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Unzulässige Verkürzung der Gewährleistungsfristen beim iPhone (Gastartikel)

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118 Kommentare 118

Anfang letzter Woche erreichte der unten eingebettete Gastartikel unser eMail-Postfach und wartet seit dem auf sein Erscheinen. Nach einem kurzen Austausch mit dem Autoren (der Name des für den Artikel verantwortlichen Juristen ist uns bekannt) haben wir im Vorfeld der heutigen Veröffentlichung sowohl T-Mobile als auch Apple Deutschland um eine Stellungnahme zum Thema gebeten.

Apple gibt zur Sache „keinen weiteren Kommentar“, T-Mobile wiederum verweist auf Apples Zuständigkeit in Gewährleistungsangelegenheiten:

Die Entscheidung, 1 Jahr Garantie und 1 Jahr Gewährleistung auf das iPhone zu gewähren, ist nicht von der Deutschen Telekom, sondern von Apple getroffen worden. Insofern müsste ich Sie auch an den Hersteller Apple verweisen, der auch die Prozesse für Reparaturen und Gewährleistungsabwicklungen aufgesetzt hat.

Wir wünschen euch viel Spass bei der Lektüre. Kritisches Feedback in den Kommentaren ist, wie immer, gern gesehen.


Unzulässige Verkürzung der Gewährleistungsfristen beim iPhone

T-Mobile ist mittlerweile der wohl größte iPhone-Händler in Deutschland. Zusammen mit den entsprechenden Tarifen wurde ein attraktives Angebot geschaffen.
Zu einem umfassenden iPhone Angebot gehört jedoch auch, dass der Händler seinen gesetzlichen Folgeverpflichtungen nachkommt, insbesondere die Einhaltung der Gewährleistungsfristen beachtet. Dies ist bei T-Mobile leider nicht der Fall.

So ist bei Verbrauchsgüterkäufen, das sind Geschäfte zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher, bei Neuware eine zwingende Gewährleistungsfrist von zwei Jahren vorgesehen. Diese kann nicht verkürzt werden (nachzulesen im Gesetz: § 475 II BGB). Fragt man jedoch in einem beliebigen T-Punkt nach, ist die Antwort immer die gleiche: Auf das Apple iPhone gibt es exklusiv nur ein Jahr lang Gewährleistung (ein entsprechender Nachweis, unterschrieben von der T-Punkt-Leitung aus einer der größten Städte Deutschlands, liegt der Redaktion vor). Die Annahme des iPhones wird verweigert, der Kunde abgewiesen.

Zu beachten ist, dass zwischen Garantie und Gewährleistung unterschieden werden muss. Garantie ist eine freiwillige Leistung meist seitens des Herstellers (Apple iPhone Garantie beträgt ein Jahr), in welcher der Hersteller dafür garantiert, dass sein Produkt eine gewisse Zeitspanne funktioniert.
Die Gewährleistung hingegen ist eine gesetzlich normierte Verpflichtung gegenüber dem Verkäufer, dass das Produkt beim Kauf frei von allen Mängeln ist. Gewährleistung und Garantie bestehen unabhängig nebeneinander.

Tritt ein Fehler nun innerhalb eines Jahres auf, so tauscht T-Mobile das iPhone ohne Probleme, bedient sich hierbei aber lediglich der Apple-Garantie. Der Kunde könnte sich insofern auch direkt an Apple wenden.

Tritt ein Fehler nach zwei Jahren auf, bestehen keine Probleme. Garantie und Gerwährleistungsrechte können nicht mehr in Anspruch genommen werden.

Problematisch wird es beim iPhone hingegen, wenn nach Ablauf eines Jahres (keine Garantie mehr), aber vor Ablauf von zwei Jahren (Gewährleistungsrechte bestehen noch) ein Fehler auftritt, welcher ohne schadhafte Einwirkungen aufgetreten ist. Hierbei sind insbesondere Fehler bekannt geworden, bei denen einzelne Funktionen wie Bluetooth, WLAN, UMTS oder der gewöhnlicher Empfang beeinträchtigt sind sowie die bekannten „Haarnadelrisse“ (siehe auch: Link 1 und Link 2 ). Bei solchen Fehlern denkt der Verbraucher gewöhnlich daran, seine Gewährleistungsrechte geltend zu machen, so hat er das iPhone ja immer ordnungsgemäß bedient, das Gerät ist sozusagen „von alleine“ kaputt gegangen, was darauf schließen lässt, dass der Fehler schon beim Kauf angelegt war, sich jedoch erst nach einer gewissen Zeit gezeigt hat.
Die erste Hürde stellt sich nun darin, dass man im T-Punkt abgewiesen wird, da die Gewährleistung nur ein Jahr betrage. Allein hierdrin ist ein eklatanter Verstoß gegen den Verbraucherschutz zu sehen.

Die Hotline hingegen bestätigt eine Gewährleistungsfrist von zwei Jahren. Sollte man es nun doch schaffen, dass der T-Punkt das iPhone einschickt, ist einem jedoch längst nicht geholfen. Das iPhone wird nämlich zum T-Mobile-Partner DAT-Repair nach Flensburg geschickt. Während eine „eingehende Prüfung“ versprochen wird, wird hier das Gerät jedoch nur mittels Software auf einen Fehler hin untersucht und nicht geöffnet. Wird ein Fehler festgestellt, bedeutet dies aber nicht, dass dann auch noch geprüft wird, ob es sich um einen Gewährleistungsfall handelt. Vielmehr wird darauf verwiesen, dass der Kunde in der Beweispflicht ist, dass der Fehler auch schon bei Kauf vorlag (was rechtlich auch zutreffend ist).
Auch wenn dies zumindest für den Kunden offensichtlich sein mag, da er das Gerät ja immer ordnungsgemäß bedient hat, beruft sich DAT Repair auf die rechtliche Beweislastverteilung, bei welcher der Käufer eben beweisen muss, dass der Mangel schon beim Kauf vorlag. Einem bleibt also die Wahl eines Austauschgerätes für 239 Euro – welches es in einem Applestore bereits für 199 Euro gibt-, das Gerät verschrotten zu lassen oder es unrepariert zurück zu erhalten.

Es bleibt also festzuhalten, dass der Käufer nach Ablauf eines Jahres auf sich allein gestellt ist. T-Mobile nutzt die Beweisnot des Kunden aus. In keinem der oben genannten Fälle kommt T-Mobile seinen Gewährleistungsverpflichtungen nach. Es bleibt so lediglich die Möglichkeit einer Klage, andernfalls kann der Kunde noch selbst einen vereidigten Sachverständigen beauftragen. Die Kosten für das Gutachten übersteigen die Kosten für ein Ersatzgerät jedoch bei weitem, außerdem müssen die Gutachterkosten dann auch im Rahmen einer Klage von T-Mobile zurückgefordert werden. In einer Klage käme es dann auf das Sachverständigengutachten sowie auf die Beweiswürdigung des Amtsrichters an. Doch selbst wenn man zum Großteil Recht bekommt, sind die Kosten, welche man selber tragen muss, immernoch höher als die Kosten für ein Ersatzgerät (199 Euro im Apple-Store).

Rechtlich ist aber zumindest der zweite Abschnitt (sobald das Gerät zur Prüfung angenommen wurde) nur schwer zu beanstanden. Mit Service oder Kundenfreundlichkeit hingegen haben diese Machenschaften reichlich wenig zu tun. So erwartet man von einem marktführendem Konzern in Sachen iPhone, dass man trotz Offensichtlichkeit eines anfänglichen Mangels nicht in die Beweisnot gedrängt wird, sondern, dass im Einzelfall geprüft und entschieden wird. So liegt gerade bei typischen und häufiger auftretenden Fehlerbildern nahe, dass der Mangel auf einen Herstellungsfehler beruht. Sofern das iPhone also in einem guten Zustand ist, keine Sturz- oder Feuchtigkeitsschäden hat, sollte der Kunde erwarten dürfen, dass T-Mobile nicht die Rechtslage zu Lasten des Kunden ausnutzt, sondern das Gerät anstandslos tauscht.

Es bleibt insbesondere im Hinblick auf die möglicherweise noch diesen Jahres erscheinende neue iPhone-Generation zu hoffen, dass T-Mobile hier in Sachen Kundenfreundlichkeit und Service nachbessert. Ansonsten bieten auch andere Verkäufer Apple iPhones an, welche möglicherweise eher dazu bereit sind, bei einem offenkundig anfänglichen Mangel nachzubessern. Ferner bleibt die Möglichkeit einer Garantieverlängerung durch Apple oder einer iPhone-Versicherung, auch wenn sich der kritische Kunde da möglicherweise zu Recht fragt, warum er für eigentlich selbstverständlichen Service etwas zahlen soll…

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18. Feb 2010 um 09:55 Uhr von Nicolas Fehler gefunden?


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  • Jerome brunelle

    Denen wachsen die Reparaturen vermutlich über den Kopf…. Ich habe mittlerweile das dritte Tauschgerät. Einmal habe ich es fallen lassen (ok meine Schuld), einmal ist es hops gegangen, als ich es aufladen wollte, und einmal ist das komplette GSM-Modul einfach so hops gegangen….

    • wie bitte ? Sorry aber selten so gelacht ! Ich habe ein 3G und 3GS die sicherlich nicht sehr pfleglich behandelt werden. Nie ein Fehler ! Dein Verhalten ist typisch für einen Abzocker und deshalb hasse ich mittlerweile die deutschen Gewährleistungsansprüche ! Übrigens nicht nur Apple macht das mit den 12 Monaten so – die meisten Notebook-Hersteller beschneiden die Gewährleistung ebenfalls

      • Hast du den Beitrag oben gelesen?
        Dann wüsstest du nämlich, dass der Hersteller dem Endverbraucher keine Gewährleistung geben muss.

