{"id":9832,"date":"2010-02-18T09:55:42","date_gmt":"2010-02-18T08:55:42","guid":{"rendered":"http:\/\/www.iphone-ticker.de\/2010\/02\/18\/gastartikel-unzulassige-verkurzung-der-gewahrleistungsfristen-beim-iphone\/"},"modified":"2010-02-18T10:02:11","modified_gmt":"2010-02-18T09:02:11","slug":"gastartikel-unzulassige-verkurzung-der-gewahrleistungsfristen-beim-iphone","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.iphone-ticker.de\/gastartikel-unzulassige-verkurzung-der-gewahrleistungsfristen-beim-iphone-9832\/","title":{"rendered":"Unzul\u00e4ssige Verk\u00fcrzung der Gew\u00e4hrleistungsfristen beim iPhone (Gastartikel)"},"content":{"rendered":"<p>Anfang letzter Woche erreichte der unten eingebettete Gastartikel unser eMail-Postfach und wartet seit dem auf sein Erscheinen. Nach einem kurzen Austausch mit dem Autoren (der Name des f\u00fcr den Artikel verantwortlichen Juristen ist uns bekannt) haben wir im Vorfeld der heutigen Ver\u00f6ffentlichung sowohl T-Mobile als auch Apple Deutschland um eine Stellungnahme zum Thema gebeten.<\/p>\n<p>Apple gibt zur Sache &#8222;keinen weiteren Kommentar&#8220;, T-Mobile wiederum verweist auf Apples Zust\u00e4ndigkeit in Gew\u00e4hrleistungsangelegenheiten:<\/p>\n<blockquote><p>&#8222;<em>Die Entscheidung, 1 Jahr Garantie und 1 Jahr Gew\u00e4hrleistung auf das iPhone zu gew\u00e4hren, ist nicht von der Deutschen Telekom, sondern von Apple getroffen worden. Insofern m\u00fcsste ich Sie auch an den Hersteller Apple verweisen, der auch die Prozesse f\u00fcr Reparaturen und Gew\u00e4hrleistungsabwicklungen aufgesetzt hat.<\/em>&#8222;<\/p><\/blockquote>\n<p>Wir w\u00fcnschen euch viel Spass bei der Lekt\u00fcre. Kritisches Feedback in den Kommentaren ist, wie immer, gern gesehen.<\/p>\n<hr \/>\n<h3>Unzul\u00e4ssige Verk\u00fcrzung der Gew\u00e4hrleistungsfristen beim iPhone<\/h3>\n<p>T-Mobile ist mittlerweile der wohl gr\u00f6\u00dfte iPhone-H\u00e4ndler in Deutschland. Zusammen mit den entsprechenden Tarifen wurde ein attraktives Angebot geschaffen.<br \/>\nZu einem umfassenden iPhone Angebot geh\u00f6rt jedoch auch, dass der H\u00e4ndler seinen gesetzlichen Folgeverpflichtungen nachkommt, insbesondere die Einhaltung der Gew\u00e4hrleistungsfristen beachtet. Dies ist bei T-Mobile leider nicht der Fall.<\/p>\n<p>So ist bei Verbrauchsg\u00fcterk\u00e4ufen, das sind Gesch\u00e4fte zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher, bei Neuware eine zwingende Gew\u00e4hrleistungsfrist von zwei Jahren vorgesehen. Diese kann nicht verk\u00fcrzt werden (nachzulesen im Gesetz: \u00a7 475 II BGB). Fragt man jedoch in einem beliebigen T-Punkt nach, ist die Antwort immer die gleiche: Auf das Apple iPhone gibt es exklusiv nur ein Jahr lang Gew\u00e4hrleistung (ein entsprechender Nachweis, unterschrieben von der T-Punkt-Leitung aus einer der gr\u00f6\u00dften St\u00e4dte Deutschlands, liegt der Redaktion vor). Die Annahme des iPhones wird verweigert, der Kunde abgewiesen.<!--more--><\/p>\n<p>Zu beachten ist, dass zwischen Garantie und Gew\u00e4hrleistung unterschieden werden muss. Garantie ist eine freiwillige Leistung meist seitens des Herstellers (Apple iPhone Garantie betr\u00e4gt ein Jahr), in welcher der Hersteller daf\u00fcr garantiert, dass sein Produkt eine gewisse Zeitspanne funktioniert.