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„Atemlos“ und „Forever Young“

GEMA gewinnt gegen Suno: Gericht beanstandet unlizenzierte KI-Musik

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Die GEMA hat sich im Urheberrechtsstreit mit dem KI-Musikdienst Suno vorerst durchgesetzt. Das Landgericht München I gab den Ansprüchen der Verwertungsgesellschaft auf Unterlassung, Auskunft und Schadenersatz überwiegend statt. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

Suno App Gema

Im Verfahren ging es um sechs bekannte Musikwerke: „Atemlos durch die Nacht“, „Rasputin“, „Big in Japan“, „Forever Young“, den Refrain von „Mambo No. 5“ und „Daddy Cool“. Die jeweiligen Liedtexte waren nicht Gegenstand der Klage.

Einfache Eingaben erzeugten ähnliche Kompositionen

Für ihre Tests gab die GEMA bei Suno lediglich den ursprünglichen Liedtext, den gewünschten Musikstil und den Werktitel ein. Vorgaben zu Melodie, Harmonie, Rhythmus oder Arrangement enthielten die Eingaben nicht. Dennoch entstanden nach Einschätzung des Gerichts Ausgaben, in denen sich die charakteristischen Elemente der Originale wiedererkennen ließen.

Die zuständige Kammer sieht die Werke deshalb reproduzierbar in den Suno-Modellen v3.5 und v4 enthalten. Die Trainingsdaten seien nicht nur analysiert, sondern teilweise in den Modellparametern „memorisiert“ worden. Ein Zufall sei angesichts der Länge und Komplexität der Übereinstimmungen auszuschließen.

Text- und Data-Mining greift laut Gericht nicht

Nach Angaben des Landgerichts München I hatte Suno die betroffenen Werke per Stream-Ripping von YouTube kopiert und dabei eine technische Download-Sperre umgangen. Die Speicherung in den KI-Modellen sei nicht durch die urheberrechtliche Ausnahme für Text- und Data-Mining gedeckt.

Suno Music KI

Auch Sunos Verweis auf das amerikanische „Fair Use“ überzeugte die Kammer nicht. Anders als in anderen US-Verfahren seien die Trainingswerke hier in den Ausgaben wesentlich ähnlich wiedergegeben worden.

Suno statt der Nutzer verantwortlich

Das Gericht sieht die Verantwortung bei Suno und nicht bei den Anwendern. Die verwendeten Eingaben seien einfach und ergebnisoffen gewesen. Suno habe dagegen die Trainingsdaten ausgewählt, die Modelle entwickelt und deren Ausgaben inhaltlich bestimmt.

Die Entscheidung erinnert an das GEMA-Verfahren gegen OpenAI. Dort hatte dieselbe Kammer geschützte Liedtexte als unzulässig in den Sprachmodellen gespeichert und reproduziert angesehen. Auch dieses Urteil wird noch in der nächsten Instanz überprüft.

Die GEMA wertet den neuen Erfolg als internationales Signal für eine Lizenzpflicht beim KI-Training. Suno widerspricht der Entscheidung und prüft nach eigenen Angaben eine Berufung. Das Urteil betrifft zunächst nur die sechs untersuchten Werke. Sollte die Begründung jedoch Bestand haben, könnte sie weitreichende Folgen für Anbieter generativer Musikmodelle haben.

05. Aug. 2026 um 17:06 Uhr von Ben Fehler gefunden?


    19 Kommentare bisher. Dieser Unterhaltung fehlt Deine Stimme.
  • Hoffentlich wären die sich dagegen. Ziemliche Erbsenzählerrei.

    • Na du bist ja mal so garnicht im Thema, oder?

      • Doch, bin ich. Benutze die Plattform nämlich seit fast drei Jahren. Das erste was mir einfällt, normalerweise kann man gar keine geschützten Texte eingeben. Das verweigert Suno. D.h., da muss jemand rumgespielt haben. So nach dem Motto, ich umgehe einen Sicherheitsfilter und bekomme dann etwas was ich nicht mag. Das geht ja gar nicht. Damit fängt’s schon an.

      • Es beweist das suno die ki mit Urheberrechtlich geschützen werken trainiert hat. Das haben sie und somit is deine „erbsenzählerei“ diebstahl, ende

      • Zumal sie geschützte Werke für gewerbliche Zwecke nutzen, egal ob fürs Training oder nur Schnipsel verwenden. Wenn es diese Werke nicht geben würde, unabhängig ob geschützt oder nicht, kann die KI nicht trainiert werden und hat keine Quellen.

    • Wenn die auch dagegen wären, wären Beide dagegen und keiner müsste sich wehren :-) (nur lustig gemeint. Bin auch nicht so sicher, ob bei mir alles richtig ist :-))

      • Die sind beide dagegen. Die Copyright Filter sind ja auch extrem scharf gestellt.
        Man kann ja nichtmal bereits existierende Songs hochladen, um sie zu verarbeiten. Was obendrein auch so dämlich ist. Wenn ich zum Beispiel in Logic ein Lied hochlade und dann bearbeite, was ich rechtlich nicht hätte machen dürfen, käme ja auch keiner auf die Idee Apple anzuklagen. Warum soll also Suno aufpassen, was ich bei Ihnen hochladen darf?