      • alexander kowalksi

        wo ist denn der zusammenhang seines verhaltens und eines abzockers?
        wenn das gerät kaputt ist und er gewährleistung hat dann hat er doch ganz einfach anspruch drauf.
        außerdem geht es dabei um große konzerne, die darf man ruhig abzocken. was anderes tun die doch auch nicht, sonst wären sie nicht so groß.

      • Also bei wars ein Haarriss und mein Headset ging nicht mehr. Mikrofon-Port defekt. Dann hab ichs durch Apple austauschen lassen und bekam ein iPhone, was kein W-Lan hatte. Drittes Gerät geht nun aber manchmal geht mein GPS nicht. Fragt mich nicht wieso! Ich behandle das Gerät sehr sorgfältig, die Rückseite sieht aus wie geleckt! Also einige Bauteile gehen nunmal einfach kaputt. Das kann ja mal passieren. Und das ist eine Ware aus China! ;-)

      • Also ich wäre mit diesen voreiligen Verdächtigungen vorsichtig… Habe ebenfalls ein 3G (gut 1 Jahr alt) welches sich seit Kauf immer in einem passenden Lederetui befindet. Da hole ich es höchstens mal raus um das Display zu putzen.
        Runtergefallen ist das Gerät natürlich auch noch nie!

        Trotzdem hat das iPhone zwei erhebliche optische Mängel:

        1: Ein ca. 1,5cm langer RISS (ausgehend vom Dockanschluss) über die Gehäuserückseite (Habe nur original Apple-Zubehör am Dockanschluss angeschlossen!!!)
        2: Die Displayscheibe löst sich in der oberen linken Ecke ab.

        Wenn ich jetzt mein iPhone noch pfleglicher behandeln müsste, dürfte ich es garnicht erst aus der Verpackung nehmen.

        Nur weil du noch keine Probleme mit deinem iPhone hattest (Glück!) musst du nicht gleich jeden unter Gerneralverdacht stellen, der bereits Probleme hatte.

      • @ alexander kowalksi

        Aha, große Konzerne darf man als Kunde ruhig abzocken… aber selbst erwarten, dass die Konzerne brav alles bezahlen und tauschen was du ihnen vorsetzt.

        Solche Geschichten resultieren doch daraus, dass Menschen wie du meinen, einem großen Konzern tut das nicht weh, die kann man ruhig besch***en.
        Egal ob großer Konzern oder kleiner Händler, beiden entstehen durch unberechtigte Forderungen und absichtlich falschen Kundenangaben wie „ne, das ist nicht runtergefallen, das war schon so“ Verluste die irgendwie wieder ausgebügelt werden müssen.

        Kunden wie du sind daran schuld, dass Unternehmen immer weniger Kulanz zeigen und Gewährleistungsfälle immer häufiger negativ für den Kunden ausfallen.

        Kunden besch***en wo es geht, Kulanz, die eigentlich freiwillig ist, wird erwartet und wenn der Händler nicht freiwillig kulant ist wird versucht diese mit „Negativwerbung“ zu erzwingen.

        Und dann erwartet ihr, dass ihr fair behandelt werdet? Seid fair, dann könnt ihr auch erwarten selbst fair behandelt zu werden.

        Meiner Meinung nach ist der Kunde selbst schuld, dass er in vielen Fällen durch die Finger schaut.
        Nix zahlen wollen, Premium-Service erwarten, lügen was das Zeug hält um sich einen Vorteil zu erschleichen, die Telefonnummer des Anwalts immer parat, so kennen wir unsere lieben Mitbürger ;)

      • Also ich glaube ihr behandelt euer iPhone einfach zu gut :P
        Ich habe mein 3G jetzt fast 1,5 Jahre und hatte es noch nie in einer Schutzhülle. Weiterhin ist es mir schon ein paarmal heruntergefallen. Einmal reagierte zwar ein Teil des Touchscreens nicht mehr, dies ließ sich aber durch öffnen, Stecker richtig reindrücken, schließen, wieder beheben. Die Rückseite meines iPhone sieht zwar nicht mehr so geleckt aus wie bei euch, aber es funktioniert noch alles einwandfrei :). Vielleicht hatte ich aber einfach nur Glück und habe ein ziemlich robustes Model bekommen.

      • @ Martin: Was schreibst Du für einen Quatsch ?! Wenn Du den Artikel gelesen hättest und dich ein wenig mit dem deutschen Recht auskennen würdest, wüsstest Du, daß Gewährleistung sehr wohl vorgeschrieben ist.

      • Ja, für den Händler. Aber nicht für dem Hersteller!

      • Also ich muss sagen ich hab jetzt auch schon iphones seid dem Deutschtlandstart der 1. Generation gehabt und hab sie immer wie jedes andere Handy behandelt und nicht in Watte eingepackt und sie da: Keinerlei Probleme/Fehler… Ich glaube irgendwie auch langsam das die Fehler erst kommen wenn man gut damit umgeht :D

        Ich finde auch das man selbst große Konzerne nicht abzocken sollte.

        1. sitzt da irgendwo ganz am anderen Ende auch der kleine Arbeiter hinter der fürs iPhone was weiß ich was macht und verliert dann seinen Job weil immer mehr auf die Idee kommen „Den großen Konzern kann man ja ruhig bescheißen“.

        2. Leute mal Hand aufs Herz, wenn ihr in der Firma sitzen würdet die die iPhones für T-mobile repariert und bekommt täglich sagen wir mal 100 iPhones zum testen auf den Tisch, wovon 80 Stück einen Fehler haben, der nicht zu 100 % ohne Einwirkung des Kunden verursacht wurde, dann könntet ihr es auch auch nicht leisten diese iPhones alle auf Kulanz zu reparieren, weil irgendwann T-Mobile anruft und sagt: Ihr repariert ja jedes Gerät, so viele Kulanzfälle kann es gar nicht geben, wir suchen uns eine andere Firma.
        Und zack ist euer Arbeitsplatz gefährdet.

        3. Wenn T-Mobile jede kleine Reparatur bezahlen würde ohne mucken schmeißen die wieder jemanden raus weil sie kein Geld mehr haben oder erhöhen die Preise ;)

        Fest steht ja wohl eindeutig das sowohl Haarrisse, als auch der Ausfall einzelner Systemteile durchaus auch durch falsche Handhabung herbeigeführt werden können, dafür muss man nur mal eine Sekunde unachtsam sein…

    • Stimmt hier wird dann Service sehr klein geschrieben aber blos das Monopol iPhone behalten um jeden preis!
      T-Mobile-Partner DAT-Repair:
      Oh gott das ist ja ein echter sch… laden betrug gross geschrieben das T-Mobile die noch immer nicht abgeschafft haben verstehe ich nicht muss wohl einen bruder vom chef von T-Mobile gehören den Laden!
      Warum Betrug? Nun hatte ein iPhone G3 eingesendet wegen kleine risse in der Rückseite was passiert kommt ein schreiben von denen zurück handy hat wasserschaden sollen ein neues kaufen hmmm… das ding hat noch nie wasser gesehen. Na kurzes Telefonat mit T-Mobile und schon kommt raus das so fälle schon sehr oft vorgekommen sind. Am nächsten tag war ein neues gerät geliefert worden! Leute die kein Plan haben würden zahlen für ein neues leider.

      • T-Mobile kann gegen den Service von DAT reichlich wenig tun. Beim Kauf meinten die direkt im T-Punkt: Garantie nie über T-Mobile, immer über Apple, weil das mit T-Mobile nichts wird, und sie hatten recht. T-Mobile kann nur DAT nehmen, weil Apple nur die zertifiziert hat. Angesichts der Tatsache, dass die meisten eh direkt über Apple gehen, wird man in Cupertino auch nicht den Drang haben, die auszuwechseln, obwohl es -hoffentlich nicht nur von mir- genügend schriftliche Beschwerden gibt.

      • @Cello
        Deutsch lernen dir gut würde tun. Und lernen auch Satzzeichen wie „.“ auch gut.
        Dann auch noch wissen, dass iPhone 3G und nicht G3 dann perfekt du Deutsch können.

        Srry aber man tut sich wirklich schwer das zu verstehen ;-)

  • am besten wärs, wenn apple einfach selbst 2 jahre Garantie gibt..
    Aber an alle, denen das kurz nach einem Jahr kaputt geht:
    Nicht verzweifeln.. Apple ist sehr kulant
    Mein iPhone wurde 156 Tage nach Ablauf meiner Garantie noch umgetauscht.
    Und fragen kostet ja nichts ;)

  • Beim Kauf des iPhone 3G wusste ich auch nicht, dass man nur ein Jahr Garantie hat. Man wird ja bei der Bestellung nicht darauf hingewiesen. Das ist für mich schon ein Grund kein iPhone mehr zu kaufen. Andere Hersteller haben auch keine Probleme damit 3 Jahre Garantie zu geben. Wenn also Apple Probleme mit 2 Jahre hat, dann muss man sich doch als Kunde fragen, ob deren Produkt wirklich so hochwertig ist, wie man glaubt.

    Gerade bei den vielen Herstellungsfehler, wie z.B. Haarriss, sollte die Garantie ohne weiteres verlängert werden. Mircrosoft hat z.B. bei deren XBox bei einem ähnlichen Fehler die Garantie von 1 Jahr auf 3 Jahre erhöht. In Deutschland war die aber schon immer zwei Jahre lang.

