Jawbone vs. Warentest: Gesundheitsgefährdende Stoffe in Fitness-Armbändern?
Mit dem Fazit „Nur zwei von zwölf sind gut“ hat die Stiftung Warentest zwölf Fitnessarmbänder getestet und die Ergebnisse Anfang des Monats veröffentlicht. Testsieger war das Garmin Vivofit gefolgt vom Garmin Vivosmart, beide mit der Note „gut“. Knapp dahinter folgt das Polar Loop auf Platz 3.
Kurz erwähnt sei hier noch, dass die Tester grundsätzlich von einer Herzfrequenzmessung am Handgelenk abraten, sondern wegen ihrer höheren Genauigkeit wenn, dann zu einer Variante mit Brustgurt raten. Nun aber zum eigentlichen Thema unseres Artikels…
Mit im Test waren auch die Jawbone-Modelle UP3 und UP2 und die beiden Armbänder wurden hinsichtlich der enthaltenen Schadstoffe mit „mangelhaft“ bewertet, weil sie offenbar erhöhte Mengen des Weichmachers DEHP enthalten. Hierbei handelt es sich um einen Stoff, der seit 1999 in Spielzeug und Kinderartikeln verboten ist. Stiftung Warentest warnt diesbezüglich dann auch im Text:
Das größere Problem aber ist die Belastung mit dem Phthalat-Weichmacher DEHP, der die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen kann. Damit gefährden die Bänder die Gesundheit, statt sie zu fördern.
Wir haben nach Veröffentlichung dieser Vorwürfe mehrere E-Mails von besorgten Nutzern erhalten, wollen uns mit einer Kommentierung allerdings zurückhalten. Dazu fehlt uns nicht nur das nötige Hintergrundwissen, die Aussage der Tester lässt auch keine Rückschlüsse darüber zu, wie stark die Grenzwerte tatsächlich überschritten werden. Statt dessen haben wir bei Jawbone um eine Stellungnahme gebeten, die etwas verspätet nun auch eingetroffen ist. Wir betten den kompletten Text unten ein, auf dass ihr euer persönliches Urteil in dieser Sache fällen könnt. Grundsätzlich – so der Hersteller – nehme man Gesundheits- und Sicherheitsfragen sehr ernst und wolle daher weiter untersuchen, aus welchen Gründen die Ergebnisse der Wartentester nicht mit den eigens in Auftrag gegebenen Prüfungen übereinstimmen.
Stellungnahme Jawbone
JAWBONE BESTÄTIGT ERFOLGREICHE PRODUKTTESTS SEINER AKTIVITÄTSTRACKER-ARMBÄNDER
Die deutsche Verbraucherorganisation Stiftung Warentest berichtete kürzlich, man habe in den Armbändern von zwei UP by Jawbone® Aktivitätstrackern eine Menge an DEHP gefunden, die den zulässigen Grenzwert überschreitet. DEHP, eine Abkürzung für Bis(2-ethylhexyl)phthalat, ist eine synthetische chemische Verbindung, die sehr oft als Weichmacher eingesetzt wird, um Kunststoffe flexibler zu machen.
Jawbone® reagiert auf die Veröffentlichung und bestätigt, dass das Unternehmen die Aktivitätstracker – Armbänder testet, um sicherzustellen, dass sie den Umweltvorschriften der Europäischen Union, z. B. der REACH-Verordnung (EC 1907/2006 – Registration, Evaluation, Authorization, and Restriction of Chemicals), entsprechen. Vor der Markteinführung in der EU hat ein unabhängiges akkreditiertes Labor getestet, ob die Aktivitätstracker UP2TM und UP3TM den Vorschriften zu DEHP und weiteren geregelten Stoffen entsprechen. Das Labor, SGS-CSTC Standards Technical Services Co., Ltd, kam zu dem Ergebnis, dass die Aktivitätstracker UP2TM und UP3TM die REACH-Regelungen zu Phthalaten, einschließlich DEHP, vollständig einhalten. Im September 2015 testete ein zweites unabhängiges Labor, TÜV SÜD, den Aktivitätstracker UP3TM auf die gängigsten chemischen Substanzen, darunter auch DEHP. TÜV SÜD kam ebenfalls zu dem Ergebnis, dass das Aktivitätstracker-Armband UP3TM den Vorschriften zu DEHP entspricht.
Jawbone nimmt Gesundheits- und Sicherheitsfragen sehr ernst und ist sich der Sorgen bewusst, die aufgrund der Testergebnisse der Stiftung Warentest entstanden sind. Jawbone ermittelt weiter, um festzustellen, aus welchen Gründen diese Ergebnisse von den Ergebnissen der SGS und TÜV SÜD abweichen.