Zugriff nur bei schweren Delikten
Bundesverfassungsgericht begrenzt Smartphone-Überwachung
Das Bundesverfassungsgericht hat den Einsatz sogenannter Staatstrojaner zur Überwachung von Smartphones deutlich eingeschränkt. Ermittlungsbehörden dürfen die Geräte künftig nur noch bei besonders schweren Straftaten heimlich anzapfen.
Bilder: Bundesverfassungsgericht │ lorenz.fotodesign, Karlsruhe
Damit wird die sogenannte Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ), bei der laufende Kommunikation wie Telefonate oder verschlüsselte Chats über Messenger-Dienste erfasst wird, auf Fälle mit einer Höchstfreiheitsstrafe von mehr als fünf Jahren beschränkt.
Zugriff nur bei schweren Delikten
Bisher war der Einsatz von Spähsoftware auch bei Delikten möglich, die mit Geldstrafe oder bis zu drei Jahren Haft geahndet werden konnten, etwa bei Volksverhetzung oder Unterstützung einer kriminellen Vereinigung. Dies bewerteten die Richter als unverhältnismäßig. Der verdeckte Zugriff auf Smartphones greife tief in das Grundrecht auf vertrauliche Kommunikation ein und sei nur bei gravierenden Delikten gerechtfertigt. Auch die erweiterte Quellen-TKÜ, die gespeicherte Kommunikationsinhalte erfasst, fällt unter diese strengeren Vorgaben.
„Online-Durchsuchung“ bleibt
Die ebenfalls geprüfte Online-Durchsuchung, mit der Ermittler auf sämtliche Daten eines Geräts zugreifen können, kritisierte das Gericht aus formalen Gründen. Der Gesetzgeber müsse klarer festhalten, dass auch das Fernmeldegeheimnis betroffen sei. Die Befugnis bleibt bis zu einer Neuregelung gültig.
Datenschützer sehen in dem Urteil einen Erfolg für den Grundrechtsschutz. Vertreter der Strafverfolgung befürchten hingegen, dass verschlüsselte Kommunikation schwerer auszuwerten sei.
In Nordrhein-Westfalen dürfen Staatstrojaner laut Gerichtsbeschluss weiterhin präventiv eingesetzt werden, wenn dadurch terroristische Straftaten verhindert werden sollen. Diese Überwachung ist jedoch auf besonders schwere Fälle beschränkt und an enge Voraussetzungen geknüpft.
Eher traurig, dass Volksverhetzung und Unterstützung einer kriminellen Vereinigung so schwach bestraft wird.
Da gebe ich dir vollkommen recht.
Da bin ich ganz bei dir!
… ja da stimmt das Verhältnis nicht zb. Untreue wird mit 6 Jahren bestraft.
Allein wenn ich mir anschaue was passiert wenn man einen als „1 pimmel“ bezeichnet
100%
Richtig. Hab irgendwie so das Gefühl man ebnet schon mal alles für nicht demokratische Parteien
Was ist Volksverhetzung?
§ 130 StGB
„Ungeimpfte“ inkludiert?
Wichtig und richtig!
Es gilt zuerst immer die Unschuldsvermutung!
Die Unschuldsvermutung galt vorher und gilt auch weiter. Hier geht es eher um das Thema Eingriffsintensiät und die damit zusammenhängenden verfassungsrechtlichen Abwägungen.
Die Bundesregierung will immer tiefer in unsere Smartphones schauen – angeblich, um Verbrechen zu bekämpfen. Zum Glück hat das Bundesverfassungsgericht am 24. Juni 2025 Grenzen gesetzt: Staatstrojaner zur heimlichen Kommunikationserfassung sind unverhältnismäßig.
Das ist richtig so. Wer solche Überwachung erlaubt, öffnet die Tür für Missbrauch – und gefährdet unsere IT-Sicherheit, weil Schwachstellen bewusst offengelassen werden. Überwachung muss Ausnahme bleiben, nicht Normalzustand.
Mal sehen inwieweit das bei der Verhinderung der geplanten EU ChatControl helfen kann…
Endlich
Datenschutz bleibt Täterschutz in Deutschland.
Erklärung?
Quelle?
Auf welchem Stammtisch hast du das denn gehört?
Datenschutz ist Opferschutz. Punkt.
Auf die Idee, dass auch ein Staat zum Täter werden kann, kommt irgendwie immer keiner….
Ohne Datenschutz wird jeder zum Opfer.
Wie kann man denn gegen Datenschutz sein? Aus Sicherheitsgründen? Aha …
Ich hoffe zu verstehen was du meinst, zumindest wenn es um die Geschwindigkeit und die Motivation der Behörden geht. Und da wo die Motivation vorhanden ist und dringender adhoc Handlungsbedarf besteht braucht es unterschiedliche und langwierige Passierscheine.
Ich weiß, dass das hier kein Jura-Blog ist, aber die Aussage, dass die TKÜ auf Straftaten mit Strafandrohunh von ÜBER 5 Jahren beschränkt ist, stimmt so pauschal nicht. Das hat das Urteil auch klar gesagt.