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DSGVO: Instapaper streicht in Europa temporär die Segel

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Der Später-Lesen-Dienst Instapaper verabschiedet sich offenbar temporär für europäische Nutzer. Dies geht aus einer Nachricht hervor, die das Unternehmen an Nutzer verschickt hat. Als Grund wird der morgige Stichtag für die Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung (DGSVO) genannt.

Instapaper Dsgvo

Die kurzfristige Nachricht erwischt betroffene Nutzer kalt und man darf sich fragen, ob die Entwickler ihre Planungen diesbezüglich in letzter Minute über den Haufen werfen mussten oder gar verhindern wollten, dass Kunden im Vorfeld abwandern – Pocket oder auch die Selbst-Hosting-Lösung Wallabag wären hier Alternativen.

Instapaper will sich im Detail nicht zu den Gründen für die Entscheidung äußern. Man sei noch mit den nötigen Umstellungen befasst, um mit den neuen Richtlinien konform zu gehen, wolle den Dienst aber so schnell wie möglich wieder für alle Nutzer anbieten.

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Via The Verge

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24. Mai 2018 um 16:42 Uhr von chris Fehler gefunden?


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    53 Kommentare bisher. Dieser Unterhaltung fehlt Deine Stimme.
  • Das ganze ist ein ganz großer Müll, der da wieder verbrochen wurde. Ich frage mich, ob es bei denen, die das verabschiedet haben im Kopf noch Zellen gibt, die sich zusammenschließen können und mal über was nachdenken.

    • Die DSGVO gibt es seit 2 Jahren. Also lang genug, um sich damit zu beschäftigen. Die Übergangszeit endet morgen.

      • Damit beschäftigen hin und her, das Problem ist doch das das Ding an allem vorbei geht wie nur möglich. Am besten sind ja noch Politiker die behaupten das es keine Abmahnindustrie geben wird, weil man könne ja jetzt schon abmahnen und das wurde ja auch nicht exzessiv genutzt. Deswegen sollte niemand Angst vor dem Gesetzt haben. Das ich nicht lache.

      • Seit 3 !!!

      • Mir als Selbständiger hat vor 2 Jahren niemand einen Hinweis gegeben. Erst Ende letzen Jahres fingen Blogs vermehrt darüber zu berichten, erst im Februar / März gab es die ersten für nicht-Juristen verständlichen Leitfäden, und auch kurz vor dem Stichtag gibt es immer noch widersprüchliche Aussagen von Anwälten(!) zu bestimmten Themen. Ich sehe gerade viele Kollegen und Geschäftsparter am rotieren. Viele sind verunsichert.

        Ich finde es etwas billig, die „selbst schuld, das ist doch seit 2 Jahren klar“ -Nummer zu ziehen.

      • @travis@work:

        Niemand teilt Dir irgendein neues Gesetz „mit“ – kein Gesetz wird aktiv auf dem Silbertablett serviert. Die Datenschutzverordnung nicht, aber auch kein anderes Gesetz. Gerade als Selbstständiger ist es eine Holschuld von Dir, nicht eine Bringschuld eines Staates oder der EU, dich über neue Gesetze in Kenntnis zu setzen.

        Und ja, nicht alles ist klar – auch das ist normal bei neuen Gesetzen, die nie so detailliert sein können, und daher eigentlich immer erst durch Gerichtsurteile in konkreten Fällen präzisiert bzw. ausgelegt werden. Da kann aber niemand was dafür.

        Zuletzt noch Folgendes (ich bereite unser Unternehmen, einen Mittelständler, seit 2 Jahren auf die DSGVO vor): wer vorher bereits das Bundesdatenschutzgesetz (und das gibt es seit Jahrzehnten) genau eingehalten hat, hat bei der Umstellung auf die DSGVO keinen sehr großen Zusatzaufwand. All die Dinge, die jetzt der DSGVO angekreidet werden, zum Beispiel das Führen eines Verfahrensverzeichnisses, waren schon im BDSG erforderlich.