    Muss man bei Apple ein defektes Kabel für die Garantie einschicken, will das Microsoft garnicht erst sehen. Da wird z.B. einfach ein neuer Controller zugeschickt. Da muss man dann selber wissen, ob man die alten Komponenten zurückschickt. Das ist für mich Kundenservice.

    • Sorry, aber liest du alles worauf du hingewiesen wirst? Wenn ja, dann bist du die Ausnahme.

      99% der Kunden lesen vor der Bestellung weder die komplette Produktbeschreibung, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Widerrufsrecht oder sonstige Informationen.

      Offensichtlich hast du einen Internet-Anschluss und einen Browser. Da sind dann schon mal die Voraussetzungen sich vor dem Kauf zu informieren gegeben.

      • Ich glaube du verstehst überhaupt nicht worum es geht!
        Man ist VERPFLICHTET dem Verbraucher eine zweijährige Gewährleistung einzuräumen. Mit Garantie hat das übrigens erstmal nichts zu tun.

        Dem wird hier nicht nachgekommen. Da tut es gar nichts zur Sache ob ich das ganze gelesen habe oder nicht!

        Was das ganze mit deiner propagierten Abzocke (von oben) zu tun haben soll weißt vermutlich auch nur du…

  • Echt bei mir ist es noch nicht kapput gegangen obwohl es gejailbreakt ist. Ein tauschgerat also ein neues iPhone oda wie ???? Des muesste ich auch mal versuchen !!! Ist es sicher des mann ein tauschgerat bekommt ????

    • grundsätzlich ja…
      Apple repariert die iPhones nicht sondern verwertet nur die noch funktionierenden Module.
      Es gibt 2 Möglichkeiten bei der Garantie:
      1. Du bezahlst 30€ und bekommst sofort am nächsten Tag nen Ersatzgerät geliefert. Dem Postboten gibst du einfach dein altes mit.
      2. Du schickst es ein und bekommst nach ca. 10 Tagen nen Ersatzgerät.

      • Also die langsame Variante hat bei mir von Freitag bis Mittwoch gedauert, geht also auch schneller.

  • „Sofern das iPhone also in einem guten Zustand ist, keine Sturz- oder Feuchtigkeitsschäden hat, sollte der Kunde erwarten dürfen, dass T-Mobile nicht die Rechtslage zu Lasten des Kunden ausnutzt, sondern das Gerät anstandslos tauscht.“

    Was leider auch Vodafone und O2 nicht mehr tun. Von beiden habe ich eine entsprechende Antwort bekommen. Allerdings auch bei anderen Handys und nicht beim IPhone.

  • Genau diesen Fall hatte ich jetzt auch, bei meinem iPhone funktioniert nach etwas über eine Jahr das WiFi-Modul nicht mehr. Im T-com Laden sagte man mir auch noch das sie in der letzten Zeit öfters dieses Problem mit dem iPhone hatten. Das iPhone wurde nach DAT Repair geschickt und nach 1 1/2 Wochen habe ich dann den o.g. Text von DAT Repair bekommen. Da fühlt man sich so richtig von T-mobile verar…t

    • wende dich auf JEDEN Fall nochmal an Apple direkt und (Tipp:) behaupte, es geht seid dem letzen Update nicht mehr.. Ändert zwar nix an der Rechtslage, aber Apple gibt sich kulanter, wenn sie ein schlechtes Gewissen haben weil es an ihnen liegen kann..
      Nicht mehr funktionierendes WLAN ist als Updateproblem bekannt.. Ist anscheinend irgend ein Fehler in ihrer Software, die das WLAN Modul zerschießt

  • DAT ist einfach unfähig zur Diagnose. Ich hatte ein iPhone, da ging die Sim-Funktion nicht. Regelmäßig loggte sich die Sim aus und man musste sie neu einsetzen, damit sie wieder erkannt wurde. DAT konnte den Fehler reproduzieren, aber tat nichts, obwohl der Fehler in der Sim-Halterung lag, und das offensichtlich. Das iPhone war 4 Monate alt. Und ich bekam es unrepariert zurück mit dem Hinweis: Ist nach den Apple Richtlinie voll funktionsfähig. Als ich das Apple mitteilte, fielen die aus allen Wolken, dass ich das defekte Gerät noch habe. Mir stand schon lange ein neues Gerät zu. Eines ist klar, DAT kann das nicht und wird es nicht können. Ich kann nur jedem empfehlen, dass iPhone IMMER zu Apple zu schicken, das geht schneller und unkomplizierter, egal ob noch Garantie, oder nicht.

  • Oh ja zu DAT Repair hab ich auch meine Geschichte. Hatte ein 3 Monate altes Iphone. Plötzlich traten überall Haarrisse auf und das WLAN muckte auch nicht mehr. Nach meinem Gang zu T Mobile wurde es eingeschickt! Nach sage und schreibe 2 Wochen bekam ich einen lapidaren Brief das die Apple Garantie diese Fehler nicht abdeckt!? Hallo bin ich im falschen Film, der Fehler war ja wohl offensichtlich. Na daraufhin bei Apple angerufen und die sind beinahe im Dreieck getitscht. Der kompetente Mitarbeiter bei Apple hat daraufhin direkt einen Austausch eingeleitet. Montags bei Apple angerufen, dienstags wurde es abgeholt und donnerstags hatte ich das neue in der Hand. Leute wenn ihr Probleme habt geht direkt bzw ruft direkt bei Apple an. DAT Repair sind unfreundlich inkompetente Ars….er Die wollten doch glatt für ein Austausch 239 Euro.

  • Das Vorgehen ist leider nicht unüblich. Die Gewährleistung kann man sich streng genommen immer in den Allerwertesten schieben. Darum gibt es bei vielen Geräten nur ein halbertes Jahr Garantie, das sich quasi mit der Gewährleistung deckt (die ersten 6 Monate muß der Hersteller nämlich beweisen, das der Kunde was falsch gemacht hat, danach tritt die Beweislast um).

    Das das Austauschgerät allerdings teurer ist als ein Neukauf ist schon peinlich.

    Microsoft hat in der Tat einen guten Service. Zum Teil müssen sie es aber auch, siehe das Disaster mit der XBOX360 und den ROD. Hätten sie da die Garantie nicht verlängert, hätten sie eine Menge Kunden für immer verloren.

    Aber bei Apple merkt man irgendwie immer mehr die Macht des Monopolisten. Was Apple teilweise macht, würde das bspw. MS machen, die Aufregung wär groß :)

    Aber mal schaun, was der „AppStore“ der Konkurenz (sollen sich ja 24 Firmen dran beteiligen) und das neue Windows-Phone 7 (inklusive Vorgaben an die Geräte) mehr Konkurenz und mehr Wettbewerb in das Thema bringen.

  • Ich bin selbst promovierter Jurist und ausschließlich im Bereich IT-Recht tätig. Aber ich muss gestehen, diesen Artikel nicht zu verstehen.

    Zunächst einmal die Klarstellung: Gewährleistung und Garantie sind rechtlich zwei Schuhe, die unabhängig voneinander sind. Zur Gewährleistung ist der Händler verpflichtet, die Frist beträgt zwei Jahre. Eine Garantie hingegen ist eine freiwillige Zusatzleistung, typischerweise des Herstellers. Eben weil die Garantie freiwillig ist, kann sie auch beliebig eingeschränkt oder kurz ausgestaltet werden.

    Diese Unterscheidung ist wichtig, weil fast jeder Kunde und auch ein Großteil der Händler nicht dazwischen differenziert. Auch in den AGB ausländischer Hersteller ist das häufig unsauber übersetzt („Warranty“ und „Guarantee“ sind im Englischen nicht so unterschiedlich wie im Deutschen). Eine vermeintlich unzulässig früh nach einem Jahr verweigerte Gewährleistung ist in Wahrheit wahrscheinlich als Garantie gemeint und damit vollkommen in Ordnung.

    Was hingegen die Gewährleistung angeht, ist ein weiterer Punkt wichtig: Die Gewährleistung erfasst nur solche Fehler, die von Anfang an beim Erwerb des Gerätes vorlagen. Natürlich kann ein Fehler erst später sichtbar werden, aber von Anfang an vorliegen – etwa ein falsch konstruiertes Gehäuse was immer bei normalem Gebrauch reißt.

    Eben weil diese Frage, ob der Fehler von Anfang an vorlag, so wichtig ist, ist die Frage wichtig, wer hier eigentlich was beweisen muss. Und das ist wie folgt gesetzlich geregelt und kann auch in AGB nicht anders ausgestaltet werden: Das erste halbe Jahr muss der Kunde nichts beweisen; dass der Fehler schon vorlag, wird „gesetzlich vermutet“. Der Händler kann hingegen versuchen zu beweisen (etwa mit einem teuren Gutachten), dass der Fehler eben doch nicht vorlag.

    Mehr als sechs Monate nach dem Kauf gibt es diese „gesetzliche Vermutung“ aber nicht mehr. Nun muss der Kunde beweisen, dass der reklamierte Fehler von Anfang an vorlag. Ganz häufig können Kunden das nicht beweisen. Nach Ablauf der ersten sechs Monate gibt es also weitere 1,5 Jahre Gewährleistung. Die ist aber für den Kunden regelmäßig kaum etwas wert.

    Und genau hier verstehe ich den Artikel überhaupt nicht. Denn der Text kritisiert nun, dass T-Mobile sich weigert, auf kulant zu schalten und nach ablauf des halben Jahres Geräte im Zuge der Gewährleistung auszutauschen, bei denen der Kunde nicht beweisen kann, dass der Fehler von Anfang an vorlag.

    Aber genau das ist doch die Rechtslage.

