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Beschwerden werden ignoriert

Bundesamt für Justiz in Bonn leitet Bußgeldverfahren gegen Twitter ein

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Der Kurznachrichtendienst Twitter sieht sich mit einem vom Bundesamt für Justiz eingeleiteten Bußgeldverfahren konfrontiert. Der Vorwurf lautet, dass Twitter gegen die gesetzliche Pflicht zum Umgang mit Beschwerden über rechtswidrige Inhalte verstoßen hat – konkret wurde nicht schnell genug oder auch gar nicht auf Beschwerden reagiert.

Systematisches Versagen im Beschwerdemanagement

Details zu den Hintergründen für das Verfahren gibt die Behörde bislang nicht preis. Die zugrundeliegenden Inhalte würden allerdings ein systematisches Versagen im Beschwerdemanagement von Twitter nahelegen. So ginge es um auf Twitter veröffentlichte Inhalte, die einen engen und zeitlichen Zusammenhang aufwiesen und allesamt ähnlich gelagerte, nicht gerechtfertigte und ehrverletzende Äußerungen enthielten. Die Äußerungen richten sich alle gegen dieselbe Person und erfüllen zumindest in den Augen des Bundesamt für Justiz den Tatbestand der Beleidigung.

Bundesamt Fuer Justiz

Bilder: Bundesamt für Justiz

Als Grundlage für die Maßnahme führt das Bundesamt einen fehlerhaften Umgang mit Nutzerbeschwerden seitens Twitter an. So seien Anbieter wie Twitter nach dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz dazu verpflichtet, ein wirksames und transparentes Verfahren für den Umgang mit Beschwerden über rechtswidrige Inhalte vorzuhalten. Damit verbunden müssen gemeldete Inhalte unverzüglich geprüft und unter Beachtung der gesetzlichen Frist von sieben Tagen beziehungsweise 24 Stunden im Falle offensichtlicher Rechtswidrigkeit gelöscht oder gesperrt werden.

Im Falle von Twitter müsse man von einem systematischen Versagen des Beschwerdemanagements ausgehen, weil die Verstöße wiederholt und mit Regelmäßigkeit aufgetreten sind. Dieser Sachverhalt hat zunächst die Grundlage für die Einleitung des Verfahrens geliefert. Twitter wurde nun um eine Stellungnahme gebeten und darauf basierend soll geprüft werden, ob man die Vorwürfe aufrecht erhält und eine gerichtliche Feststellung der Rechtswidrigkeit anstrebt, um einen Bußgeldbescheid gegen Twitter zu erlassen.

04. Apr 2023 um 20:17 Uhr von chris Fehler gefunden?


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  • Facebook ignoriert solche Hinweise auch großzügig.
    Nichts verstößt gegen die Richtlinien…

    • Na, da gibts schon Unterschiede. Manchmal dauerts etwas, aber Inhalte bei Facebook verschwinden regelmäßig, wenn man sie meldet. Bei Twitter bleiben die Sachen eiskalt stehen.

      • Das mag dir so vorkommen, jedoch sind meine Erfahrungen anders.
        Ob Rassismus, Sexismus oder Gewalt…
        Facebook hat bis jetzt alles zurückgewiesen.
        Die Begründung war immer: Der Inhalt verstößt nicht gegen unsere Gemeinschaftstandards…

      • Wenn das halt deren Gemeinschaftstandards sind …

    • Du glücklicher, wenn ich mal was bei Instagram melden möchte, kann ich alles ausfüllen und sobald ich auf senden klicke „error, please try again“. Als ob die Seite abgeschaltet wäre. Mit viel Glück kommt bei 1/10 (gefühlt) Meldungen dann doch mal Instant eine Mail mit „wir konnten keine Verstöße feststellen“. Irgendwie dachte ich, dass die NetzDG Geschichten ungefiltert weitergegeben werden sollten aber naja. Egal

      • Kann ich so nicht bestätigen. Jegliche Spam / Scam / etc. Meldung geht sofort durch. Ob die bearbeitet werden kann ich aber nicht prüfen bzw. mitteilen, da ich die Benutzer blockiere und es nicht verfolge.

  • Tja, nur Leute Entlassen um Geld zu sparen ist halt meist nicht die intelligenteste Idee.

  • Ach, Meinungsfreiheit zählt dann jetzt nicht mehr oder was? Was sind denn diese Einträge die unbedingt gelöscht werden sollen?

  • Wieder nur Deutschland, da man gegen Meinungen und Wissen welches sonst nirgends veröffentlicht werden kann, auch noch vorhergehen möchte. Traurig. Alan Musk wird nichts tun denke ich.

  • Buschmann soll lieber untersuchen, ob und in welchem Umfang die Bundesregierung unter Merkel direkt oder indirekt systematischen Druck auf Twitter ausgeübt hatte, um Kritiker auf schwarze Listen zu setzen (siehe „Twitter-Files“)

  • Oh ha, hoffentlich wird dafür Herr Buschmann nicht gesperrt.

  • Redet mit. Seid nett zueinander!

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