Aufpassen beim „Liken“: Erste Abmahnungen für Facebook-Nutzer trudeln ein
Beim Teilen interessanter Facebook-Artikel solltet ihr zukünftig noch etwas genauer aufpassen als bislang. Nach Angaben der auf Internetrecht spezialisierten Kanzlei Wilde, Beuger und Solmecke könnte eine neue Abmahnwelle bevorstehen, die sich diesmal gegen Nutzer des Facebook-eigenen Teilen-Knopfes richtet.
Im ersten, jetzt veröffentlichten Fall hat es die Inhaberin einer Fahrschule getroffen, die den Teilen-Button in einem Artikel der Online-Zeitung BILD geklickt hatte und anschließend vom Fotografen des (automatisch mit-) geteilten Vorschau-Fotos abgemahnt wurde. WBS LAW-Anwalt Solmecke merkt an:
„Diese Abmahnung ist für den Nutzer besonders überraschend. Beim Teilen eines Beitrags über den Share Button wird nämlich immer automatisch ein verkleinertes Vorschaubild gezeigt, auf das der Nutzer keinen Einfluss hat. Er kann weder verhindern, dass das Bild gezeigt wird, noch kann er die Größe des Bildes so variieren, dass eventuell noch der Name des Urhebers sichtbar wird.“
Im aktuellen Fall verlangte der Rechteinhaber in seiner initialen Abmahnung die Zahlung von über 1000 Euro – letztendlich wurde der Fall immerhin gegen die Vergleichsgebühr von 500 Euro eingestellt. Solmecke geht davon aus, dass weitere Abmahnungen in den kommenden Tagen folgen und erneut jene Nutzer treffen werden, die Bilder über den Facebook Share Button geteilt haben:
(Direkt-Link)„Es wird mit Sicherheit nicht bei dieser einen Abmahnung bleiben. Eine wegweisende Gerichtsentscheidung ist unabdingbar. Bis dahin besteht nun eine erhöhte Abmahngefahr für die Nutzer und eine noch größere Gefahr für die Blogbetreiber, die womöglich bald zahlreichen Regressansprüchen ausgesetzt sein werden.“