<br \/>\nDie Gew\u00e4hrleistung hingegen ist eine gesetzlich normierte Verpflichtung gegen\u00fcber dem Verk\u00e4ufer, dass das Produkt beim Kauf frei von allen M\u00e4ngeln ist. Gew\u00e4hrleistung und Garantie bestehen unabh\u00e4ngig nebeneinander.<\/p>\n<p>Tritt ein Fehler nun innerhalb eines Jahres auf, so tauscht T-Mobile das iPhone ohne Probleme, bedient sich hierbei aber lediglich der Apple-Garantie. Der Kunde k\u00f6nnte sich insofern auch direkt an Apple wenden.<\/p>\n<p>Tritt ein Fehler nach zwei Jahren auf, bestehen keine Probleme. Garantie und Gerw\u00e4hrleistungsrechte k\u00f6nnen nicht mehr in Anspruch genommen werden.<\/p>\n<p>Problematisch wird es beim iPhone hingegen, wenn nach Ablauf eines Jahres (keine Garantie mehr), aber vor Ablauf von zwei Jahren (Gew\u00e4hrleistungsrechte bestehen noch) ein Fehler auftritt, welcher ohne schadhafte Einwirkungen aufgetreten ist. Hierbei sind insbesondere Fehler bekannt geworden, bei denen einzelne Funktionen wie Bluetooth, WLAN, UMTS oder der gew\u00f6hnlicher Empfang beeintr\u00e4chtigt sind sowie die bekannten &#8222;Haarnadelrisse&#8220; (siehe auch: <a href=\"http:\/\/www.iphone-ticker.de\/2009\/08\/17\/kuhlschrank-tipp-soll-w-lan-probleme-kurzfristig-beseitigen\/\">Link 1<\/a>  und <a href=\"http:\/\/www.iphone-ticker.de\/2008\/07\/30\/risse-im-iphone-einzelfalle-oder-serienproblem\/\">Link 2<\/a><a href=\"http:\/\/www.iphone-ticker.de\/2008\/07\/30\/risse-im-iphone-einzelfalle-oder-serienproblem\/\" class=\"linkification-ext\" title=\"Linkification: http:\/\/www.iphone-ticker.de\/2008\/07\/30\/risse-im-iphone-einzelfalle-oder-serienproblem\/\"><\/a> ). Bei solchen Fehlern denkt der Verbraucher gew\u00f6hnlich daran, seine Gew\u00e4hrleistungsrechte geltend zu machen, so hat er das iPhone ja immer ordnungsgem\u00e4\u00df bedient, das Ger\u00e4t ist sozusagen &#8222;von alleine&#8220; kaputt gegangen, was darauf schlie\u00dfen l\u00e4sst, dass der Fehler schon beim Kauf angelegt war, sich jedoch erst nach einer gewissen Zeit gezeigt hat.<br \/>\nDie erste H\u00fcrde stellt sich nun darin, dass man im T-Punkt abgewiesen wird, da die Gew\u00e4hrleistung nur ein Jahr betrage. Allein hierdrin ist ein eklatanter Versto\u00df gegen den Verbraucherschutz zu sehen.<\/p>\n<p>Die Hotline hingegen best\u00e4tigt eine Gew\u00e4hrleistungsfrist von zwei Jahren. Sollte man es nun doch schaffen, dass der T-Punkt das iPhone einschickt, ist einem jedoch l\u00e4ngst nicht geholfen. Das iPhone wird n\u00e4mlich zum T-Mobile-Partner DAT-Repair nach Flensburg geschickt. W\u00e4hrend eine &#8222;eingehende Pr\u00fcfung&#8220; versprochen wird, wird hier das Ger\u00e4t jedoch nur mittels Software auf einen Fehler hin untersucht und nicht ge\u00f6ffnet. Wird ein Fehler festgestellt, bedeutet dies aber nicht, dass dann auch noch gepr\u00fcft wird, ob es sich um einen Gew\u00e4hrleistungsfall handelt. Vielmehr wird darauf verwiesen, dass der Kunde in der Beweispflicht ist, dass der Fehler auch schon bei Kauf vorlag (was rechtlich auch zutreffend ist).