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Bundesnetzagentur stuft Dienste ein

NI-ICS Hinweispapier: Mehr Regulierung für WhatsApp & Co.

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Mit einem neuen Hinweispapier zur Einstufung „nummernunabhängiger interpersoneller Telekommunikationsdienste“ (NI-ICS) erklärt die Bundesnetzagentur, wie moderne Online-Kommunikationsdienste wie WhatsApp, Zoom, Signal oder E-Mail-Angebote rechtlich einzuordnen sind.

Ni Ics Papier 2000

Diese Dienste ersetzen zunehmend klassische Telefonie und SMS und gelten deshalb seit Ende 2021 in vielen Fällen ebenfalls als Telekommunikationsdienste. Das Papier richtet sich an Anbieter, soll aber auch mehr Klarheit für die Öffentlichkeit schaffen.

Bundesnetzagentur legt Hinweispapier vor

Die Neuregelung beruht auf einer europäischen Richtlinie und verfolgt das Ziel, gleiche Regeln für gleiche Funktionen zu schaffen. Da viele Menschen heutzutage nicht mehr über das klassische Festnetz oder Mobilfunknetz telefonieren oder Nachrichten verschicken, sondern stattdessen auf internetbasierte Dienste zurückgreifen, sollen diese vergleichbar reguliert werden.

So soll zum Beispiel gewährleistet sein, dass Sicherheitsbehörden im Ernstfall dieselben Auskunftsrechte haben – unabhängig davon, ob jemand über eine Mobilfunknummer oder einen Messengerdienst kontaktiert wurde. Auch Themen wie Datenschutz, Sicherheitskonzepte oder die Transparenz von Geschäftsmodellen rücken in den Fokus.

Interpersonelle Telekommunikationsdienste

Mögliche Auswirkungen auf den Alltag

Für Nutzer dürfte sich im Alltag vorerst wenig ändern. Die Regelungen richten sich in erster Linie an die Anbieter. Diese müssen aber künftig mit klareren Anforderungen rechnen – zum Beispiel bei der IT-Sicherheit oder bei der Frage, welche Daten aufbewahrt und unter welchen Umständen diese herausgegeben werden dürfen.

Die Einordnung als NI-ICS bedeutet außerdem, dass bestimmte Schwellenwerte gelten, etwa bei der Nutzerzahl oder der Marktpräsenz in Deutschland. Bei Verstößen könnten neue Maßnahmen und Sanktionen greifen.

Ni Ics Tatbestand

Das neue Hinweispapier ist kein Gesetz, sondern eine behördliche Orientierungshilfe. Es soll helfen, unklare Begriffe aus dem Gesetz zu erklären und einheitliche Maßstäbe zu schaffen. Auch wenn es keine neuen Verpflichtungen einführt, legt es die bestehende Rechtslage erstmals nachvollziehbar aus. Damit will die Bundesnetzagentur sicherstellen, dass der digitale Wandel nicht zu rechtlichen Grauzonen führt und dass die gleichen Schutzstandards gelten, unabhängig davon, ob Nutzer telefonieren, chatten oder eine Videokonferenz führen.

24. Juni 2025 um 07:52 Uhr von Nicolas Fehler gefunden?


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  • Solche Papiere gibt es auch für die Finanzämter und zumindest da haben die praktisch eine rechtliche Bindung für die Beurteilung von Fällen bei zum Beispiel Betriebsprüfungen.
    Viel Spaß dabei, so was dann nach erfolgter „Beurteilung“ anfechten zu wollen.

  • Whatsapp bzw. Meta wird sich weiterhin dafür nicht interessieren.

  • Das würde bedeuten, dass die Verschlüsselung bei WhatsApp & Co überflüssig ist.

    Denn wenn die Behörde anfragt, muss WhatsApp & Co ja die Kommunikation wieder entschlüsseln können um sie dem Amt zur Verfügung zu stellen.

    Damit könnten sie eh alles mitlesen/-hören.

    • Das bedeutet das. Wir alle leben in dem Glauben, dass die Design-Kopie von SIGNAL (bzgl Verschlüsselung) heute noch 1:1 in whatsapp weiter lebt. Wissen kann es nur Meta. Und Meta ist so anders als der Betreiber von SIGNAL.

    Redet mit. Seid nett zueinander!

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