18 Bluetooth-Ohrhörer im Test
„Preis-Leistungs-Tipp“: Stiftung Warentest empfiehlt AirPods
Die Stiftung Warentest hat 18 Bluetooth-Ohrhörer unter die Lupe genommen. Die Klangqualität der Hörer war bei diesem Test nur zu 55 Prozent ausschlaggebend, sondern es wurden auch für die Nutzung wichtige Faktoren wie Tragekomfort (25%) und Bluetooth-Funktion (5%) berücksichtigt. Die Tatsache, dass Apples AirPods am Ende den ersten Platz belegen, bestätigt einmal mehr auch unseren Eindruck von den Apple-Hörern. Es gibt derzeit sicher besser klingende Hörer auf den Markt, aber kein Produkt mit vergleichbarem Tragekomfort.
Warentest hat seine Ergebnisse in die Kategorien „komplett kabellos“ und „mit Kabeln zwischen den Hörern“ unterteilt. Die AirPods führen gemeinsam mit den Bose SoundSport Free Wireless die Rangliste der komplett kabellosen Hörer mit einer Wertung von „Gut (2.0)“ an. Die Bose-Hörer klingen den Testern zufolge zwar etwas besser, Apple kann sich durch die hervorragenden Bluetooth-Eigenschaften der AirPods allerdings auf Rang eins schieben. Die Tester empfehlen die AirPods dann auch als „Preis-Leistungs-Tipp unter den komplett kabellosen Kopfhörern“ vor dem teureren Bose-Modell.
Wenn es um die meist etwas günstigeren Modelle mit Kabeln zwischen den Hörern geht, kann sich Apple mit der Tochtermarke Beats immerhin den zweiten Platz sichern. Die Spitzenposition belegen hier die Bose SoundSport Wireless mit einer Wertung von 1,9, die PowerBeats3 Wireless folgen mit 2,3 dahinter. Beide Modelle sind für weniger als 140 Euro erhältlich.
Kopfhörer im Straßenverkehr
Die Warentester legen ihrem Test noch interessante Infos zum viel diskutierten Thema „Kopfhörer im Straßenverkehr“ bei und betonen, dass die Nutzung der Geräte im Straßenverkehr grundsätzlich erlaubt ist – sowohl auf dem Fahrrad, als auch im Auto. Allerdings muss gewährleistet sein, dass Umgebungsgeräusche und insbesondere auch Einsatzsignale von Rettungsfahrzeugen wahrgenommen werden. Versicherer warnen dennoch vor einer möglichen Mitschuld vor Gericht. Dies können dann zum Verlust eines Anrechts auf Schmerzensgeld oder Schadenersatz führen.