      • Feuerwär ;-)

      • @Vh
        Es geht nicht um das was du verbotenes machst, sondern um das was Suno verbotenerweise macht.

        D.h. wenn du einen geschützten Song unerlaubt nutzt (kopierst, verbreitest, in eigenen Produktionen erkennbar nutzt etc), bist natürlich auch Du verantwortlich (und es kommt zu Abmahnungen, nachträglichen Straf- und Lizenzzahlungen etc wenn dz erwischst wirst).

        Wenn Luno das tut um seine KI-Modelle zu trainieren, dann sollten logischerweise die selben Regeln gelten. Und indem man es offensichtlich problemlos schafft, aus deren KI geschützte Songs ausreichend erkennbar zu generieren, ist wohl der Beweis erbracht, dass da gegen Lizenzbedingungen, Copyright etc verstoßen wurde. Und dann hat Suno auch die Konsequenzen zu tragen.

        Es spielt auch keine Rolle, dass du diese KI gerne nutzt und daher gerne hättest, dass bitte bitte keine Strafzahlungen auf die Firma zukommen dürfen, weil die sonst ggfs. die Preise erhöhen müssten, oder gar ihr KI-Training auf rein legale nutzbares Song-Material beschränken müssten, was die KI vermutlich völlig unbrauchbar machen würde.

  • Ein interessanter Test:
    – Ich nutze als Prompt einen geschützten Text
    – als Ergebnis bekomme ich einem dem geschützten Original ähnliches Musikstück
    – nicht getestet wurde, was ein zufällig ausgewählter Musiker produziert hätte
    – auch gab es keine Anweisung Ähnlichkeiten zum Original zu vermeiden

  • Ein wichtiges Urteil und ein notwendiger erster Schritt.
    Auch wenn ich SWERNER teilweise zustimme, da ist inhaltlich noch Luft nach oben.

    Aber wir Musiker, Komponisten und Produzenten können froh sein, daß hier mal ein bisschen Bewegung ins Spiel kommt.

  • Ist doch klar das ein deutsches Gericht die GEMA schützt, ist doch wie GEZ

    • Nein, es geht darum, dass „KI“ nur zufällig reproduzieren kann, was vorher schon jmd. anderes durch Kreativität, Können, Arbeit, Forschung, etc. produziert hat. Das hat einen Wert und der ist zu respektieren. Stell Dir es so vor: Du arbeitest jeden Tag 8h und jmd. anders erhält Dein Gehalt.

    • Genau, und TRIGEMA ist wie FIFA.
      Herrje, echt jetzt???

    • Genau, alles mir GE mal in einen bösen Topf werfen. Das hilft immer!

    • Hast du den Sinn von GEMA verstanden?

    • Die GEMA ist eine ziemlich ineffiziente Gesellschaft, die viele Dinge nicht auf die Kette bekommt und die auch darunter leidet, dass die meisten ihrer Mitglieder zwar laut heulen, aber es nichtmal auf die Reihe bekommen an den Sitzungen teilzunehmen. Oder, wenn sie teilnehmen, nichtmal in der Lage sind bei Abstimmungen die für sie sinnvollen Entscheidungen zu treffen.
      Aber es ist vollkommen idiotisch anzunehmen, dass alles besser wäre wenn es keine Verwertungsgesellschaft der Urheber (Texter, Komponisten und Verlage) gäbe. Dann gäbe es nämlich keine allgemein gültigen Lizenzmodelle und Zahlstellen. Für jede Form der Aufführung (ja, das gilt auch für den Friseursalon an der Ecke, der sein Radio laufen lässt) müsste für jeden Titel vorab jeder Urheber kontaktiert werden um ein Nutzungsrecht zu verhandeln. Das wäre ein absolutes Chaos. Insofern ist es gut, dass es diese Verwertungsgesellschaften gibt. Auch wenn es an der GEMA, wie gesagt, viel zu kritisieren gibt.
      Aber wenn selbst Künstler/Interpreten nichtmal verstehen was die GEMA tut. Und manche davon nichtmal kapieren wieso sie in der GVL und nicht der GEMA sind und an die GEMA Gebühren zahlen müssen, wenn sie auf Urheberrechte Dritter zurückgreifen oder den Verlag in dem sie sind bezahlen müssen, dann kann ich wohl auch nicht voraussetzen, dass Außenstehende das Konstrukt Verwertungsgesellschaft verstehen.

  • Dass Künstler (Musiker, Texter, Fotografen und alle anderen) für ihre Arbeit Geld erhalten und niemand die Werke einfach klaut, ist richtig und damit Punkt.

    So viel Hirn sollte jeder haben.

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