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Pornographie und aktuelle Kinofilme: Stream-Anbieter zielen auf iPhone-Nutzer

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Wenn sich in der Grauzone der Web-weiten Streaming-Angebote eins herumgesprochen hat, dann, dass sich auch unter den iOS-Nutzern zahlreiche potentielle Besucher tummeln. So sorgte sich der Erotik-Platzhirsch Youporn bereits im Oktober 2008 um eine iPhone-optimierte Startseite und kündigte im Mai letzten Jahres an, das komplette Video-Archiv in ein iOS-freundliches Format umzuwandeln.

Doch nicht nur die Adult-Industrie berücksichtigt die iPhone-Nutzer, auch die vor allem in Deutschland beliebten Streaming-Angebote schaufeln immer mehr iPhone-optimierte Inhalte auf die Mobilgeräte der nachfragenden Kundschaft.

Die Filmportale, hierzulande angeführt von „kino.to“ (laut Alexa auf Platz 44 der meistbesuchten Webseiten in Deutschland), die sich auf das kostenlose Bereitstellen von aktuellen Serien und Kinofilmen spezialisiert haben und nicht selten auf Raupkopien und Fernsehmitschnitte setzen, haben in den vergangenen Monaten zahlreiche iPhone-Only Webseiten gestartet und bietet ihre Streaming Angebot nun auch für die Flash-freie iOS-Plattform an.

Angebote wie „Kinokiste“ und „EcoStream“ werfen, zumindest bei uns, die wohl berechtigte Frage nach der Legalität und den möglichen Folgen eines Zugriffs auf die Web-Portale auf. Sollten wir eure eMail-Zuschriften zum Thema berücksichtigen? Können wir die Seiten im Text überhaupt nennen, geschweige denn verlinken? Und: Wieso schickt ihr uns eigentlich Links zum Daumenkino-Angebot, wenn sich im iTunes Store haufenweise bildschirmfüllender HD-Filme mit wenigen Mausklicks auf die eigene Mattscheibe zaubern lassen?

Wir sind keine Anwälte und verweisen auf die Webseite und dieses Youtube-Video der Kölner Kanzlei „Rechtsanwälte Wilde, Beuger und Solmecke“. Diese vertreten in ihrem Nutzerfragen-Video die Auffassung, dass der Streaming-Konsum nicht als urheberrechtlich relevante Handlung einzuordnen ist und demnach erlaubt sei. Eine Einschätzung die momentan noch auf eine abschließende Beurteilung wartet – Fälle in denen sich Streaming-Nutzer vor Gericht verantworten mussten, sind der Kanzlei jedoch nicht bekannt.

Persönlich kaufen wir bei iTunes ein, klicken uns an Regen-Tagen auch mal durch das HULU-Angebot und setzen sonst auf den bewährten Weg zur Videothek, bzw. in das Aufnahme-Archiv der T-Home Box. Unser gut gemeinter Tipp zum Thema: Haltet es mit der Image-Kampagne der deutschen Lichtspielhäuser. Kino: Dafür werden Filme gemacht.

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18. Apr 2011 um 14:33 Uhr von Nicolas Fehler gefunden?


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