Zugriff nur bei schweren Delikten
Bundesverfassungsgericht begrenzt Smartphone-Überwachung
Das Bundesverfassungsgericht hat den Einsatz sogenannter Staatstrojaner zur Überwachung von Smartphones deutlich eingeschränkt . Ermittlungsbehörden dürfen die Geräte künftig nur noch bei besonders schweren Straftaten heimlich anzapfen. Damit wird die sogenannte Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ), bei der laufende Kommunikation wie Telefonate oder verschlüsselte Chats über Messenger-Dienste erfasst wird, auf Fälle mit einer Höchstfreiheitsstrafe von mehr als fünf Jahren beschränkt. Bisher war der ... →