      • @MacManux: Wenn von mir als Webentwickler (Einzelunternehmer) verlangt wird, dass ich ständig ein Auge auf irgendwelche Auswüchse der EU (und die gibt es sehr oft) habe, könnte ich den Laden dicht machen, weil ich zum einen kein Jurist bin, nicht alles auf Anhieb im Juristendeutsch verstehe und zum anderen wertvolle Arbeitszeit verbrannt wird, die mir niemand bezahlt.

        Ich kann mir auch keinen dauerhaft einbestellten Rechtsbeistand leisten, der da durchgehend für mich ein Auge drauf hat. Das geht nicht nur Einzelkämpfern so, sondern vielen kleinen Unternehmen, die eben nicht jemanden vom Fach, wie Dich, dauerhaft an der Seite und somit genügend vorlauf und geringen Aufwand haben. Selbst die für mich zuständige IHK hat erst Ende letzen Jahres eine erste Ankündigung irgendwo im hinteren Teil ihres Newsletters gehabt. Zumindest von denen hätte ich mir heute vor 2 Jahren

        Aber wie ich etwas weiter unten von Tom erfahren habe, sind wir ja alle schlechte Unternehmer, die nicht von Anfang an bescheid wussten. Sollten wohl besser was anderes machen.

      • Wenn Du als Web-Entwickler gewissenhaft und vernünftig mit personenbezogenen Daten umgehst, nicht wie ein Informatikstudienabbrechergehilfsassistent jedes coole Plug-In und jeden zweifelhaften Werbedienst für ein paar Cent Deinen Kunden aufoktroyierst, Dir die Anleitungen für Analytics durchliest und in der Praxis verstanden hast, was eine Datenschutzerklärung und Impressum zu enthalten hat, was sich im Prinzip immer wiederholt, hast Du rein gar nichts zu befürchten. Du musst kein Jurist sein, um Spielregeln einzuhalten. Ein Arzt kann ja auch nicht mal eben das Hirn rausreißen, weil er meint, da könnte man noch ein paar Synapsen verlöten. Wenn Du da noch nichts von wusstest oder was auch immer, machst Du keinen guten Job. Programmieren ist nicht alles, man kann auch nicht einfach ein Auto zusammenschrauben und auf Straßen schicken. Das Problem im Netz ist nur, dass man seit 25 Jahren verpatzt hat, Spielregeln festzulegen. Die hat man nun und das ist klar, dass das manchen sauer aufstößt, zumal Webentwickler alles sein kann, vom Hobbytüftler über den Fachinformatiker bis hin zum Ingenieur.

  • Die DSGVO ist schon gut, schießt aber in manchen Bereichen über das Ziel hinaus. Besonders für kleine Vereine und Webseitenbetreiber ist das nicht so einfach. Zu verdanken haben wir das den Datensammlern

    • Was ist danach nicht einfach. Man muss sich schlicht damit beschäftigen. Und seine Kunden entsprechend aufzuklären und ggf. Auskunft zu geben sollte auch schon vorher kein Hexenwerk gewesen sein.

      • Entweder bist du der perfekte DSGVO-Guru, oder aber -was ich eher vermute- du hast überhaupt keine Ahnung!

      • Ist ganz einfach erklärt, beispiel anhand einer Glaserei mit 12 Mitarbeitern.
        – Webseite muss SSL Verschlüsselt werden, weil ein Kunde evtl eine email schreibt: Was kostet Glasscheibe?
        – Cookie Abfrage einrichten
        – Passende Datenschutzerklärung vom Anwalt erstellen lassen, für Daten die eigentlich nichtmal verwendet werden.
        – Datenschutzbeauftragten in der Firma festlegen
        – Alle eigehenden und ausgehenden Daten müssen zu jedem Auftrag Dokumentiert, abgeheftet und bei einer Stichprobenartigen Prüfung vorgezeigt werden können.
        Ist das nicht etwas übertrieben für einen kleinen Handwerkerbetrieb?

