iphone-ticker.de — Alles zum iPhone. Seit 2007. 37 363 Artikel
   

Spotify, Rdio und Co.: Sind Musik-Mitschnitte zulässig?

Artikel auf Mastodon teilen.
34 Kommentare 34

Der Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht, Sebastian Dosch, widmet sich einer Frage, die derzeit durch den massenhaften Deutschland-Start von Streaming-Portalen wie Spotify und Rdio aufgeworfen wird: Können einzelne Titel der Streaming-Portal, legal mitgeschnitten werden? Dosch:

Ja, weil es das Recht auf Privatkopie gibt – denn nichts anderes geschieht beim Aufnehmen […] Es wird eine Kopie der Musikdatei angelegt […] Im Ergebnis also dürfen die Streams aus urheberrechtlicher Sicht mitgeschnitten werden. Aber: problematisch wird es, blickt man in die Nutzungsbedingungen des Spotify-Dienstes: Denn da steht in Paragraph 13, dass der Nutzer nicht berechtigt ist „…Inhalte (unter anderem einschließlich von Musiktiteln, Bildern und Texten) zu kopieren, zu reproduzieren, zu rippen“ […]

Ein lesenswerter Abriss. Nutzer die ihr Recht auf eine Privatkopie exerzieren, begehen Vertragsbruch, möglicherweise sogar mit der Aussicht auf horrende Schadensersatz-Zahlungen.

Dieser Artikel enthält Affiliate-Links. Wer darüber einkauft unterstützt uns mit einem Teil des unveränderten Kaufpreises. Was ist das?
15. Mrz 2012 um 10:47 Uhr von Nicolas Fehler gefunden?


    Zum Absenden des Formulars muss Google reCAPTCHA geladen werden.
    Google reCAPTCHA Datenschutzerklärung

    Google reCAPTCHA laden

    34 Kommentare bisher. Dieser Unterhaltung fehlt Deine Stimme.
  • Wie sieht es aus, wenn ich diese Mitschnitte mit iTunes Match in Verbindung bringe?

    • Wenn der Mitschnitt legal ist, kein Problem. Durch illegale Mitschnitte wirds duch Match nicht legaler, du hast dann halt nur eine bessere Qualität.

    • Nun, wenn die Mitschnitte als legal erachtet werden, dürfte es bezüglich iTunes Match auch kein Problem sein. Was ich mich nur frage: Wenn Nutzungsbedingen allgemein gültiges Recht beschneiden, führt dies nicht zur Ungültigkeit (zumindest in Teilen) der Nutzungsbedingungen? Gewährleistung & Widerrufsrecht können ja auch nicht einfach ausgeschlossen werden.

      • Ja, aber soweit kann das eingeschränkt werden. Du darst laut dem Recht ja auch jedem alles erzählen was du weißt. Wenn du aber in einem Unternehmen arbeitest darfst du auch keine Unternehmen interna ausplaudern.

      • @Flo:
        Wäre ich mir nicht so sicher.
        In deinem Beispiel hast du mit Sicherheit Recht, in meinem Arbeitsvertrag gibt es auch eine Verschwiegenheitsklausel, aber was die Frage von Stefan angeht, würde mich mal die Meunung eines Juristen interessieren. Da ich etwas anderes studiert habe, werde ich diesbezüglich keine Aussage treffen.

  • Darf ich Radioaufnahmen mit meinem alten Kasettenrekorder aufnehmen?

  • Habe ich mich damals vor 30 Jahren strafbar gemacht, als ich mit Mikrofon und Kassettenrekorder die Hitparade aus dem Radio aufgenommen habe? Übriges war da dann noch manchmal das Glockengeläut der benachbarten Kirche mit drauf, oder meine Mutter die mich zum Essen gerufen hat.

  • iTunes Match merkt doch nicht ob die mp3 von deiner eigenen CD eingelesen wurde oder ob der Song im Radio (Spotify) aufgenommen wurde. Von der Seite her also egal.

