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Zugriff nur bei schweren Delikten

Bundesverfassungsgericht begrenzt Smartphone-Überwachung

Das Bundesverfassungsgericht hat den Einsatz sogenannter Staatstrojaner zur Überwachung von Smartphones deutlich eingeschränkt . Ermittlungsbehörden dürfen die Geräte künftig nur noch bei besonders schweren Straftaten heimlich anzapfen. Damit wird die sogenannte Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ), bei der laufende Kommunikation wie Telefonate oder verschlüsselte Chats über Messenger-Dienste erfasst wird, auf Fälle mit einer Höchstfreiheitsstrafe von mehr als fünf Jahren beschränkt. Bisher war der ...

Montag, 11. Aug. 2025, 7:22 Uhr 23 Kommentare 23
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