    Wer den Eindruck hat, innerhalb von zwei Jahren unberechtigt seine Gewährleistungsansprüche gegenüber dem T-Mobile-Händler nicht durchsetzen zu können, muss halt zum Anwalt gehen. Ja, möglicherweise kommt es auf ein teures Gutachten an. Aber entgegen der Darstellung in Eurem Artikel hier trägt letztlich der Händler sämtliche Kosten des Rechtsstreites, wenn er tatsächlich die Gewährleistung verweigert hat.

    -Manni

    • In dem Beitrag wird hauptsächlich kritisiert, dass T-Mobile die Gewährleistungsfrist mit einem Jahr angibt und diese Frist damit unzulässiger Weise verkürzt.
      Daneben wird mit der Bemerkung, dass es rechtlich nicht zu beanstanden ist, die fehlende Kundenfreundlichkeit kritisiert.
      Das geht m.A. nach doch ganz klar aus dem Beitrag hervor.

    • 90 % dieses überlangen „Feedbacks“ sind hier vollkommen überflüssig, da die Rechtslage bereits ausführlich im eigentlichen Artikel beschrieben wird… Was mich aber auch stutzig gemacht hat, sind die Kostenangaben. Soweit ich weiß, kostet ein Austauschgerät bei Apple etwa 210,- €. 239,90 € – wie bei der „Reparatur“ über T-Mobile – werden bei Direktaustausch fällig, wo der Kunde nicht auf sein Gerät vorübergehend verzichten muss. Was die Prozesskosten (?) angeht, ist mir unklar, warum diese anscheinend teilweise auf den Anspruchssteller (Kunde) abgewälzt werden sollen, sofern der im Prozess recht bekommt. Das müsste mir noch mal einer erklären.

      Übrigens: Wer eine Rechtsschutzversicherung hat, ist in diesen Fällen klar im Vorteil.

      • Zunächst wird in einem Prozess der Amtsrichter auf einen Vergleich aus sein. Eine gütliche Einigung soll einem Urteil vorgehen. Hier trägt man dann in der Regel auch seine eigenen Kosten.
        Da in einem Verfahren wohl nie gänzlich geklärt werden kann, ob der Mangel bereits tatsächlich schon beim Kauf angelegt war, wird sich der Richter im Groben nach dem Sachverständigengutachten richten. Der Gutachter wird aber nur sagen können, dass zu einer gewissen Wahrscheinlichkeit der Mangel bereits angelegt war. Dass der Kläger zu 100% Recht bekommt, ist eher unwahrscheinlich. Wenn der Gutachter nun zu 80% den Mangel als anfänglich einstuft, bleibt man immernoch auf einem Teil der Kosten sitzen. Dieser wird häufig nah an 199 Euro dran sein, wenn nicht sogar ihn übersteigen. Ein erfahrener Anwalt, der was auf sich hält, wird daher in solchen Fällen darüber nachdenken, von einer Klage abzuraten.

        Im Apple Store Frankfurt kostet ein Austauschgerät zur Zeit 199 Euro (iPhone 3G 8GB).

    • Danke Manni!

      Genau so sieht es aus, lustiger Weise scheinen selbst einige unserer Kollegen den Unterschied nicht zu verstehen!

      Apples 1-jährige Garantie ist schon nicht schlecht!

      Was eine Gewährleistung nach BGB wer ist, bei einem Teil im wert von weniger als 1000euro, hat ja jemand anderes treffend erklärt…

      Cheers,

      Raik

  • Mußte bei Apple eine Garatieverlängerung für, ich glaube, 69 Euro kaufen, weil mein iPhone ständig spinnt. Beim Hinweis, daß in DE 2 Jahre Gewährleisung gesetzlich vorgeschrieben sind, sagte der Apple-Mitarbeiter frech: „dann beweisen Sie uns doch erst einmal, daß der Mangel schon von Anfang an da war!“ – Frechheit, sowas.
    Wird Zeit, daß Apple und die Telekom wirklich mal verklagt werden.

    • Tipp:
      Den Protectionsplan bei ebay in den USA kaufen oder Enland, kostet keine 40 Euro mehr mit Versand, DL soar noch ein paar Euros weniger und geht auch hier.

      • 1. zu micki-b: naja wegen einem mitarbeiter die ganze firma anzeigen?
        ich glaube wenn man den apple support und den t-mob support vergleicht wird man da schon riesen unterschiede sehn ;)
        denkt auch mal dran das jeder n schlechten tag haben kann und wie man sonst hier so liest zeigt sich apple anscheind sehr kollant

        zu marcus: ich würde von APP abraten der bei Ebay gekauft wurde.
        n freund is damit mächtig auf die sch**** geflogen weil der bei apple schon aktiviert war…

    • Jerome brunelle

      Vielleicht solltest du einfach mal lesen was direkt über dir steht????

    • wer hat das Geld und die Zeit dafür?

      Spenden sind willkommen – dann klagen wir halt mal die Beiden an. Ein ordentlicher Musterprozess und dem Ganzen dürfte zukünftig ein Riegel vor geschoben sein.

      Ich finde dieses Verhalten der T-Com und vor allem Apple (bei allen Produkten!) sehr fragwürdig.

  • Es gibt einen Unterschied bei Gewährleistung und Garantie…. Gewährleistung 1. Jahr vom Hersteller: das 2. Jahr Garantie vom Händler.

    Das hat man mir auch im Apple Store gesagt. Die haben mir gesagt das ich sogar im 2. Jahr, also Garantiezeit, zu ihnen kommen könnte und die klären das dann mit dem Händler…

    Also wenn was ist und ein Apple Store ist nicht all zu weit dann kann ich nur empfehlen dort hin zu gehen. In der Regel sind die sehr kulant.

    • Unsinn! Vollkommener Unsinn, das hat dir sicher niemand im Apple Store gesagt…

      Gewährleistung sind 2 Jahre und gesetzlich (!) vorgeschrieben. Dabei muss der Mangel bei „Gefahrübergang“ vorliegen, also beim Kauf. Dann kannst du deine Mängelrechte geltend machen. Das musst DU aber beweisen.

      Im ersten halben Jahr findet eine Beweislastumkehr statt, um den Verbraucher zu schützen, der das i.d.R. nicht beweisen kann. Hier muss der Verkäufer dir beweisen, dass der Mangel erst später auftrat.

      Die Garantie von Apple ist freiwillig und läuft nur ein Jahr, parallel zur Gewährleistung, für die T-Mobile dein Anspruchsgegner ist.

  • Den Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung und die Sache mit der Beweislastumkehr in den ersten 6 Monaten kann man hier und anderswo noch so oft erklären, die Leute raffen es nicht oder wollen es nicht raffen. Die Rechtslage ist klar und eindeutig, was man von Rechtslagen wirklich nicht oft sagen kann. Das ein Handeln genau nach Rechtslage nicht unbedingt dem Gedanken von guten Kundenservice entspricht mag korrekt sein, aber hier hat ja jeder die Möglichkeit, zukünftige Kaufentscheidungen entsprechend zu treffen.

    Wer Apple mit dem Hinweis auf 2 Jahre Gewährleistung Druck machen will, hat doch schon deshalb verloren, weil Apple damit gar nichts zu tun hat, sondern ausschließlich der Verkäufer, in dem Fall T-Mobile. Er richtet sich also schlicht an den falschen und enttarnt lediglich seine eigene Ahnungslosigkeit.

    Wie Manni oben schreibt, wer meint in seinem Recht beschnitten zu werden, kann sich jederzeit einen Anwalt nehmen und das ganze vor Gericht klären. Und natürlich zukünftig Anbieter mit besserem Service suchen. Das ist die einzige Sprache, die von allen verstanden wird.

    • Woran das wohl liegen mag, dass keiner den Unterschied begreifen will? Die EU hat damals die Neuregelung mit dem Argument angekündigt, dass die Verbraucherrechte gestärkt würden. Genau das Gegenteil ist aber der Fall. Vor der Neuregelung hatten viele Hersteller zwei bis drei Jahre Garantie (!). Nach Inkrafttreten der heute gültigen Regelung haben aber die meisten Hersteller die Garantiezeiten mit dem Hinweis auf die gesetzliche Regelung drastisch verkürzt. Heute muss man teure Garantieverlängerungen kaufen (oder läßt es halt).
      Die Gewährleistungsfrist ist für mich ein typisches Beispiel für den Unterschied zwischen Recht haben und Recht bekommen. Selbst mit Rechtsschutzversicherung findet man in der Realität doch gar keinen auf diesem Fachgebiet kompetenten Anwalt, der bereit ist, für diese lächerlichen Streitwerte tätig zu werden.

  • Was mich wundert, ist hierbei die offensichtliche Unterschied zwischen der Garantie für das Gerät und der Laufzeit des Vertrag. Ich bin bisher immer davon ausgegangen, dass mir für die Laufzeit meines Vertrages (zwei jahre) ein funktionierendes Gerät zur Verfügung gestellt werden muss. Bei e-plus hatte ich zwei mal den Fall, dass mein Mobiltelefon nach Ablauf des ersten vor Ablauf des zweiten Jahres kaputt gegangen ist, und beide male habe ich von e-plus anstandslos ein Ersatzgerät erhalten. (Ob das nun unter einer erweiterten Garantie läuft oder unter Gewährleistung war mir in den Fällen egal).

    In den oben beschrieben Szenario kann es mir passieren, dass ich eine teuren iPhone Vertrag habe, für den ich noch ein Jahr zahlen muss, aber kein iPhone mehr, um ihn zu nutzen.

