FAQ veröffentlicht, Rückbuchungen trudeln ein
DKB Doppelbuchungen: Kunden landeten im Dispo, konnten an der Kasse nicht bezahlen
Die Deutsche Kreditbank hat Ende der vergangenen Woche für einen massiven Vertrauensverlust bei ihren Bestandskunden gesorgt. Die hundertprozentige Tochter der Bayerischen Landesbank und einer der frühen Apple-Pay-Partner, belastete die Konten etlicher Kunden mit erneuten Abbuchungen von Beträgen, die bereits im vergangenen Monat vom Konto abgezogen wurden.
Wer Anfang Oktober etwa getankt hatte, einkaufen war und seine Garage auf Vordermann gebracht hatte, der sah Ende letzter Woche die Belastungen für den Abstecher zu ARAL, den Einkauf bei EDEKA und die Materialrechnung von OBI erneut im Ausgang seines Girokontos.
DKB riss Kunden ins Minus
Dabei handelte es sich nicht nur um einen Anzeigefehler der Bank, sondern um den Zugriff auf Erspartes. So wirkten sich die Doppelbuchungen der DKB effektiv auf das vorhandene Kontoguthaben aus. Teilweise rutschten Kunden des Kreditinstitutes so ins Minus. In Einzelfällen sorgten die Buchungsfehler der Bank so für Konten die plötzlich den Dispokredit ihrer Inhaber belasten mussten, wichtige Abbuchungen verweigern und anstehende Überweisungen nicht mehr durchführen konnten.
Waren die Konten durch den Systemfehler der DKB nicht mehr gedeckt, spuckten die zugehörigen Karten auch kein Geld am Automaten mehr aus.
Das Wochenende hindurch hat sich die DKB vor allem innerhalb ihrer App zu dem Fehler geäußert blieb hier bis zuletzt jedoch sehr schmallippig und ließ Anwender im Unklaren, wie mit Konsequenzen aus den Doppelbuchungen umzugehen sei.
FAQ veröffentlicht
Seit wenigen Stunden steht nun eine Webseite mit Fragen und Antworten zu den Doppelbuchungen im Netz bereit. Diese sollen im Laufe des Wochenendes wieder rückgängig gemacht worden sein und sollten, so die DKB, spätestens im Laufe des heutigen Montags wieder auf betroffenen Konten eintreffen.
Kunden denen durch die Doppelbuchungen Kosten entstanden sind, etwa durch Mahnungen, können eine Einzelfall-Prüfung über eine Kontaktanfrage beauftragen. Dispozinsen sollen nicht berechnet werden.