iphone-ticker.de — Alles zum iPhone. Seit 2007. 37 412 Artikel
   

T-Mobile: Anwaltsschreiben zur Tethering-Entscheidung

Artikel auf Mastodon teilen.
206 Kommentare 206

Lesenswerter Brief des Anwalts Udo Vetter zu den Gestern von T-Mobile bekanntgegebenen Tethering-Konditionen. Wir zitieren diesen Eintrag des Law-Blogs:

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir vertreten die rechtlichen Interessen Ihres Kunden Peter J.

Unser Mandant hat einen iPhone-Vertrag der 1. Generation. Mit dem Softwareupdate für das iPhone unseres Mandanten haben Sie die Möglichkeit gesperrt, dieses iPhone als Datenmodem für Netbooks etc. zu verwenden (Tethering).

Hierzu sind Sie nicht berechtigt. Laut Vertrag ist Leistungsgegenstand, dass unser Mandant über das iPhone oder andere Geräte ins Internet gehen kann. Gemäß der nach wie vor für unseren Mandanten gültigen AGB und der Preisliste ist die Nutzung als Modem nicht untersagt und somit als übliche Nutzung zulässig. Nur vorsorglich weisen wir darauf hin, dass in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen im 3. Abschnitt “Netzleistung” sogar ausdrücklich die Nutzung als Modem erwähnt und zugelassen wird.

Auch beim eingeräumten Datenvolumen laut Preisliste werden keine Einschränkungen gemacht.

Eine einseitige Änderung des Vertragsinhaltes, wie von Ihnen vorgenommen, ist nicht zulässig. Sie erbringen derzeit Ihre vertragliche Leistung nicht hinreichend, indem Sie unserem Mandanten eine für ihn wichtige Nutzungsmöglichkeit des iPhones vereiteln. Wir fordern Sie auf, unserem Mandanten das Tethering bis spätestens 24. September 2009 zu ermöglichen.

Sollte die Frist erfolglos verstreichen, wird unser Mandant den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos kündigen und Schadensersatz geltend machen. Herr J. nutzt das iPhone mit dem Netbook. Er ist hierauf beruflich wie privat angewiesen. Die einseitige Sperrung stellt also eine gravierende Vertragsverletzung dar, welche zur fristlosen Kündigung berechtigt.

Wir machen vorsorglich darauf aufmerksam, dass die Problematik in Ihrem Hause bekannt ist. T-Mobile hatte zunächst ausdrücklich zugesagt, dass Kunden der ersten Vertragsgeneration wie unser Mandant weiter Tethering nutzen können. Aus nicht nachvollziehbaren, juristisch jedenfalls unhaltbaren Gründen ist diese Zusage dann wieder zurückgenommen worden.

Wir bitten Sie ausdrücklich darum, diese Mail der Rechtsabteilung oder der Geschäftsleitung vorzulegen.

Dieser Artikel enthält Affiliate-Links. Wer darüber einkauft unterstützt uns mit einem Teil des unveränderten Kaufpreises. Was ist das?
16. Sep 2009 um 15:54 Uhr von Nicolas Fehler gefunden?


    Zum Absenden des Formulars muss Google reCAPTCHA geladen werden.
    Google reCAPTCHA Datenschutzerklärung

    Google reCAPTCHA laden

    206 Kommentare bisher. Dieser Unterhaltung fehlt Deine Stimme.
    • Also Freunde, wer so platt formuliert, kann doch kein Anwalt sein. Zudem – seit wann versenden Anwälte solche unglaublichen Schwafeleien per EMAIL ??

      Im echten Leben der Erwachsenen wäre da mindestens ein Einschreiben fällig !!

      Tststs… keine gute Eigenwerbung…

      • Außerdem spricht man im juristischen Raum nicht von „Schadensersatz“ sondern von „Schadenersatz“, also ohne „s“. „Kleinkram“, möchte man denken, doch ein Richter weiß das.