    Gibt es hier keine rechtlichen Vorschriften, die den Kunden davor schützen. Schließlich ist der Erwerb eines iPhone bei t-mobile ein gekoppeltes Geschäft.

    Was da jemand was drüber?

    • Nein, da gibt es leider keine Schutzvorschriften. Was du vielleicht mit gekoppelten Geschäft meinst erinnert an den sog. „verbundenen Vertrag“, das ist aber was anderes.

    • Der Vertrag beinhaltet ja auch einen Teilbetrag für das iPhone. Im Prinzip sind diese Verträge mit einer Ratenzahlung zu vergleichen.

      Mit dem Rest bezahlst du dann die Leistung von T-Mobile, also Telefon, SMS, Internet.

      Wie bei jeder Ratenzahlung musst du auch wenn du das Gerät nicht mehr hast weiter bezahlen bis das Gerät abbezahlt ist.
      Die Leistung von T-Mobile kannst du ja auch weiterhin mit einem anderen Gerät nutzen.

    • Ich hatte diesen Fall bereits mit meinem iPhone Classic. Der Vertrag wir still gelegt bis das Austauschgerät da ist, wenn du es verlangst. Da ich kein Nokia als Austauschgerät mitnehmen wollte, habe ich 10 Tage nichts zahlen müssen in denen mein iPhone unterwegs war. T-mobile bietet dir jederzeit ein anhand deine Vertrages gekoppeltes neues iPhone an, wenn dein altes abgegeben wird. Nicht zu vergleichen mit den Upgrade Möglichkeiten die es alljährlich mal kurz im Juli/August gibt.

  • …Leute Leute! Die beiden letzten Absätze sind ja echt haarsträubend unbedarft. So hart kann die Erkenntnis des Lebensrisikos sein, oder? ;-) Zum Glück gehts hier nur um ein paar 100 Euro und nicht gleich um tausende oder hunderttausend Euro.
    Dagegen hilft nur eines: sich dem Risiko zu entziehen -> in dem Fall, Konsumverzicht!

  • Hi Leute,

    mein Iphone Vertrag endet in 5 Monaten. Nun lockert sich der „Stummschalter“. Er wackelt schon ganzschön….

    meint ihr ich solls ma versuchen bei T-mobile ?

    Gruß

  • Das ist ja nicht nur beim iphone sondern bei allen Apple Geräten so –
    mich hats so weit geärgert , daß ich jetzt statt einem macBookpro einen Acer Notebook gekauft habe.

    Ich hoffe es gibt mal eine Klage die Apple klarmacht das dieses Verhalten nicht den deutschen Gesetzen
    entspricht – wenn das iPhone nicht so geil wäre hätte ich mich auch schon da verweigert ;-)

    • Liest eigentlich irgendjemand, was der Typ geschrieben hat in dem Artikel? -.-

      Die Rechtslage entspricht ja gerade den Gesetzen! Eine Klage wird nur für den Einzellfall etwas bringen, wenn man tatsächlich beweisen KANN, dass der Fehler am Gerät schon beim Kauf (versteckt) vorlag. Und verklagt wird dann auch nicht Apple, sondern T-Mobile, euer Kaufvertragspartner. Nur gegen den habt ihr überhaupt gesetzliche Ansprüche… steht doch alles da. O_o

      • Genau richtig! :) Allerdings entspricht die Rechtslage immer den Gesetzen (Stilblüte!)

    • Wer lesen kann, ist klar im Vorteil! Das ist die Rechtslage. Apple ist im Verhältnis zum Käufer zu nichts verpflichtet, Apple ist nur Hersteller! Hieraus mit dem Jammern über Apple und T-Mobile anzufangen ist schwachsinnig. Jammern kannst du nur über das Gesetz. Man kann es ändern und dem Verkäufer und dem Produzenten jedes Risiko aufbürden. Allerdings darf man sich nicht über die Folgen wundern: das Risiko uneingeschränkt für jeden Fehler gleich welcher Ursache aufzukommen muss refinanziert werden, in der Regel durch höhere Preise. Die sind schon hoch genug. Ich behandle mein Gerät pfleglich, da will ich nicht noch für die Schlamperei anderer durch höhere Preise aufkommen. Und falls mir das Ding doch kaputt geht: Pech gehabt. Sowas nennt man allgemeines Lebensrisiko.

  • Hab 1 prepaid iPhone damals bei der Swisscom gekauft. Ladekabel ging kaputt und iPhone hatte haarisse, wurde ohne murren zurückgenommen und ersatzgerät. Dann ca. 3 Monaten nach Ablauf der Garantie hatte der stummschalter en wackelkontakt. War kein Problem, ersatzgerät bekommen auf welches ich nun wieder 6monate, laut swisscommitarbeiter, Garantieansprüche habe. :)

  • Die Rechtslage bei Gewährleistung und Garantie ist eindeutig! Auch Jammern hilft da nicht. Kulanz wäre ein anderes Blatt, aber dazu sind ja Apple und T-Mobile selten bereit.

    Was mich ärgert ist aber die anfangs mangelnde Imformation von t-mobile im Rahmen Vertragsabschluss und Infos zum Gerät hinsichtlich der nur einjährigen Garantie. Im Kleingedruckten stand das aber im Vertrag drin. Bescheid wusste darüber niemand. Auch wenn, wie in meinem Fall, der T-Mobile Mitarbeiter Stein und Bein geschworen hat, dass es wie bei allem Handys bei t-Mobile Garantie im Rahmen der Vertragslaufzeit gibt, hat man da nach 12 Monaten natürlich schlechte Karten. Das Apple Care Angebot hat t-mobile übrigens erst viel später ins Programm genommen. Keine Info an Bestandkunden dazu. Da war man wohl lieber auf die Bedchwerden der Kunden gespannt, als diese zu vermeiden.

  • Die gesetzliche Regelung sieht die Beweislastumkehr nach 6 Monate eben vor. Das bedeutet ab dem 7. Monat muss der Kunde beweisen, dass der Fehler von Anfang an bestanden hat.

    Wie will denn ein Kunde „beweisen“ dass das am 720sten Tag ausgefallene WLAN Modul bereits einen bei Gefahrenübergang angelegten Fehler hatte?
    Apple bietet ein Jahr Garantie auf das iPhone. Ich hab mir den Apple Protection Plan dazu bestellt. So hab ich drei Jahre Garantie und Support und finde die 69,- € da jetzt auch nicht zu unverschämt.

    Wo bekommt man heute noch auf Mobile devices 3 Jahre Garantie vom Hersteller?

  • Was ich nicht verstehe:

    Wenn interne Komponenten ausfallen, ohne daß man von außen Gewalteinwirkung (oder auch Feuchtigkeitseintrittt – dafür gibt’s ja den Sensor darin) feststellen kann, wie kann Apple oder DAT dann überhaupt noch mit der Argumentation durchkommen, daß es nicht ein Problem ist, das schon bei der Herstellung entstand?

    Denn wenn ein Chip „einfach nur so“ ausfällt, liegt das doch i.d.R. an Produktionsfehlern, z.B. Unreinheiten bei der Chip-Fertigung oder anderen internen Komponenten, die über Gebühr labil oder empfindlich sind. Was muss der Kunde da noch lang beweisen? Für diese Erkenntnis muß es doch längst gängige Schriftstücke geben.

    Ich meine, selbst wenn der Kunde in der Beweislast ist – mehr als zu sagen: „Interne Komponenten können nicht durch meine Einwirkung kaputtgehen“ dürfte doch nicht nötig sein. Und wenn Apple/DAT darauf keine Erwiderung hat, die das Gegenteil belegt, dann müßte der Fall doch schon erledigt sein.

    Also, warum klappt das nicht?

  • Ich fasse mal die Ausfuehrungen des Juristen zusammen:
    – T-Mobile informiert bezueglich der zweijaehrigen Gewaehrleistung falsch.
    – Wenn ein iPhone nach der Garantiefrist und vor Ablauf der Gewaehrleisungsfrist kaputt geht verlangt T-Mobile, dass geltendes Recht (Beweislast beim Kunden) eingehalten wird.

    War noch was in dem Artikel?

    So wie ich das sehe ist das ein Problem der Rechstlage. Ich tippe, dass fast jeder Haendler so handelt. Daher haben die Juristen ja auch so viel zu tun. Waere die Beweislast beim Haendler haetten die Juristen weniger zu tun, da die Haendler dann aus Kostengruenden in vielen Faellen die Geraete austauschen wuerden.

    Nun die Frage: Will sich da ein Jurist einfach nur wichtig machen?

    • Da tippst du falsch. Nicht jeder Händler handelt so. Das hat mit dem sogenannten Unternehmerregress zu tun. Hier wird es zwischen T-Mobile und Apple entsprechende Verträge geben.
      Da ich dir das nicht alles erklären möchte, kann ich die diese Lektüre zum Einstieg ans Herz legen.

      http://www.it-recht-kanzlei.de.....8;cid=3142

      • „ich tippe, dass ‚fast‘ jeder Haendler …“

        wer lesen kann ist klar im Vorteil!

        Du moechtest mir also erzaehlen, dass die meisten Haendler freiwillig eine Beweislastumkehr durchfuehren und selbst ohne Not beweisen, dass ein Fehler schon beim Verkauf bestanden hat?

      • Korrekt. Wie du google entnehmen kannst, tauschen von den wenigen anderen Händlern viele das iPhone weitaus großzügiger aus, als T-Mobile dies tut. Warum das so sein könnte, hast du ja in meinem Link gewiss gelesen.

  • So ein Unsinn, von wegen T-Mobile nutzt die Beweisnot der Kunden aus.