      • SSL bietet jeder Hoster an.
        Datenschutzbeauftragter kann der Admin oder der Chef sein.
        Cookieabfrage bietet jedes halbwegs brauchbare Websiteprogramm
        Datenschutzerklärung zieht jeder Anwalt aus der Schublade
        aufträge sollten auch vorher schon archiviert werden

      • Ich habe mich schlichtweg schon eher damit beschäftigt. Und vermute du was du willst, aber lass den Sturm mal schön im Wasserglas

      • Der Chef darf übrigens nicht Datenschutzbeauftragter werden, genau so wie der IT Administrator.

      • Natürlich muss man sich damit beschäftigen, zumal das BDSG schon vieles geregelt hat. Das habe ich auch machen müssen, aber man muss dennoch aufpassen. Manche Computerfirmen machen jetzt einen auf DSGVO-Profi, das ist sehr leichtsinnig und wäre so, als würde der Kaufmann jetzt gleich noch die Steuererklärung mitmachen, damit man die hochpreisigen Produkte sich leisten könnte. Aber in der Tat ist das nicht so schwer, habe für meine Projekte sechs Wochen eingeplant, nach eineinhalb Wochen war ich durch. Aber auch nur deshalb, weil ich mich stets in die Anwender hinein versetze und Datensparsamkeit alleine durch meine Google- und Amazon-Erfahrung seit 15-20 Jahren ein präsentes Thema ist. Da brauche ich keine DSGVO für, um zu verstehen, was sich gehört und was nicht. Sicher ist es immer blöd, wenn die Theorie versucht, die Praxis nach 25 Jahren Schlafzustand abzubilden. Wer sich aber heute darüber aufregt, gehört wohl zum Echo-Nerd vom Typus hat nix zu verbergen, da kann man als Entwickler ruhig auf ein SSL-Zertifikat verzichten, wenn die Seite dann 200ms schneller lädt oder so. Das größte Problem haben Handwerker mit einer Mailadresse und 15 Mitarbeitern. Ebenso kleine Foren und Webseiten, die alleine durch die Werbeeinblendungen nicht mehr als rein privates Angebot gelten und somit knallhart mit reinfallen.

  • Ja, plötzlich ist der 25. Mai 2018 nach 2 Jahren Übergangszeit dann da… Saftladen!

  • Das Gute daran ist, dass mich alle Anbieter kontaktieren, bei denen ich mich in den letzten Jahren angemeldet hatte. Gute Gelegenheit den Änderungen zu widersprechen und die Konten löschen zu lassen!

    • „Löschen“ ist gut. Oft bedeutet das nur, dass die E-Mail Adresse mit dem Suffix „-DELETED“ (o.ä.) ergänzt wird. Sämtliche Daten – meist sogar noch die aktive Session – bleibe erhalten.

      • Lass dir aber zuerst alle Daten geben.

      • Die Daten dürfen nach Inkrafttreten der DSGVO nicht mehr weiter gespeichert werden. Unter anderem deshalb ist die DSGVO super.

      • @Melivin @Ingo: leider beides falsch! Die Daten bleiben wegen der Aufbewahrungspflicht min. weitere 10 Jahre gespeichert.

      • Leider aber auch falsch. :D Die 10 Jahre nur dann, wenn es finanztechnisch erforderlich ist, siehe Buchhaltung. Ansonsten können das sogar nur 14 Tage sein, beispielsweise wenn ein Kunde mit mir Kontakt aufnimmt und sich kein Auftrag anbahnt. Datensparsamkeit ist das Stichwort.

    • @Zumo
      Das stimmt so pauschal nicht. Es hängt von der Rechtsgrundlage ab, wie lange die Daten gespeichert werden müssen. Das sind nicht pauschal 10 Jahre.

  • Das beste ist das die DSVGO schon seit 2 Jahren in Kraft ist und jetzt nur die Übergangsfrist ausläuft. Was haben alle in den letzten Jahren gemacht es ist nichts was erst seit 2 Wochen bekannt ist.

