EU-Parlament und Rat gebilligt werden, damit die Vorgaben im Anschluss umgesetzt werden können.

Titelbild: depositphotos.com
25. Mrz 2022 um 11:07 Uhr von chris Fehler gefunden?


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