    Dieser T-Mobile-Bashing-Reflex, der bei manchen immer wieder zum Vorschein kommt, geht mir auf die Nerven! Das ist im Gesetz so vorgesehen! Dabei ist es gleich, ob es sich um ein iPhone, ein Fernsehgerät oder einen Pullover handelt. Der Käufer hat immer zu beweisen, dass ein Mangel vorliegt UND der Mangel schon bei der Übergabe der Sache vorhanden war. Die Beweisnot hat der Käufer immer. Nur dann, wenn der Käufer das Telefon für seine private Nutzung gekauft hat (gilt also für unternehmerische Nutzung nicht!!!), tritt in den ersten 6 Monaten eine Beweislastumkehr ein: tritt der Mangel in diesem Zeitraum auf, wird in der Regel vermutet, dass der Mangel bei der Übergabe schon da war. Der Käufer hat es damit leichter. Sind die 6 Monate vorbei, hat der Käufer immer die volle Beweislast. Der Anspruch richtet sich immer gegen den Verkäufer, hier also T-Mobile. Apple ist nur der Produzent.

    Wenn Apple Garantie gibt, ist das kein Problem des Kaufvertrages, sondern freiwillig von denen gewährt. Der Hersteller schuldet prinzipiell keine Garantie. Die Garantie ist damit auch 6 Monate länger, als die Gewährleistung des Verkäufers, von ihr können auch die geschäftlichen Erwerber profitieren.

    Es wäre schön, wenn manche ihre Meinung mit besserem Wissen unterfüttern würden, anstatt in das allgemeine Gewäsch zu verfallen. Für die habe ich was zum Nachlesen: §§ 434, 474, 476 BGB. Erst nachlesen, Kopf einschalten und dann in die Tastatur tippen! Ansonsten Klappe halten!

  • Ich weiß gar nicht warum sich hier aufgeregt wird? So ist nun einmal das Gesetz in Deutschland. Sobald nen halbes Jahr rum ist, muss der Kunde beweisen, dass der Fehler von Anfang an vorlag. T-Mobile hat ja auch nix zu verschenken und gerade beim iPhone würde es genug geben, die die Kulanz einfach frech ausnutzen würden.

  • Ich verstehe die Aufregung auch nicht. Das ist doch kein hausgemachtes T-com oder Apple Problem, sondern das Problem der deutschen Rechtslage. Nach 6 Monaten habt ihr die Beweispflicht, dass der Händler darauf besteht steht nicht für Kulanz, ist aber rechtens.

    Ihr könnt euch direkt noch drüber aufregen, dass wenn ihr euch das iPhone bestellt, es aber nicht bei euch ankommt, ihr es trotzdem bezahlen müsst. Rechtlich müsst ihr es euch nämlich beim Händler abholen, wenn nicht tragt ihr das Risiko des Untergangs der Ware. So hart ist eben deutsches Recht.

  • Lustig finde ich auch, dass mein iPhone 3GS welches Ende Juni 2009 an mich ausgeliefert wurde nur noch bis Mai Garantie hat?! Woran liegt das denn?

    • Das ist falsch. Für die Berechnung des Garantiezeitraumes ist das Datum an dem du den Artikel gekauft bzw. erhalten hast wichtig, also das Rechnungsdatum oder bei späterer Lieferung das Datum an dem du die Ware erhalten hast.

      Das kannst du bei Apple leicht korrigieren lassen. Ruf einfach beim Apple Support an, der Mitarbeiter wird dich dann bitten die Rechnung bzw. den Lieferschein zu faxen.
      Wenn es sich aber nur um einen so kurzen Zeitraum handelt wird es vermutlich nicht mal notwendig sein die Rechnung bzw. den Lieferschein zu faxen.

  • Sebastian Schack

    Um nochmal kurz meine Leidensgeschichte von „damals“, beim Kauf des 3G, aufzuwärmen:
    1. Gerät: Pixelfehler (tote Pixel). Unten links 3, oben rechts 2.
    2. Gerät: SIM-Tray ließ sich nicht öffnen.
    3. Gerät: SIM-Tray ließ sich öffnen, SIM-Karte aber nicht einlegen, da „Halterung“ unsauber ausgestanzt.
    4. Gerät: Nach zwei Stunden wurde das Display dunkel (ging nicht ganz aus, wurde nur dunkel) und ließ sich nicht mehr aufhellen. Weder über die Einstellungen, noch über kompletten Reset.
    5. Gerät: Hier wurde mir dann zu allem Überfluss ein 8GB-iPhone in die Tüte gepackt, wobei ich doch für ein 16GB-iPhone bezahlt hatte.

    Alles an einem Tag, alles beim selben Telekom-Laden-Serviceangestellten. Der war hinterher mindestens so bedient wie ich. Dieses RMA/DOA-Formular-Ausgefülle macht bei der Telekom ja echt keinen Spaß. :)

    Mein iPhone 2G lief übrigens von Tag 1 bis zum Weiterverkauf super. Das 3GS läuft auch seit August ohne Probleme. Muss beim 3G-Kauf ’ne miese Charge erwischt haben…

  • Musste mein iPhone schon 3 mal umtauschen:

    – Akku ohne nutzung nach 4h leer
    – Klingelton lautstärke extrem verringert
    – Haarriss an Ladebuchse

    Momentan habe ich mein 4tes iPhone welches wieder einen Haarriss hat, aber diesmal an der Kopfhöhrerbuchse… habe mein iPhone immer in einer Schale und es nie fallen gelassen. Habe dur T-Mob schutzbrief 2 Jahre Garantie

  • Meine Frau und ich haben beide iPhones. Noch nie einen Problem gehabt. Meine Frau ist nicht gerade pflegeleicht mit den iPhone. Zweimal auf den Fliesen geknallt, einmal den Treppen runter, einmal im Auto beim -10 Grad Übernacht vergessen. Alles noch oki doki. Ich wurde es nicht empfehlen nach zu machen. Aber na ja, ich hoffe das wir mit den Telekom und Apple so was nicht erleben muss. (Glaube aber, wann meine Frau so weiter macht, kaufe ich Ihr einen „Outdoor“ Handy) :-)

    Sonnst drehe ich die Frage um, die sollen mir beweisen das dass Gerate beim Auslieferung 100% OK war, und das ich was falsches gemacht hat. :P

    Ja ja ja, ich weiß das es nicht so einfach geht, aber machen lassen mit sich reden… Ich war bei so was schon zwei mal erfolgreich. Wann die mich für dumm verkaufen wollen, mach ich eben auf dumm. Was habe ich zu verlieren?

    Ich druck die Daumen das die beiden Dinge ganz bleib!

    Gruß und Kuss eurer Julias!
    JC

  • Also Garantie und Gewährleistung sind gesetztlich nicht ausdrücklich geregelt klar wir gesagt das es einen Anspruch gibt aber es wird nicht festgelegt was in den Anspruch fallt das bleibt dem Händler selbst überlassen was er in die Garantie und Gewährleistung rein nimmt

    • Das ist falsch, zumindest was Gewährleistung angeht.

      Wie schon mehrfach hier geschrieben wurde ist die Gewährleistung gesetzlich geregelt. Da hat der Händler keinen Spielraum, er kann auch nicht aussuchen was in die Gewährleistung fällt und was nicht, das ist alles gesetzlich geregelt.

      Nur Garantie ist nicht gesetzlich geregelt weil es sich, wie ebenfalls schon mehrmals geschrieben wurde, um eine freiwillige Leistung des Herstellers handelt.

    • Ich bin dafür die ganzen falschen „Gesetzesansichten“ mancher User hier komplett zu löschen. So würden hier einige Kommentare eingespart und es wird sich hoffentlich nicht falsches Wissen eingepflanzt…

  • also mein 2G is mir in den ersten 6 monaten hundert mal oder so aus der hand gefallen, obwohl ich versucht habe sowas zu verhindern. links rechts oben und unten sind dellen beuelen und auf der rückseite klaffen kratzer da mir das gerät beim aussteigen ausm auto auf den boden fiel und ich gleich darauf (ausversehen) draufgetreten habe. Seit dem Tag interessiert mich weder ein fingerabdruck auf dem touchscreen noch sonst was, ich lass es einfach so wie es ist und siehe da nix passiert mehr. Soll heissen, je mehr man darauf achtet das nix passieren soll, passiert immer was. ABER das ding funktioniert noch wie am ersten Tag. ;)

  • Also nur T-Mobile bashen ist wirklich fies. Ich hatte ein LG Handy, mit dem ich 1 Woche nach den ersten 6 Moanten zu debitel ging, weil der Akku immer 100% zeigte, aber eigentlich schon leer war. Die habens angenommen und einfach nur die Software drauf und gut. Problem gelöst. Das war aber ein Hardwaredefekt. Die haben sich über einen Monat geweigert, dass sie das Gerät richtig repaieren, bis ich denen nachgewiesen habe, per Kontaktaufnahme online, die ich gemacht hatte, dass ich schon vorher das Problem gemeldet habe und nur durch das Versäumen von debitel, ich brauchte nochmals den Lieferschein, nicht gleich gehen konnte. Und selbst dann haben sie nur auf KULANZ getauscht. Mehr nicht. Ich nehme mal an, auch andere Anbieter versuchen das, weil sie denken, der Kunde ist doof. Das macht nicht nur T-Mobile, und ich denke mal, das das eh an DAT liegt. Selbst als ich denen mit einer Fallnummer von Apple kam und drohte, gleich Apple wieder anzurufen wollten die nur das iPhone nochmals haben und gucken, obwohl der Fall klar war. Ich nehme mal an, die sind einfach gierig und wollen kein Geld für Austauschgeräte ausgeben und bei Apple geltend machen.