    • Es ist so geil einfach. Seit zwei Monaten herrscht Panik, weniger als die Hälfte der deutschen Unternehmen halten sich bisher dran. Wie im Supermarkt vorm Feiertag. Weiß man ja vorher nicht.

      • Das gehört zu deiner unternehmerischen Verantwortung dich über die Gesetzeslage zu informieren. Wenn du das nicht machst, bist du ein schlechter Unternehmer und solltest vielleicht was anderes tun.

      • Genauso ist das. Geht halt im Leben nicht nur um überteuerte Gadgets und Luxusgüter. Aber mal ehrlich, ganz unrecht hat er nicht. Ich frage mich, wozu die IHK eigentlich Beiträge kassiert und nicht insbesondere auf ihre Kleinbetriebe zugegangen ist. Ich habe das Problem hier auch vor Ort und es ist aber auch ein so großes Desinteresse, vor Allem bei Handwerkern. Aber wenn man sich WIRKLICH im Bereich IT aufhält, hat man schon vor Jahren was vom BDSG gehört und schon manches umgesetzt. Wer nicht, hat wohl was falsch gemacht.

  • Genau richtig. Webseitenbetreiber außerhalb der EU sollten europäische Besucher ausschließen. Für kleinere Anbieter ist das ganze ein Minenfeld erster Güte. Eigentlich braucht man einen Anwalt um das halbwegs sicher zu implementieren, den man sich aber nicht unbedingt leisten kann.

  • Außerdem… was soll der Mist mit seitenlangen Privacy Policies? Kein Schwein liest sowas. Aber ich muss meine Besucher damit belästigen.

  • Die DSGVO fordert schon die ersten Opfer. Viele kleinere Webseiten sind schon abgeschaltet weil deren Betreiber Abmahnungen befürchten die empfindlich ins Geld gehen können.

  • War doch so klar, dass dies passieren wird. Die Dsgvu ist übers Ziel hinausgeschossen. Und dieser jungspund der das verbrochen hat lässt sich feiern

  • Das Thema Abmahnungen, ist doch nur Stammtisch-Weisheit. Im Rahmen des Wettbewerbs Recht könnte immer abgemahnt werden.

    Teuer wird ein Verstoß erst wenn die Aufsichtsbehörde oder ein Verein für den Verbraucherschutz den Verstoß angeht. Ein Anwalt kann es nicht direkt vor Gericht bringen.

  • Ich verstehe die ganze Aufregung nicht. Innerhalb der Eu hatten wir deutschen bereits ein strenges Datenschutzgesetz (BDSG). Wer dies als deutsche Firma bisher umgesetzt hatte braucht eigentlich nichts zu befürchten. Für Firmen in Europa die dem Europarechtsraum zugehören gibt es jetzt eine einheitliche Novelle. Bedeutet ich will zwar die deutschen auf meiner Webseite haben und alles von Ihnen wissen nur diese Daten schützen habe ich keine Lust, geht nicht mehr. Ich will nicht mehr Kunde bei Dir sein, meine Daten weiter hin besitzen und verkaufen geht nicht mehr.

    Ja, es gibt ein paar Passagen die schiessen für eine kleine Firma oder einen Verein über das Ziel hinaus. Nur absurderweise muss alles in Gesetzen verpackt werden, damit ehemalige Dinge des Anstandes endlich wieder einklagbar sind.

  • Ich finde das ganze Thema sehr schwierig. Zwei unserer wichtigsten App-Anbieter mussten ihr Angebot so weit einschränken das es für uns uninteressant geworden ist dieses Angebot weiter zu nutzen (Bilder, Rezepte und Forenbeiträge massiv eingeschränkt bzw. eingestellt).
    Ich könnte kotzen…aber wahrscheinlich ist es zu unserem besten…auch wenn ich nicht verstehe warum.
    Für mich ist Facebook der Feind.

    • Ich sehe das Problem mit der DSGVO ähnlich die großen Firmen die damit eigentlich getroffen werden sollten haben genug Kapital beziehungsweise Beziehungen (siehe Facebook und DSGVO Verantwortlicher Irland) sich dem ganzen zu entziehen. Treffen tut es die kleinen die eigentlich nicht an der Verschärfung schuld sind.

