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"Marktübergreifende wirtschaftliche Machtposition"

Bundeskartellamt stellt Apple unter besondere Missbrauchsaufsicht

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Bereits Anfang vergangenen Jahres haben wir darüber berichtet, dass das Bundeskartellamt im Rahmen der verschärften Missbrauchsaufsicht für große Digitalunternehmen auch ein Prüfungsverfahren gegen Apple eingeleitet hat. Jetzt hat die Behörde das Ergebnis ihrer Untersuchung veröffentlicht und bekanntgegeben, dass auch Apple diesen Vorschriften unterliegt. Das Bundeskartellamt stuft Apple als Unternehmen mit überragender marktübergreifender Bedeutung für den Wettbewerb ein.

Andreas Mund Bundeskartellamt

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes

Wenngleich diese grundsätzliche Entscheidung zu erwarten war, die Entscheidung stellt nun außer Frage, dass sich Apple der erweiterten Missbrauchsaufsicht des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen beugen muss. Darin wurde vor zwei Jahren festgelegt, dass es Betreibern beispielsweise untersagt werden kann, auf den eigenen Plattformen Angebote von Wettbewerbern anders zu behandeln als die eigenen Angebote. Ziel ist es, die Spielregeln für marktbeherrschende Plattformen wie Apple, Google oder Amazon enger zu fassen und auf diese Weise die Chancen für Innovation, Markt- und Datenzugang von Wettbewerbern erhöhen.

Apple hält marktübergreifende wirtschaftliche Machtposition

Vor Apple hat das Bundeskartellamt bereits Anfang vergangenen Jahres Google und im Juli dann Amazon entsprechend eingestuft. Es ist vorgesehen, die Unternehmen zunächst über einen Zeitraum von fünf Jahren hinweg unter besondere Aufsicht zu stellen.

Das Bundesamt bezeichnet Apple im Rahmen seiner Erklärung als Unternehmen, das über eine marktübergreifende wirtschaftliche Machtposition verfügt, die ihm vom Wettbewerb nicht hinreichend kontrollierte Verhaltensspielräume eröffnet. Apple nehme mit seinen proprietären Produkten iOS und dem App Store Schlüsselpositionen für den Wettbewerb und für den Zugang zum Ökosystem und den Apple-Kunden ein.

Auch Apples App Tracking Transparency auf dem Prüfstand

Das Bundeskartellamt prüft darüber hinaus weiterhin auch Apples Anti-Tracking-Regelungen. Die Behörde beruft sich dabei auf den Anfangsverdacht, dass diese Regelungen Apples eigene Angebote bevorzugt behandeln und/oder andere Unternehmen behindern könnten. Hier wurde bislang noch nicht über die Einleitung eines Verfahrens entschieden.

05. Apr 2023 um 11:57 Uhr von chris Fehler gefunden?


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