  • blablub… auf fast allen kommerziellen Tonträgern steht drauf, dass Kopieren verboten ist und solange keine Kopierschutzmaßnahmen ausgehebelt werden, greift das Recht auf Privatkopie. Interessanter finde ich in Sachen Spotify-Hype eigentlich, dass sich der „Zugang nur über Facebook-Zwang“ gegen Deutsche Datenschutzrichtlinien stellt: http://t3n.de/news/facebook-zw.....ft-375084/

  • Mal unabhängig der Frage der Legalität, ich habe gestern mal ganz kurz Napster und Spotify verglichen und da lag knappster schon allein auf Grund der iPhone-App um längen vorne. Nutzt hier jemand Napster? Ist das empfehlenswert, wenn man nicht auf den ganzen Chart-Shit steht? Napster kostet zwar 12,99 Euro im Monat, wenn man aber jährlich bezahlt, kommt man fast an die 9,99 von Spotify heran – ohne Facebook-Gedöns!

    • Ich persönlich bin erst vor Kurzem von Napster weg zu Simfy für 9,99 Euro pro Monat. Haben auch eine App und die „Download-Offline-Hör“-Funktion.

      • Kannst du mir den Grund für deinen Wechsel erörtern? Napster hat doch auch eine Offline-Funktion, oder habe ich das was falsch interpretiert?

      • Ich habe bei mydealz das 90 Tage PremiumPLUS Gratisangebot geschossen und bin ziemlich enttäuscht von Simfy. Die Offline-Funktion klappt bei vielen Titeln nicht, 3 von meinen 25 Favoriten werden permanent „geladen“, laden aber nie zu Ende. Außerdem laden neue Titel bei den Favoriten nur dann „offline“, wenn ich die komplette Liste auf „nicht offline speichern“ setze und dann den Schalter wieder umlege, also quasi den Cache komplett leere, um ihn dann wieder zu befüllen. Ziemlich sinnloser Traffic, auch gibt es einen meiner Lieblingsinterpreten gar nicht im Angebot (Gramatik/Hip Hop). Spotify hats und Offline funktioniert auch ordentlich :)

  • Wenn es ein verankertes Recht auf eine Privatkopie gibt, ist es fraglich, ob eine Schlechterstellung des Verbrauchers durch die AGB eines Anbieters (in Deutschland) überhaupt zulässig ist.

    Nicht alles, was sich Firmen in ihren AGB einfallen lassen, ist von rechtlicher Relevanz! Diese Thematik hat der Dosch leider überhaupt nicht behandelt.

    • Diese Frage hat aber schon jemand in seinem Blog gestellt, vll. antwortet Herr Dosch noch darauf. Interessiert mich nämlich auch besagte Frage kam ja auch schon hier auf, s. weiter oben den Post von Stefan.

    • Nachtrag: Hr. Dosch hat sich bereits geäußert, s. Antwort an Peter W.

      • Ich kann mir kaum vorstellen, dass seine Antwort stimmt. Ich bin zwar kein Jurist, hatte aber eine Vorlesung zum Thema Urheber- und Patentrecht. Wenn der Anwalt Recht hätte, dann könnte ja wirklich jeder Urheber das so handhaben und dann gäbe es die Privatkopie (z.B. bei CDs) de facto nicht mehr… denn fast jedem Urheber ist sie ein Dorn im Auge.

        Das Urheberrecht regelt die Rechte, die einem Urheber zustehen (u.a. das Vervielfältigungsrecht). Die Privatkopie ist dabei eine klare Ausnahme. Der Urheber kann nicht etwas verbieten, wofür er kein Recht hat.

  • Das is ja schön und gut, das diese Frage geklärt wird, aber was soll denn der Hirnriss, den Stream, der ohne Moderatorengelaber wie im Radio, ohne Werbung und der gleichen, immer auf Knopfdruck da ist. Wozu diesen noch kopieren? Es gibt wohl welche die den Hals echt nicht voll kriegen. Leute die der Meinung sind, mit iTunes Match und einem der Streaming-Dienste billig an Musik kommen zu können sei eine super schlaue Idee, sind einfach nur schäbig. Ihr seid keine Musikfans, und habt von der Musik überhaupt keine Ahnung. Naja, aber gegen ACTA protestieren. Man möchte fast meinen, ACTA muss eigeführt werden, damit solche Idioten endlich kapieren, das es im Leben nicht umsonst gibt, und man Respekt vor Arbeit anderer haben muss.