  • @Jörg

    Wegen der Unklarheit bzw. der fehlenden Rechtssprechung bei Bildern wie es mit dem KUG und der DSGVO in Deutschland weitergeht ist es meist einfacher für Vereine und KMUs aufzugeben. Es stimmt die großen waren ursächlich Schuld. Mir fehlt seitens der Justiz hier eine klare Empfehlung bzgl. der Umsetzung der Einwilligung für Fotofreigaben im Web.

    Foren waren auch früher schon nicht einfach. Aus ein bisschen Abstand betrachtet, gibt die DSGVO hier sogar klare Anweisungen.

  • Das ist der größte nächste einschneidende Punkt in der Meinungsfreiheit. Erkennt das überhaupt jemand was ab morgen ab geht? Schön unter dem Deckmantel das wir, die Menschen, nun vernünftig geschützt werden. Hat schon mal jemand über den Tellerrand und auf dem damit verbundenen Rattenschwanz geschaut?
    Ich lese hier nur das alles toll ist und besser wird.
    Hallo, lest mal zwischen den Zeilen.

    • Hast du dir die Verordnung überhaupt angeschaut oder plapperst du nur nach,was du beim Stammtisch gehört hast?

    • Immer diese substanzlose apokalyptische Populistengrütze von denen, die so wenig Probleme im Leben haben, dass sie sich über die ganz großen Themen sorgen. Aber den Art.18 DSGVO hast Du zufällig schon gelesen, oder? Ach nein, warum mit Fakten auseinandersetzen, ist ja unspektakulär…

    • Apropos Meinungsfreiheit, was Du darunter verstehst, braucht man wirklich nicht und ich wäre dankbar, so einen Mist nicht lesen zu müssen. ;) Spaß beiseite, das Problem ist nämlich auch, dass so Menschen wie Du die Meinungsfreiheit etwas verklären. Das heißt nämlich auch nicht, pauschal mit einem Vorschlaghammer ohne Sinn und Verstand einzuprügeln und das unter der offensichtlichen Fehleinschätzung der eigenen Ahnungslosigkeit. Einfältige Menschen sind für unsere Gesellschaft ehrlich gesagt die größere Bedrohung, weil sie hetzen und mit ihrer Meinung unnötige Angst verbreiten. Die Verbalaggression sieht man auf Facebook schließlich tagtäglich, darüber solltest Du mal nachdenken, was man dagegen eigentlich tun kann.

  • Hab ja auch immer so viel Glück mit dem Später-Lesen-Diensten. Pocket gewechselt nachdem einige komische Änderungen vornahmen. Bei Readability angekommen, wird der Dienst eingestellt. Also wirklich ne Lösung finde ich da nicht…

  • Ganz interessant übrigens WhatsApp, ist auch schon der EU aufgefallen: Wer erinnert sich noch, dass man der Vermengung der Daten mit Facebook ausdrücklich widersprechen konnte, das war glaube ich Ende 2016. Jetzt hat WhatsApp ja die Datenschutzerklärung DSGVO-konform gemacht und informiert ausdrücklich über die Zusammenführung der Daten mit Facebook. Wer nicht zustimmt, ist raus. Wer aber schon, vereinbart jetzt genau dieser Datenschwurbelei. Was ein Sauhaufen! Wenn Zuckerberg jetzt 4% des weltweiten Jahresumsatzes als Bußgeld an die EU zahlen muss, hätte das Parlament mein Vertrauen wieder gewonnen. Apropos: iFun, wann wollt Ihr die DSGVO mal umsetzen, mein Recht auf Änderung und Löschung der Daten kann ich nicht wahrnehmen. Ich vermisse die Info, dass diese Kommentare auch im Internet auf Euren diversen Seiten gespiegelt werden. Daher immer schön dran denken: Schmerzensgeld Art. 18 DSGVO…

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