G20 als Präzedenzfall
Darf die Polizei IMEI-Nummern von Demonstranten sammeln?
Die Polizei-Aktionen im Zusammenhang mit der in Hamburg stattfindenden G20-Konferenz könnten einen neuen Präzedenzfall in Sachen Datenschutz provozieren. Darf die Polizei die IMEI-Nummern von Mobiltelefonen sammeln? Hintergrund ist die Tatsache, dass im Rahmen von Polizeikontrollen in Hamburg offenbar mehrere Demonstranten ihre Handys entsperren mussten, damit die Beamten die IMEI-Nummern der Geräte einsehen können.
Im Hafen haben wir mehrere Bus-Passagiere & deren Handy-IMEI-Nummern überprüft. Es wurden keine Apps / persönl. Daten ausgelesen.#G20HAM17
— Polizei Hamburg (@PolizeiHamburg) July 6, 2017
Bei der IMEI-Adresse handelt es sich um eine eindeutige Identifikationsnummer für Mobiltelefone, die zur Identifikation im Falle von Diebstahl hilfreich ist, allerdings auch zur Standortabfrage benutzt werden kann. Anders als bei der klassischen Funkzellenabfrage, die lediglich einen aktuellen Standort ausspuckt, ist damit auch die Abfrage von Bewegungsdaten möglich.
Die Hamburger Polizei hat bereits eingeräumt, dass tatsächlich IMEI-Nummern von Gegendemonstranten überprüft wurden. Darüber hinaus seien jedoch keine Apps oder persönlichen Daten der Betroffenen ausgelesen worden. Doch alleine die IMEI-Abfrage ruft bereits Datenschützer auf den Plan. Auch wenn die Polizei behauptet, keine Apps oder persönlichen Daten ausgelesen zu haben: bereits die IMEI-Nummer selbst zählt aufgrund der durch sie möglichen eindeutigen Identifizierung eines Nutzers zu den personenbezogenen Daten und dürfte somit nach Meinung von Kritikern nicht ohne richterliche Anordnung erfasst werden.