  • Das kenne ich ja alles nur zu gut hier!
    Ich habe auch schon das dritte iPhone. Mein erstes hatte einen Pixelfehler, daher tauschte Apple es ohne Probleme. Das Austauschgerät, das ich bekam hatte ein kaputtes GSM-Modul, worauf ich wieder ein Tauschgerät bekam. Das funktionierte perfekt, doch seit einiger Zeit habe ich nun auch Haarrisse am Dock- und Kopfhöreranschluss. Die Garantie ist abgelaufen, also war ich bei Timo Beil. Im laden die Aussage oh ja, die Risse sind ein bekanntes Problem, aber auf Apple Produkte gibt es nur ein Jahr Gewährleistung. Daraufhin meinte ich, dass sie gesetzlich dazu verpflichtet seien, 2 Jahre Gewährleistung zu geben. Die Dame verneinte dies und ich kündigte an, dass ich mich an die Hotline wenden werde. Dies habe ich noch nicht getan, wozu auch. Damit ich 4 Wochen ohne iPhone rumlaufe und es eh in nicht reparierten Zustand zurückkommt?
    Das läuft alles darauf hinaus, dass ich zum Ende meiner Vertragslaufzeit dem Mistladen den Rücken zukehre.

  • Hier iPhone 3G. Mikrofon und Mikro com Headset funktioeren nich seit einem Firmware Update und Risse an Kopfhôrer Buchse.

    Kein Jahe alt. Apple Italien repariert nicht und schlägt 100€ Rep. Für den Riss vor.

    Ein Bekannter hat das gleiche Problem mit seinem ital. iPhone. !!!

    Mir ist es jetzt egal. Ich habe es verkauft und ein 3GS ohne Garantie gekauft, denn was soll ich mit einer Garantie die nicht uum tragen kommt.

    • Wer im Ausland vielleicht 100 Euro spart und meint, er hat nen Schnäppchen wird spätestens bei einem Problem dumm gucken, denn dann wird es richtig teuer und zeitintensiv. Genau deswegen kauft man keine Handys im Ausland, weil man ein paar Cent sparen will.

    • Deine Tastatur ist kaputt. Oder dein Rechtschreib-Wörterbuch. Erst reparieren, dann wieder schreiben! Vorher den Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie nachlesen. Übrigens gilt EU-weit das Gleiche. Italien ist doch EU, oder? Also an den Verkäufer wenden.

      • Und da liegt ja das Problem: Man schimpft auf Apple, dass die kein Itakker iPhone hier reparieren, müssen sie ja auch nicht, aber das verfluchen ja alle. Obowohl ich da sagen muss: Wer die Möglichkeit hat, sein iPhone im Ausland zu kaufen, der kann es auch da reparieren, das Risiko müssen sie eingehen. Selber schuld.

  • Diese korrupten Gesetzte und auch viele andere wurden und werden gemacht um einzelne Konten vollzuspülen. Die Dummheit der Herde ist grenzenlos. Schöne neue Welt!

    • Du scheinst zur Herde zu gehören.

      Wenn du klüger bist als andere, dann sag mir und den anderen doch mal, wie du das Risiko zwischen Käufer, Verkäufer und Hersteller angemessen verteilen willst.

      Wenn du wissen willst, welches Risiko: lass das Erklären lieber. Geh stattdessen wieder schlafen und träum von der Herde! Und gründe vor allem kein Unternehmen!

      • Top. Ich wollte eigentlich nur mal wieder Dieter Nuhr zitieren, aber der Kommentar passt ebensogut ;) allerdings würde es mich echt bei einigen interessieren wie sie es besser machen wollen würden und das nicht nur zu ihren Gunsten sondern fair zwischen beiden Vertragspartnern…

  • Also mal zur Gewährleistung beim iPhone und allgemein zu Gewährleistungsregelungen.
    Jedes Gerät in Deutschland hat 2 Jahre Gewährleistung, auch das iPhone. Garantie wird immer vom Hersteller gegeben. Gewärhleistung ist vom Staat vorgeschrieben. Diese Gewährleistungsfristen werden auch eingehalten. Es ist lediglich so das nach einem Jahr hier die normale Beweislast beendet ist, d.h. das Unternehmen müßte nachweisen das der Fehler noch nicht von Anfang an beim Gerät vorgelegen hat. Nach dem ersten Jahr ist es die Pflicht des Kunden dem Händler nachzuweisen, dass der Fehler schon seit Beginn der Nutzung vorliegt.

    • Wenn man keine Ahnung hat, sollte man nicht so „klug“ daherreden. 6, setzen. Wie es richtig ist, wurde ja nun mehrfach hier beschrieben. Wer lesen kann…

      Aber ich helf noch mal kurz nach: „normale Beweislast“ wäre, dass der Kunde nachweisen muss, dass der Mangel beim Erhalt des iPhones vorlag. Die HALB-jährige Frist ist eine AUSNAHME davon…

  • Wenn das mal alles wäre, bei mir kam letztens ein Gerät unrepariert zurück. Nach Wochenlange Diskussionen mit DAT-Repair. Fehler würde auf Sturzschaden basieren.

    Gut gefallen ist es zwar mal, aber die Haarrisse sind ja bekannter Serienfehler. Wird aber nicht repariert weil es mal gefallen ist.

    So lange DAT-Repair die kosten nicht tragen muss wird der Fehler also anerkannt und sobald Kosten entstehen dann nicht mehr. Obwohl es ein bekannter Serienfehler ist.
    Absolut lächerlich.
    Und dann sind Sie nicht mal technisch in der Lage das Innenleben wirklich zu reparieren, sondern selbst im Reparaturfall wird das Gerät nur getauscht.
    Eine kostenpflichtige Gehäusereparatur würde um die 50€ kosten. Aber nur kompletter Tausch 239€.

    Hoffentlich verliert T-Mobile den exklusiv Vertrag. Das wünsche ich ihnen.

    Übrigens die Apple Hotline sagt, DAT-Repair baut ständig Mist und dass die Fälle gesammelt werden. Also meldet euch ruhig mal bei der Apple Hotline und lasst Dampf ab.

    Ansonsten leg ich euch das zweite Jahr Zusatzgarantie von Apple ans Herz. 80€ aber wenigstens kein Stress so lange diese Zustände herschen.

    • Und ich sags nochmal: Bei ebay den APP für keine 40 Euro holen, erspart viel Mühe. Einfach nach amis oder Engländern gucken, wo ihr den App kauft, ist egal, der gilt weltweit gleich. Apple sieht nicht, wo ihr den gekauft habet. Hab mir selber einen in England geholt.

    • Nun beweis mal, dass der Haarriß auf den Serienfehler zurückgeht! Weder kannst du das beweisen, noch die das Gegenteil. Es läßt sich wohl nicht aufklären. Genau dafür gibt es Beweislast. Wer sie hat, hat Pech, wenn er nichts beweisen kann.

      Und nicht so auf Beweislast schimpfen und darauf, dass die anderen sich nicht kulant zeigten. Ich weiss nicht, ob du kulant sein würdest, wenn ich behauptete, ich würde von dir noch 200 Mäuse kriegen, hätte es aber leider nicht schriftlich. Dann würdest du auf Kulanz pfeifen, mich nach dem Beweis fragen und sehr wohl auf die Beweislast pochen.

    • Hallo,
      ja die Erfahrung durfte ich auch machen. Angeblich ist das Gerät nach einem Sturz laut DatRepair nicht mehr reparabel. Das ist jedoch quatsch und zumindest in meinem Fall ein Betrug von DatRepair!!! Die haben mir mein Iphone mit dieser Begründung abgenommen und 3 Monate später hat das angeblich nicht reparable Iphone wieder telefoniert.
      Inzwischen habe ich DatRepair den Betrug nachgewiesen, indem ich an DatRepair ein völlig funktionsfähiges Iphone mit der Angabe von Fehlern gesendet habe. Prompt erhielt ich ein Schreiben mit der Angabe von Fehlern das Iphone wäre nicht reparabel ich solle 139.- € für ein Austauschgerät bezahlen.
      Das ist doch ein geiles Geschäftsmodell. Mir nehmen Sie mein Iphone ab und an Dich verkaufen Sie es für 139.- € weiter. Und der Hammer kommt noch. Das alles unter dem Dach der Deutschen Telekom.

      Die Anzeige wegen Betrug ist bereits beauftragt.

      Gruß
      Tom

  • Hinzu kommt das die Firma DAT Repair als gängige Masche dem Kunden versucht einen Feuchtigkeitsschaden an seinem iPhone zu verkaufen und gefakte Bilder dafür bereit stellt. Lässt man sich sein Gerät dann zurück schicken und begutachtet selbst die Indikatoren erkennt man, dass sie noch nie mit Feuchtigkeit in Berührung gekommen sind. Dazu gibts auch schon genug Forenbeiträge.
    Dann bleibt nur der Weg das Gerät direkt zu Apple zu schicken, was dann auch zugig vonstatten geht

  • Gerade in Fällen wie den Haarrissen dürfte die Beweislast nicht schwer fallen. Alleine aufgrund der Häufigkeit, mit dem man derartige Fehler in Foren usw. antrifft ist der Rückschluß auf einen Konstruktionsmangel und ein entsprechender Beweise nicht schwer.

    Mir persönlich wäre das allemal die Selbstbeteiligung bei der Verbraucherschutzzentrale und bei der Rechtsschutzversicherung wert.

    • Da denkst du schlau, du hättest schlau gedacht! Leider wird dir das nicht helfen, was in Foren steht.