<br \/>\nAuch wenn dies zumindest f\u00fcr den Kunden offensichtlich sein mag, da er das Ger\u00e4t ja immer ordnungsgem\u00e4\u00df bedient hat, beruft sich DAT Repair auf die rechtliche Beweislastverteilung, bei welcher der K\u00e4ufer eben beweisen muss, dass der Mangel schon beim Kauf vorlag. Einem bleibt also die Wahl eines Austauschger\u00e4tes f\u00fcr 239 Euro &#8211; welches es in einem Applestore bereits f\u00fcr 199 Euro gibt-, das Ger\u00e4t verschrotten zu lassen oder es unrepariert zur\u00fcck zu erhalten.<\/p>\n<p>Es bleibt also festzuhalten, dass der K\u00e4ufer nach Ablauf eines Jahres auf sich allein gestellt ist. T-Mobile nutzt die Beweisnot des Kunden aus. In keinem der oben genannten F\u00e4lle kommt T-Mobile seinen Gew\u00e4hrleistungsverpflichtungen nach. Es bleibt so lediglich die M\u00f6glichkeit einer Klage, andernfalls kann der Kunde noch selbst einen vereidigten Sachverst\u00e4ndigen beauftragen. Die Kosten f\u00fcr das Gutachten \u00fcbersteigen die Kosten f\u00fcr ein Ersatzger\u00e4t jedoch bei weitem, au\u00dferdem m\u00fcssen die Gutachterkosten dann auch im Rahmen einer Klage von T-Mobile zur\u00fcckgefordert werden. In einer Klage k\u00e4me es dann auf das Sachverst\u00e4ndigengutachten sowie auf die Beweisw\u00fcrdigung des Amtsrichters an. Doch selbst wenn man zum Gro\u00dfteil Recht bekommt, sind die Kosten, welche man selber tragen muss, immernoch h\u00f6her als die Kosten f\u00fcr ein Ersatzger\u00e4t (199 Euro im Apple-Store).<\/p>\n<p>Rechtlich ist aber zumindest der zweite Abschnitt (sobald das Ger\u00e4t zur Pr\u00fcfung angenommen wurde) nur schwer zu beanstanden. Mit Service oder Kundenfreundlichkeit hingegen haben diese Machenschaften reichlich wenig zu tun. So erwartet man von einem marktf\u00fchrendem Konzern in Sachen iPhone, dass man trotz Offensichtlichkeit eines anf\u00e4nglichen Mangels nicht in die Beweisnot gedr\u00e4ngt wird, sondern, dass im Einzelfall gepr\u00fcft und entschieden wird. So liegt gerade bei typischen und h\u00e4ufiger auftretenden Fehlerbildern nahe, dass der Mangel auf einen Herstellungsfehler beruht. Sofern das iPhone also in einem guten Zustand ist, keine Sturz- oder Feuchtigkeitssch\u00e4den hat, sollte der Kunde erwarten d\u00fcrfen, dass T-Mobile nicht die Rechtslage zu Lasten des Kunden ausnutzt, sondern das Ger\u00e4t anstandslos tauscht.<\/p>\n<p>Es bleibt insbesondere im Hinblick auf die m\u00f6glicherweise noch diesen Jahres erscheinende neue iPhone-Generation zu hoffen, dass T-Mobile hier in Sachen Kundenfreundlichkeit und Service nachbessert. Ansonsten bieten auch andere Verk\u00e4ufer Apple iPhones an, welche m\u00f6glicherweise eher dazu bereit sind, bei einem offenkundig anf\u00e4nglichen Mangel nachzubessern. Ferner bleibt die M\u00f6glichkeit einer Garantieverl\u00e4ngerung durch Apple oder einer iPhone-Versicherung, auch wenn sich der kritische Kunde da m\u00f6glicherweise zu Recht fragt, warum er f\u00fcr eigentlich selbstverst\u00e4ndlichen Service etwas zahlen soll&#8230;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Anfang letzter Woche erreichte der unten eingebettete Gastartikel unser eMail-Postfach und wartet seit dem auf sein Erscheinen. Nach einem kurzen Austausch mit dem Autoren (der Name des f\u00fcr den Artikel verantwortlichen Juristen ist uns bekannt) haben wir im Vorfeld der heutigen Ver\u00f6ffentlichung sowohl T-Mobile als auch Apple Deutschland um eine Stellungnahme zum Thema gebeten. 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