„Atemlos“ und „Forever Young“
GEMA gewinnt gegen Suno: Gericht beanstandet unlizenzierte KI-Musik
Die GEMA hat sich im Urheberrechtsstreit mit dem KI-Musikdienst Suno vorerst durchgesetzt. Das Landgericht München I gab den Ansprüchen der Verwertungsgesellschaft auf Unterlassung, Auskunft und Schadenersatz überwiegend statt. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.
Im Verfahren ging es um sechs bekannte Musikwerke: „Atemlos durch die Nacht“, „Rasputin“, „Big in Japan“, „Forever Young“, den Refrain von „Mambo No. 5“ und „Daddy Cool“. Die jeweiligen Liedtexte waren nicht Gegenstand der Klage.
Einfache Eingaben erzeugten ähnliche Kompositionen
Für ihre Tests gab die GEMA bei Suno lediglich den ursprünglichen Liedtext, den gewünschten Musikstil und den Werktitel ein. Vorgaben zu Melodie, Harmonie, Rhythmus oder Arrangement enthielten die Eingaben nicht. Dennoch entstanden nach Einschätzung des Gerichts Ausgaben, in denen sich die charakteristischen Elemente der Originale wiedererkennen ließen.
Die zuständige Kammer sieht die Werke deshalb reproduzierbar in den Suno-Modellen v3.5 und v4 enthalten. Die Trainingsdaten seien nicht nur analysiert, sondern teilweise in den Modellparametern „memorisiert“ worden. Ein Zufall sei angesichts der Länge und Komplexität der Übereinstimmungen auszuschließen.
Text- und Data-Mining greift laut Gericht nicht
Nach Angaben des Landgerichts München I hatte Suno die betroffenen Werke per Stream-Ripping von YouTube kopiert und dabei eine technische Download-Sperre umgangen. Die Speicherung in den KI-Modellen sei nicht durch die urheberrechtliche Ausnahme für Text- und Data-Mining gedeckt.
Auch Sunos Verweis auf das amerikanische „Fair Use“ überzeugte die Kammer nicht. Anders als in anderen US-Verfahren seien die Trainingswerke hier in den Ausgaben wesentlich ähnlich wiedergegeben worden.
Suno statt der Nutzer verantwortlich
Das Gericht sieht die Verantwortung bei Suno und nicht bei den Anwendern. Die verwendeten Eingaben seien einfach und ergebnisoffen gewesen. Suno habe dagegen die Trainingsdaten ausgewählt, die Modelle entwickelt und deren Ausgaben inhaltlich bestimmt.
Die Entscheidung erinnert an das GEMA-Verfahren gegen OpenAI. Dort hatte dieselbe Kammer geschützte Liedtexte als unzulässig in den Sprachmodellen gespeichert und reproduziert angesehen. Auch dieses Urteil wird noch in der nächsten Instanz überprüft.
Die GEMA wertet den neuen Erfolg als internationales Signal für eine Lizenzpflicht beim KI-Training. Suno widerspricht der Entscheidung und prüft nach eigenen Angaben eine Berufung. Das Urteil betrifft zunächst nur die sechs untersuchten Werke. Sollte die Begründung jedoch Bestand haben, könnte sie weitreichende Folgen für Anbieter generativer Musikmodelle haben.


Hoffentlich wären die sich dagegen. Ziemliche Erbsenzählerrei.
Na du bist ja mal so garnicht im Thema, oder?
Wenn die auch dagegen wären, wären Beide dagegen und keiner müsste sich wehren :-) (nur lustig gemeint. Bin auch nicht so sicher, ob bei mir alles richtig ist :-))
Ein interessanter Test:
– Ich nutze als Prompt einen geschützten Text
– als Ergebnis bekomme ich einem dem geschützten Original ähnliches Musikstück
– nicht getestet wurde, was ein zufällig ausgewählter Musiker produziert hätte
– auch gab es keine Anweisung Ähnlichkeiten zum Original zu vermeiden
Es geht darum, womit die KI trainiert wurde, nicht was sie wem ausgibt. Das „Womit“ ist für die GEMA und die Künstler durchaus relevant.
Ein wichtiges Urteil und ein notwendiger erster Schritt.
Auch wenn ich SWERNER teilweise zustimme, da ist inhaltlich noch Luft nach oben.
Aber wir Musiker, Komponisten und Produzenten können froh sein, daß hier mal ein bisschen Bewegung ins Spiel kommt.