Bis Jahresende
Apple verschiebt In-App-Pflicht für kommerzielle Gruppenangebote erneut
Apple hat die Kulanzfrist hinsichtlich der Provisionsabgaben für kostenpflichtige Angebote wie Fortbildungsprogrammen oder Fitness-Workshops erneut verlängert. Die Anbieter solcher Dienstleistungen sollen noch bis Jahresende von der Pflicht ausgenommen werden, die damit verbundenen Gebühren auch als In-App-Kauf anzubieten.
Apple wollte ursprünglich schon im vergangenen Jahr verhindern, dass die Apps von solchen Angeboten lediglich begleitend oder gar nur zur Bewerbung der Dienste angeboten werden, die Bezahlung aber ausschließlich extern und damit an Apple vorbei verläuft. Eine aus wirtschaftlicher Sicht nachvollziehbare Denkweise Apples, die den Anbietern aber oft gegen den Strich geht. Schließlich müssen diese beim Verkauf über die App selbst in nennenswerter Höhe Provisionen an Apple abführen.
Apple hält dann auch weiterhin an seiner Forderung diesbezüglich fest, hat das Inkrafttreten der Regelung aber einmal mehr nach hinten verschoben. So wurde der Stichtag, zu dem das In-App-Angebot zusätzlich zu externen Abo-Möglichkeiten verpflichtend ist, nun auf den 31. Dezember 2021 verschoben. Grund dafür ist die anhaltende außergewöhnliche Situation, die weltweit zu einer massiven Nachfrage nach solchen Online-Angeboten geführt hat.
Wichtig zu erwähnen ist in diesem Zusammenhang, dass sich die Apple-Forderungen ausschließlich auf sogenannten „one to few“- und „one to many“-Angebote beziehen. Dienstleistungen wie Nachhilfeunterricht für Schüler, medizinische Beratungen, Immobilienbesichtigungen oder Fitnesstraining, die ausschließlich von Mensch zu Mensch angeboten werden, können auch in Zukunft ohne jegliche finanzielle Beteiligung Apples angeboten werden.