Strenge Regeln für die Apple-Kreditkarte
Apple Card: Kein Erwerb von Bitcoins, keine Casino-Besuche
Die Apple-Kreditkarte „Apple Card“ wird zumindest vorerst nicht in Deutschland verfügbar sein. Den für diesen Monat erwarteten Start in den USA vor Augen, hat Apples Finanzpartner Goldman Sachs nun die zugehörige Kundenvereinbarung und damit verbunden einen ganzen Stapel „Kleingedrucktes“ veröffentlicht. Das hier einsehbare PDF überrascht mit teils überzogen wirkenden Reglementierungen.
So verbieten die Nutzungsbedingungen nicht nur die Verwendung der Karte für den Erwerb von illegalen Gütern oder die Nutzung von in den USA verbotenen Online-Angeboten, sondern schließen auch eine Reihe von Diensten aus, die zumindest aus juristischer Sicht nicht angreifbar sind. Die Karte darf demnach beispielsweise nicht für den Erwerb von Reiseschecks sowie Fremd- oder Kryptowährungen verwendet werden und auch direkte Geldtransfers oder der Erwerb von Lotterielosen oder Casino-Chips (sowohl online als auch offline) sind untersagt.
Weniger überraschend ist dagegen auch der Hinweis enthalten, dass soft- oder hardwareseitige Manipulationen an den verbundenen Endgeräten, insbesondere auch das Durchführen von Jailbreaks, eine Sperrung der Karte zur Folge haben kann.
Bis zu 3% Cashback bei Apple-Einkäufen
Goldman Sachs schlüsselt auch die Vorteile bei Verwendung der Karte auf. So erhalten Nutzer bei gewöhnlicher Verwendung der Karte sogenannte „Daily Cash“-Gutschriften in Höhe von einem Prozent des Umsatzwerts, bei Apple-Pay-Transaktionen erhöht sich dieser Wert auf zwei Prozent und für Einkäufe bei Apple gibt es drei Prozent zurück. Die Gutschriften landen dann direkt auf dem persönlichen „Apple Cash“-Konto, „Apple Cash“ ist genau genommen eine digitale Prepaid-Karte in der iOS-Wallet.
Als klassische Kreditkarte erlaubt es die Apple Card, Einkäufe ohne entsprechendes Guthaben zu tätigen. Allerdings müssen diese Schulden innerhalb von 28 Tagen nach Rechnungsstellung beglichen werden, andernfalls fallen Zinsen im Bereich zwischen 13,24 und 24,24 Prozent an. Sonstige Gebühren werden nicht fällig.