Kein "National Roaming"
5G-Frequenzauktion: Die Vorgaben für Mobilfunkabieter stehen fest
Die Bundesnetzagentur hat die Vergabebedingungen für die 5G-Frequenzen festgelegt und das Zulassungsverfahren zu der für das Frühjahr geplanten Frequenzauktion eröffnet. Mobilfunkanbieter können sich dann im Rahmen einer Versteigerung Nutzungsrechte für das neue Netz sichern, verpflichten sich in diesem Zusammenhang aber auch dazu, die nun festgelegten Vorgaben einzuhalten.
Ein wesentlicher Punkt des in diesem PDF Detail veröffentlichten Beschlusses ist die Gewährleistung der Grundversorgung, insbesondere werden hier auch Verkehrswege wie Autobahnen und Bahnlinien berücksichtigt.
So müssen bis zum 31. Dezember 2022 mindestens 98 Prozent der Haushalte über eine Anbindung mit mindestens 100 Mbit/s verfügen, das gleiche gilt für Bundesautobahnen, Bundesstraßen mit Verbindungsfunktion und Schienenwege, auf denen mehr als 2.000 Fahrgäste pro Tag befördert werden. Als nächste Ausbaustufe soll dann bis 2024 die Abdeckung der Straßen- und Schienennetze erweitert werden, danach sollen dann alle Schienenwege mit einer Übertragungsrate von mindestens 50 Mbit/s ausgestattet sein.
Ein weiterer Punkt sieht die Versorgung sogenannter „weißer Flecken“ vor. Hier muss der Zuteilungsinhaber bis Ende 2022 500 Basisstationen mit einer Übertragungsrate von mindestens 100 Mbit/s in zuvor definierten „weißen Flecken“ in Betrieb nehmen
Unsere Entscheidung schafft wichtige Voraussetzungen für die Digitalisierung von Wirtschaft und Gesellschaft. Durch die Vergabe der Frequenzen schaffen wir Planungs- und Investitionssicherheit und tragen zu einem schnellen und bedarfsgerechten Ausbau der Mobilfunknetze in Deutschland bei.
-Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.
Kritik von Verbraucherschützern: „Weiterhin weiße Flecken“
Die im Vorfeld der Entscheidung diskutierte Forderung nach einer nationalen Roaming-Verpflichtung, als der Möglichkeit, die Netze vom Provider unabhängig zu nutzen, taucht dagegen nicht auf. Verbraucherschützer kritisieren die Vorgaben dann auch als aus Verbrauchersicht enttäuschend, der jetzt schon stagnierende Wettbewerb werde weiter zementiert:
Für Verbraucherinnen und Verbraucher bedeutet das auch zukünftig zu wenig Auswahl und zu hohe Preise für Mobilfunkprodukte. Auch das Problem der weißen Flecken im ländlichen Raum wird uns noch eine Weile begleiten.
-Klaus Müller, Vorstand Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv)
Was bedeutet „5G“?
Die Abkürzung 5G steht für „Fünfte Generation“ und soll im Mobilfunk Datenraten bis zu 20 Gbit/s mit äußerst geringen Latenzzeiten ermöglichen. Die Technologie soll LTE nicht ablösen, sondern darauf aufbauen. Weiterführende Informationen findet ihr hier bei Wikipedia.