Ab 2026 auch ohne Gesundheitskarte
Ab Januar 2024 für alle: Erste GesundheitsID für E-Rezept und Co. zugelassen
Ab 1. Januar 2024 sind die gesetzlichen Krankenkassen dazu verpflichtet, ihren Versicherten eine digitale Identität anzubieten. Die so genannte GesundheitsID lässt sich dabei in Teilen mit der Apple ID vergleichen, die bekanntlich nicht nur zur Anmeldung bei Apples iCloud, sondern auch zur Nutzung von Apple Music und zur bequemen Identifikation in Drittanbieter-Anwendungen eingesetzt werden kann.
Ab Januar 2024 für alle
Auch die GesundheitsID soll den Login in Drittanwendungen wie etwa dem E-Rezept oder auch die Nutzung der elektronischen Patientenakte ermöglichen. Dabei ist die GesundheitsID eng an die Online-Ausweis-Funktion des Personalausweises gekoppelt, mit dem sich Versicherte zur Nutzung der GesundheitsID spätestens alle sechs Monate erneut autorisieren müssen.
Wie die gematik als koordinierende Gesellschaft hinter der GesundheitsID heute mitteilt, hat man jetzt die erste GesundheitsID überhaupt zugelassen. Eingereicht wurde diese von der BARMER-Versicherung. Für die Implementierung zeichnete T-Systems verantwortlich. Damit sind die knapp 9 Million Versicherten der BARMER bereits für die flächendeckende Einführung der GesundheitsID im kommenden Jahr vorbereitet.
Die GesundheitsID wird auf Grundlage des Digitale-Versorgungs-und-Pflege-Modernisierungsgesetz (DVPMG) angeboten und stellt sich im eingebetteten Video vor:
Ab 2026 auch ohne Gesundheitskarte
Eingeführt wurde die digitale Identität als Alternative zur elektronischen Gesundheitskarte Anfang des Jahres. Ab 2026 soll die GesundheitsID das Vorzeigen der Gesundheitskarte in Praxen gänzlich ersetzen. Die Nutzung der GesundheitsID ist gesetzlich Versicherten allerdings freigestellt – wer nicht zum Smartphone greifen möchte, kann auch zukünftig die Plastik-Karte zücken.