      1. Es kommt auf dein Gerät und die Ursache der Risse dort an.

      2. Risse und Ursachen an anderen Geräten sind kein Beweis für die Ursache an deinem Gerät.

      3. Foreneinträge sind keine Statistik über Ursachen von Rissen.

      Wenn Oma tot ist und du in der Zeitung liest, dass im Verkehr sehr viele Leute umkommen, kannst du auch nicht einfach behaupten, dass Oma im Verkehr umgekommen ist.

      • Wobei er im Fall von Apple doch recht häufig aufgrund von Apples eingeräumter Kulanz zum „Erfolg“ kommt, nur leider die falschen Schlüsse daraus gezogen hat.
        Wohingegen mit der Oma mich interessieren würde an wen du dich für Ersatz wenden willst ^^

  • Was hier noch gar nicht zur Sprache gekommen ist: Kulanz kostet Geld. Was für den Betroffenen sicherlich gut ist, ist für die Anderen vielleicht nicht ganz so gut. Je kulanter ein Unternehmen ist, desto höher muss logischerweise der Preis des Produktes sein. Irgendwer muss den Umtausch (usw.) ja bezahlen.
    @ alexander kowalksi und Seinesgleichen.
    „außerdem geht es dabei um große konzerne, die darf man ruhig abzocken.“ Wegen Menschen mit dieser Einstellung werden die Firmen gezwungen, immer weniger kulant zu sein.

    • „Kulanz kostet Geld“ ist eine typisch deutsche Behauptung. In Amerika gilt eher das Motto „Keine Kulanz kostet Kunden“. Kurzfristig mag die erste Grundhaltung stimmen, erheblich weitsichtiger und profitabler ist aber die zweite.
      Und den Unterschied merkt man doch schon, wenn man mal mit dem T-Mobile Service und mit dem von Apple telefonieren muss. Bei T-Mobile fühlt man sich stets als Bittsteller, bei Apple als Kunde, der Geld für das Produkt bezahlt hat. Und T-Mobile hat nicht mal die schlechtesten Call-Center.
      Dass Apple keine längere Garantie bietet, ist dabei verständlich. Wenn ein Hersteller jedes Jahr ein neues Gerät auf den Markt bringt, will er doch kein veraltetes Gerät weiter unterstützen. Man muss sich beim iPhone eben klar darüber sein, dass die Halbwertszeit des Gerätes mit dem Erscheinen der nächsten Generation abgelaufen ist.
      Wobei die ganze Diskussion nur halb so ergiebig wäre, wenn Apple den Augenmerk nicht nur auf die technischen Innovationen, sondern verstärkt auch auf die Qualität der Geräte und der Firmware legen würde.

  • „Kritisches Feedback in den Kommentaren ist, wie immer, gern gesehen.“

    Deswegen habt ihr wahrscheinlich auch die Kommentare zum Olympia(de) Spiel abgeschaltet.

  • Zu „Sep“ und den anderen Halbwahrheiten zum Thema Gewährleistung und Garantie:

    Garantie: Gibt meistens der Hersteller, der auch Umfang, Länge und die Bedingungen ganz alleine bestimmen kann.

    Gewährleistung:

    – Gilt Grundsätzlich erst einmal nur für Mängel die bei Übergabe der Sache an den Verbraucher vorlagen.
    – Gilt bis 24 Mon. nach Übergabe an den Verbraucher (Kauf).

    ABER

    Der Gesetzgeber hat bestimmt, das innerhalb der ersten 6 Mon . nach Kauf, Grundsätzlich angenommen werden kann, das ein Fehler schon beim Kauf bestanden hat. Etwas anderes muss der VERKÄUFER nachweisen. Dies wird Ihm in der Regel nicht gelingen (mal von Fallschäden u.ä. abgesehen.)

    Nach den 6 Mon. muss der Verbrauchen wiederum dem Händler beweisen, das der reklamierte Fehler bereits
    beim Kauf vorhanden war. Dies ist im Streitfall für den Verbraucher nur schwer zu erfüllen.

    Daher kommt der Verbraucher nach 6 Mon. in der Regel mit der Garantieleistung des Herstellers besser weg.
    Innerhalb der ersten 6 Mon. fährt man rechtlich mit der Gewährleistung besser, da dem Verbraucher hier umfangreiche Rechte zustehen.

    Das verweisen von T-Mobile an den Hersteller und das Grundsätzliche kürzen der Gewährleistung ist in keinster Weise zulässig und ist ein Skandal.

    Ich hoffe ich konnte das schwere Thema etwas beleuchten.

    Gruß Udo

  • Das ganze ist mir nichts neues. In genau die selbe Lage kommt man beim Kauf einer PS3.
    Ich hatte mir anfangs noch das Startmodell für 600€ gekauft und hatte dann nach 1,5 Jahren den Blu-Ray-Fehler, ein Fehler der ca. bei 60% aller auftretenden Fehler der PS3 ausmacht. Allein die 60% sollten doch schon darauf hinweisen, dass nicht die einzelnden Nutzer am Defekt schuld sind.
    Mir wurde dann die Wahl gelassen ob ich mir ne Ersatzkonsole (das bedeutet: eine früher defekte Konsole, die dann repariert wurde, also sind einige Teile der Ersatzkosole schon länger im Gebrauch) für 230€ kaufe oder nicht.

    Schon schön wenn so ziemlich kein normaler Mensch beweisen kann, dass man selber nicht schuld ist am Defekt der meisten technischen Gegenständen, besonders dumm, da man ja nicht selber die Konsole oder in eurem Fall das iPhone aufmachen darf um das zu beweisen.

  • Genau das im Artikel beschriebene habe ich auch erfahren: extrem schlechten Kundenservice.
    Die Firma DAT repair ist unter aller Sau und die Stumpfsinnigkeit der T-Punkt und T-Mobile Mitarbeiter in Hinsicht Gewährleistung unfassbar. Wenn es nicht so zermürbend wäre andauernd von einer Hotline zum nächsten inkompetenten „Berater“ zu hetzen und zu telefonieren und jedes Mal erneut den Leidensweg auszubreiten, dann hätte ich mich zumindest mal über die Gerichtsprozessmöglichkeit informiert, aber dass das wenig Sinn hat dachte ich mir auch schon. Danke für den Artikel jedenfalls.

    Zum Glück habe ich mein iPhone versichert und kann den Austauschpreis so wenigstens senken.

    Ein Tipp an alle die ihr Austauschgerät zahlen müssen: wenn man sich bei T-Mobile beschwert, dann erklären sie sich bereit 50€ Kostenbeiteiligung beim Austausch zu übernehmen. Das entschuldigt ihr Verhalten zwar kein bisschen, aber vielleicht profitiert hier ja ein Mitleidender davon.

    Letzten Endes stimme ich mit meinem Geldbeutel ab: T-Mobile verliert mit mir einen Kunden. Die Leistung die ich dort komme gibt’s bei Base für die Hälfte. Zukünftig kaufe ich mir Smartphones wohl ohne Vertrag bei einem richtigen Händler mit Hirn und Moral.

  • Der Artikel vermischt zweierlei:

    1.) Die rechtswidrige Ablehnung der Gewährleistung im T-Punkt und
    2.) das völlig legale Verhalten des Reparaturservice.

    Das Verhalten des Letzteten mag nicht kundenfreundlich sein, ist aber vom Gesetzgeber so vorgesehen. Die Beweislastumkehr greift bereits nach 6 Monaten, für den Kunden ist daher nur die Herstellergarantie entscheidend.
    Hier ist nicht T-Mobile sondern Apple in der Bringschuld. Nur Billighersteller gewähren in Deutschland lediglich ein Jahr Garantie, und natürlich Apple. Das ist der eigentliche Skandal.

    Grandios übrigens wie in den Kommentaren Gewährleistung und Garantie in einen Topf geworfen werden. Nochmal zum Mitschreiben:

    Gewährleistung: Händler ist Ansprechpartner, nach 6 Monaten Beweislastumkehr und damit für den Kunden wertlos.

    Garantie: Freiwillige Leistung des Herstellers, Dauer wird vom selbigen festgelegt.

  • Ich kündige meinen Vertrag Morgen! Mal schaun ob sich jemand meldet…

  • Hallo, ich arbeite in einem solchen „T-Shop“ und bei uns geht es nunmal nicht anders. Wenn wir das iPhone einschicken, was älter als 1 Jahr ist, bekommt der Kunde eine Rechnung, dass ist im System nicht anders zu wählen. Ist es noch kein Jahr, kommen keine Kosten ( logisch ). Daher geht es nicht anders, als den Kunden auf die „Hotline“ oder auf „Apple“ zu verweisen…
    Wenn es in unseren System so wäre und wir das anders auswählen könnten als einfach vorgegeben die teure Rechnung wäre sicherlich auch vieles anders… ;) LG

  • Sabine Schallehn

    Das hilft nur eins….Nie wieder ein Apple-Produkt und das werde ich auch bei jeder sich bietenden Gegelegenheit weitererzählen.

    Danke, auf die Nichtgewährleistungspraktik von Apple habe ich keine Lust. Gibt soviel andere gute Produkte, bei denen sich der Hersteller traut, die volle Gewährleistungsfrist von 2 Jahren dafür gerade zu stehen, wenn ein hochwertiges Produkt kaputt geht und repariert es dann. Das schafft Vertrauen und Kundenbindung !

    Und ich bin mir sicher, kein Unternehmen kann mit einer solchen Geschäftspraktik nachhaltig gute Geschäfte macht.

    Was Apple macht, ist Rufselbstmord.

    Mit freundlichen Grüßen
    Sabine Schallehn

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