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Das goldene Telefon mit Datenleck

T1 Phone: Datenpanne beim „iPhone-Konkurrenten“ in Gold

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41 Kommentare 41

Das goldene Trump-Telefon wollte mit dem iPhone „konkurrieren“, liefert derzeit aber vor allem Anschauungsmaterial dafür, warum Datenschutz nicht erst nach dem Versandkarton anfangen sollte. Engadget berichtet, dass Trump Mobile Kundendaten offen zugänglich gemacht hat. Betroffen seien unter anderem Namen, E-Mail-Adressen, Telefonnummern und Privatanschriften.

USA Flagge Haus Pexels

Finanzdaten sollen nach Angaben eines Unternehmenssprechers nicht betroffen gewesen sein. Trump Mobile verweist dem Bericht zufolge auf einen nicht näher genannten Drittanbieter, der bestimmte Abläufe des Mobilfunkangebots unterstützt. Die öffentliche Bestätigung kam allerdings offenbar erst, nachdem Nutzer und Sicherheitsforscher die Daten bereits online gefunden hatten.

Vorangegangen war eine Recherche von TechCrunch. Demnach wurden unter anderem die YouTuber Coffeezilla und penguinz0 von einer Quelle kontaktiert, die ihnen zur Bestätigung eigene Bestelldaten vorlegen konnte. Beide hatten das T1 Phone nach eigenen Angaben eher aus Neugier bestellt.

Schon der Start war holprig

Wir hatten das T1-Smartphone von Trump Mobile im vergangenen Jahr aufgegriffen. Damals wurde das goldene Android-Gerät noch als „Made in USA“ beworben und sollte sich zumindest kommunikativ in Richtung iPhone positionieren. Später wurde die Formulierung deutlich weicher: Inzwischen ist eher von amerikanischen Werten und Innovationen die Rede.

Trump T1 Phone

Das Design hat sich seit der Ankündigung schon mehrfach geändert.

Auch sonst sammelte das Projekt bereits einige Kuriositäten. Das Gerät wurde mehrfach verschoben, die Rückseite zeigte zeitweise eine US-Flagge mit zu wenigen Streifen, und mehrere Berichte sahen deutliche Ähnlichkeiten zu bereits erhältlichen Android-Modellen. Nun kommt noch der Vorwurf hinzu, dass die Kundendaten zumindest zeitweise nicht ausreichend geschützt waren.

Kein guter Vertrauensbeweis

Für ein Mobilfunkangebot ist das besonders unangenehm. Wer einen Tarif oder ein Smartphone bestellt, gibt zwangsläufig sensible Daten weiter. Dazu gehören nicht nur Name und E-Mail-Adresse, sondern auch Telefonnummer und Wohnanschrift. Genau diese Informationen sind für Phishing, Betrugsversuche oder unerwünschte Kontaktaufnahmen interessant.

Ob und in welchem Umfang Trump Mobile betroffene Kunden direkt informiert hat, bleibt nach den Berichten unklar. Für Besteller dürfte der Fall dennoch ein deutlicher Hinweis sein, verdächtige Nachrichten, Anrufe und E-Mails in den kommenden Wochen besonders kritisch zu prüfen. Das T1 Phone mag golden glänzen, die Sicherheitsbilanz tut es bislang eher nicht.

22. Mai 2026 um 18:57 Uhr von Ben Fehler gefunden?


    41 Kommentare bisher. Dieser Unterhaltung fehlt Deine Stimme.
  • wenn das ‚T‘ nicht urheberrechtlich geschützt ist würde es mich ja wundern. Wie wärs, Telekom, gleich Klage einreichen… aber traut ihr euch nicht, lieber kuschen?!?!?

  • Wer sich so einen Schrott holt und damit Trump unterstützt, hat viel schwerwiegendere Sicherheitslücken und Fehler auf dem Smartphone verdient

  • Naja, vielleicht lege ich mir eines zu. Denn bei dieser „kleinen“ Auflage kann der Wert steigen (Originalverpackt). Kann steigen …
    Oder gibt es andere Mobil-Geräte, die auch so eine unbedeutende Auflage hatten/&habe …?

  • Erinnert mich an goldene Plastik-Ringe aus dem Kaugummiautomaten. 4-Jährige mögen so was! Wer als Erwachsener so was kauft, ist irre!

  • Berufssoldat2026
  • In den USA sollte man um so genau prüfen was man für Verkaufsverträge abschließt. Dort können AGB’s auch nach dem Kauf geändert werden. Genauso wie die Spezifikationen und ein Rückgabe- oder Rücktrittsrecht muss sich erklagt werden. Je nach Bundesstaat und Vertrag ist da so ziemlich alles möglich.

    • AGBs können auch in DE nach Vertragsabschluss geändert werden, Banken machen das gerne. Problem ist dann, ob Zustimmung des Kunden zur Änderung durch reines Schweigen möglich ist, weil ein Schweigen keine Erklärung ist. Es ist immer problematisch wenn Hobbyjuristen jur. Pauschalaussagen posten.

      • Problematisch ist auch, wenn Juristen (bist du einer?), nicht im Stande sind Texte zu lesen und zu verstehen. Dein „Vorschreiber“ hat mit keiner Silbe etwas über die deutsche Rechtslage geschrieben, weshalb also deine „Zurechtweisung. Und so wie du es geschrieben hast, ist es definitiv auch nicht richtig. Vielleicht informierst du dich noch einmal und liest insbesondere den Teil zum Handelsrecht noch einmal nach. So viel sei verraten, auch Kaufleute können Kunden sein, aber während bei Verbrauchern Schweigen keine Willenserklärung darstellen kann, kann das mit Kaufleuten ohne weiteres vereinbart werden.

  • AntiheldDerSteine

    Als Wertanlage kaufen,
    liegen lassen
    und in 10Jahren mit Gewinn verkaufen!

  • Hagelt es Schadenersatzklagen? Bei Donald wäre doch sicher was zu holen.

  • Man möchte sich einfach nur noch mit der Hand ins Gesicht klatschen

  • …. „Inzwischen ist eher von amerikanischen Werten und Innovationen die Rede.“ ….. :))))

  • Am Ende der Trump-Präsidentschaft (und das ist nicht mehr lange hin) oder bei seinem Ableben, schaltet sich das Trump-Phone selbstständig für immer ab, fängt an zu rauchen und zerstört sich selbst!

  • Redet mit. Seid nett zueinander!

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