Alles wird teurer
Apple Watch Reparaturpreise und Gebühren für AppleCare+ erhöht
Apple hat nicht nur seine Hardware-Preise, sondern auch die Repararturpreise für die verschiedenen Apple-Watch-Modelle deutlich angehoben. Konnte man im vergangenen Jahr das neueste Modell der Uhr bei Schäden wie einem Displaybruch noch ab 326,90 Euro reparieren lassen, werden hier jetzt mindestens 429 Euro fällig. Immerhin sind die Kosten für einen Tausch der integrierten Batterie nahezu unverändert geblieben. Hier verlangt Apple jetzt 99 Euro statt zuvor 96,90 Euro.
Zusätzlicher Aufpreis für Apple Watch Ultra
Die Reparaturpreise für die einzelnen Varianten der Apple Watch lassen sich über Apples frisch aktualisierte Preisübersicht für Serviceleistungen abrufen. Aus dieser neu veröffentlichten Liste geht auch hervor, dass die anfallenden Gebühren bei der neuen Apple Watch Ultra höher ausfallen, als bei der regulären Apple Watch Series 8. Diese Differenz dürfte allerdings kaum jemand verwundern. So verrechnet Apple für einen Akku-Tausch außerhalb der Garantie bei der Apple Watch Ultra 129 Euro und bei sonstigen Schäden fallen satte 619 Euro an.
Im Zusammenhang mit den genannten Reparaturpreisen macht Apple einmal mehr Werbung für seine Zusatzversicherung AppleCare+. Hat man diese abgeschlossen, so reduzieren sich die Kosten bei der Reparatur von sonstigen Schäden bei der regulären Ausführung der Apple Watch auf 65 Euro und bei der Apple Watch Ultra auf 75 Euro.
Auch AppleCare+ wird teurer
Wir haben gestern bereits darüber berichtet, dass Apple die Deckelung auf zwei Reparaturen im Rahmen von AppleCare+ aufgehoben hat und die Versicherung jetzt eine unbegrenzte Anzahl von Reparaturen erlaubt – hier wird natürlich weiterhin jeweils Apples auch als „Schutzgebühr“ anzusehende Servicepauschale fällig.
Damit verbunden können wir allerdings auch gleich auf die nächste Preiserhöhung hinweisen. Apple hat auch die Kosten für seine Zusatzversicherung erhöht. Bei Neuabschluss treten die neuen Preise sofort in Kraft, für Bestandskunden werden die Preiserhöhungen erst mit dem nächsten Abrechnungszeitraum wirksam