We love Music?
Musikverlag klagt: Apple bietet angeblich nicht lizenzierte Songs an
Apple muss sich die Frage gefallen lassen, wie ernst Aussagen wie der von Tim Cook gerne verwendete Spruch „We love Music“ gemeint sind. Erneut sieht sich das Unternehmen im Zusammenhang mit dem Angebot „Apple Music“ der Urheberrechtsverletzung bezichtigt. Der Musikverlag Four Jays Music unterstellt, dass Apple Titel von internationalen Größen, darunter Frank Sinatra, Miles Davis, Ella Fitzgerald und Louis Armstrong anbietet, ohne die nötigen Rechte zu besitzen.
In der Klageschrift lässt sich zwischen den Zeilen zwar lesen, dass Apple hier kein Vorsatz unterstellt werden kann und wohl auch andere Streaming-Anbieter gleichermaßen betroffen sind. Offenbar wurden die besagten Songs im Rahmen eines Pauschalvertrags mit Zwischenhändlern ins Angebot von Apple Music übernommen. Doch der landläufige Spruch „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht“ gilt hier jedoch insbesondere für Apple. Wenn man die Aussagen des Unternehmens hinsichtlich des hohen Stellenwerts, den das kreative Schaffen von Musikern für Apple hat, ernst nehmen will, dann sollte hier besondere Sorgfalt walten.
An Personal und Technik gespart
Den Klägern zufolge hätte Apple seinen Pflichten zudem auf recht einfache Weise nachkommen können. Eine Überprüfung sei mittels automatisierter Funktionen und anhand der digitalen Fingerabdrücke der Songs möglich, Apple verwende solche Methoden sogar ohnehin schon in anderen Bereichen, beispielsweise beim automatischen Abgleich der persönlichen Musiksammlung. Für die Überprüfung der Lizenzrechte habe Apple aber absichtlich weder ausreichend Personal noch die technischen Möglichkeiten bereitgestellt.
Angeblich hat Apple zudem gewusst, dass es bei den lizensierten Angeboten nicht unbedingt mit rechten Dingen zugeht. Die Kläger unterstellen, dass Apple dies schon seit mehreren Jahren bekannt sei, die Kooperation mit den verantwortlichen Zwischenhändlern aber weiter fortgeführt wurde. Bereits im Mai sah sich Apple neben anderen Streaming-Anbietern mit einer vergleichbaren Klage konfrontiert.
Die auf Apple-spezifische Patentangelegenheiten fokussierte Webseite Patently Apple berichtet ausführlicher zu diesem Thema und hält auch den Link zur Klageschrift bereit.