Bundespatentgericht kippt Apples „Slide to unlock“-Patent
Das Bundespatentgericht hat das Patent für Apples „Slide to unlock“-Geste für ungültig erklärt. Es ist allerdings davon auszugehen, dass Apple beim Bundesgerichtshof Berufung gegen das Urteil einlegt.
Das Europäische Patentamt hatte Apple das Patent im Jahr 2010 zugesprochen, das Bundespatentgericht sieht die Geste allerdings nicht Patentwürdig. Offenbar spielt die Tatsache, dass hierzulande Software an sich nicht patentiert werden kann, einen entscheidende Rolle, für eine Patentwürdigkeit ist stets ein direkter technischer Zusammenhang erforderlich.
Konkret hatten sich Samsung und Google-Motorola in dieser Angelegenheit in den Haaren. Das gestrige Urteil dürften beide Firmen erfreut als dicken Punktgewinn im gefühlt ewig währenden Patentstreit mit Apple verbuchen, auch wenn die Unternehmen auf eigene Gesten für die Sperrbildschirm-Entriegelung setzen.
Ausführliche Informationen zu diesem und weiteren Patent-Urteilen liefert Florian Müller in seinem Blog FOSS Patents.