Für Öffentlich-rechtliche nicht verpflichtend
Ab 1. April: Grenzenloses Streaming nur für zahlungspflichtige Angebote
Am 1. April tritt die sogenannte Portabilitätsverordnung der EU in Kraft. In der Folge können kommerzielle Streaming-Angebote in allen Staaten der EU gleichermaßen genutzt werden. Die Regelung gilt allerdings nur zahlungspflichtige Angebote wie Netflix, Sky Go oder iTunes-Filme verpflichtend, nicht für die öffentlich-rechtlichen Mediatheken.
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Somit ist nicht gesichert, dass ihr künftig auch vom Ausland aus in vollem Umfang Zugriff auf die Inhalte der öffentlich-rechtlichen Sender habt. Eine Initiative der SPD, mithilfe der Portabilitätsverordnung auch die öffentlich-rechtlichen Mediatheken grenzüberschreitend verfügbar zu machen, ist im Europäischen Parlament gescheitert. Öffentlich-rechtliche Sender können ihr Angebot zwar künftig auch ohne Geoblockade bereitstellen, müssen aber nicht. Ohnehin ist hier mit lizenzbedingten Einschränkungen zu rechnen, insbesondere im Bereich von Sportübertragung oder zugekauften Inhalten.
In der Folge entsteht zum Monatswechsel aller Voraussicht nach die skurrile Situation, dass Gebührenzahler einen kostenpflichtigen Dienst wie Zattoo nutzen müssen, um auch aus dem Ausland in vollem Umfang auf das von ihnen mitfinanzierten Angebot der öffentlich-rechtlichen Sender zugreifen zu können.