    • Was hattest du denn heute Morgen im Kaffee ? :) Fakt ist, daß man ja durch die monatlichen Zahlungen an diese Streamingdienste die Künstler usw. mitfinanziert (was man übrigens durch GEMA-Abgaben auf alles mögliche ohnehin schon tut).

      Und wo bitte ist der Unterschied, offiziell im Streamingclient Musik runterzuladen, um die unterwegs im Offlinemodus anzuhören ? Ist exakt dasselbe, als würde man diese mitschneiden, mit dem einzigen Unterschied, daß man letztere auch brennen, dem Kumpel schicken oder sonstwas machen kann. Deswegen kann ich deine Aufregung nicht ganz nachvollziehen. Und mit ACTA hat das ja nun rein garnix zu tun.

      • „[…]mit dem einzigen Unterschied, daß man letztere auch brennen, dem Kumpel…“
        Genau!
        Es gibt keinen Unterschied zwischen Dateien mit DRM, die ich ohne Abo nicht mehr nutzen kann und Dateien, die ich fröhlich weiterverteilen und ohne Einschränkungen nutzen kann.
        Klar, doch. Zwischen Leihen und Kaufen gibt es auch keinen Unterschied, oder?
        Nenene, wahre Experten hier…
        Und bzgl. der Unterstützung der Künstler würde ich auch nochmal ein paar Informationen einholen.

  • Mal ne ander Frage: wie soll das denn überhaupt verfolgt werden wenn ich nebenbei Audacity laufen lass? Würde mich mal interessieren.

  • @Jake: Da ja bereits geklärt wurde, dass das mitschneiden legal ist, ist auch das Brennen und die Weitergabe legal :-)

    • Wo ist was „geklärt“?
      Ein Rae, Herr Dosch hat eine Stellungsnahme abgegeben, manche sind anderer Meinung. Durchaus begründbar. Und jetzt?
      Kannst du mir einen Präzedensfall nennen, indem ein Gericht bestätigt hat, dass die Nutzungsbedingungen von Spotify und Co. unwirksam sind!? Nein? Dachte ich mir!
      Ich werde keine Aussage treffen, wie es sich nun schlussendlich verhält, da ich kein Jurist bin.
      Aber absoluter Schwachsinn ist es, zu behaupten, dass ein Mitschnitt gleichzusetzen wäre, mit den DRM-Files zwecks Offline-Verfügbarkeit.
      Nicht umsonst sind diese ja, wenn auch unzureichend, geschützt.
      —–
      Ob ein solches Verhalten nicht grundsätzlich dem Sinn von Streaming-Diensten widerspricht und die Anbieter genau aufgrund diesem Verhalten irgendwann wieder den Betrieb einstellen (gewinn werfen die bis jetzt nämlich nicht ab), wäre ebenfalls noch ein Frage, welche diskutiert werden müsste. Sie steht allerdings auf einem anderen Blatt.
      Mich tangiert das zum Glück nicht, denn ich kaufe meine Musik nach wie vor im Plattenladen meines Vetrauens.

    Redet mit. Seid nett zueinander!

    Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

    ifun.de ist das dienstälteste europäische Onlineportal rund um Apples Lifestyle-Produkte.
    Wir informieren täglich über Aktuelles und Interessantes aus der Welt rund um iPhone, iPad, Mac und sonstige Dinge, die uns gefallen.
    Insgesamt haben wir 37363 Artikel in den vergangenen 6074 Tagen veröffentlicht. Und es werden täglich mehr.
    ifun.de — Love it or leave it   ·   Copyright © 2024 aketo GmbH   ·   Impressum   ·   Cookie Einstellungen   ·   Datenschutz   ·   Safari-Push aketo GmbH Powered by SysEleven