      • Is klar..jedes Anwaltsschreiben gleich per Einschreiben.
        Muahahaha..du kennst dich aus ;)

      • schlag mal das bgb bei § 280 auf.

      • Kennst du Udo Vetter? Dann hättest sicherlich net so nen Mist geschrieben…

        Zu Ich selbst: Wenn man keine Ahnung hat…

      • @Muhaha

        Erst mal schlau machen. Glaubst du ernsthaft, eine Allerwelts-eMail an info@t-mobile.de und ein Einschreiben haben die selbe Rechtswirkung?

        Vielleicht hörst du später in der 9.Klasse mehr dazu, Sonderförderung für ADS-Kinder ist nicht so mein Ding.

        Wenn aber ein echter Anwalt Dampf machen wollte, weil er einen echten Mandanten (so nennt er Kunden) hat, dann würde er solches Schreiben stets per Einschreiben versenden und nicht als eMail, kannste mal glauben.

        Vielleicht mehr auf http://www.kinder-nachrichten......de...

      • so so ! dann schau mal ins bgb, wenn du solche schlauen kommentare von dir gibts. ich empfehle dir die §§ 280 ff. BGB

      • @ richter – 280er kenn ich – und hat damit mal nix zu tun – aber lass mal, mit unbewaffneten will ich hier kein duell!

      • Anonymous ( Das Original )

        @think – besser eine Meinung statt dein Getrolle…

      • Anonymous (The Real Original)

        Besser ein Getrolle statt dein Fehlwissen.

      • … als ob man von „Rechtanwalt“ sprechen würde …

    • Schade ist erst einmal die Formulierung
      „Sollte die Frist erfolglos verstreichen, wird unser Mandant den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos kündigen und Schadensersatz geltend machen. Herr J. nutzt das iPhone mit dem Netbook. Er ist hierauf beruflich wie privat angewiesen. Die einseitige Sperrung stellt also eine gravierende Vertragsverletzung dar, welche zur fristlosen Kündigung berechtigt.“
      Die nimmt ja schon beinahe wieder den Dampf raus, weil es ersteinmal eine Einzelfall-Lösung ist, die da geschaffen wird.
      Aber mal schauen, wie sich das weiter auf die allgemeine Sachlage auswirkt…und vielleicht ist das ja der Anfang zu einer Sammelklage 

      • @ iSchwafel

        >Erst mal schlau machen. Glaubst du ernsthaft, eine Allerwelts-eMail an info@t->mobile.de und ein Einschreiben haben die selbe Rechtswirkung?

        Nöö..habe ich auch gar nicht gschrieben.
        Zum blöd zum lesen..scheinst du auch noch zu sein ! ;)

      • @dpkueppers:
        Ich bin kein Anwalt oder sonstiges, aber Sammelklagen á la Amiland gibt es in Deutschland nicht. Man kann ein Musterverfahren anstreben, aber jeder Betroffene muss seine Klage selber einreichen.

        Wenns komplett falsch ist, dann will ich Beweise und nicht nur Geschafel ^^

      • @ischwafel: das mit dem unbewaffnet sein trifft wohl auf Dich zu. Er hat Dich darauf hingewiesen, das es sehr wohl SchadenSersatz heißt und den dazugehörigen § genannt. Deine Meinung nach würde ja ein Rechtsanwalt der korrekt schreiben kann das eben nicht so schreiben. Und eben diese (Deine) MEinung ist falsch. Es steht sogar im BGB so geschrieben. Im übrigen solltest Du Dich mal mit dem Fugen S näher beschäftigen, dann kapierst auch Du das…

    • Die sind doch dumm.
      Apple verbietet doch mit der neuen FW das Tethering. Man muss sich ja eine „verifizierte“ Signatur von Apple ausm AppStore oder so besorgen. Ich bei Simyo kann es jetzt au nich mehr benutzen. Simyo bemüht sich aber darum, eine Signatur zu bekommen. T-Mob macht doch das gleiche. Dauert halt was.

      • @FraggDieb: Ähm das alle Anbieter dazu eine verifizierte Signatur rausgeben können ist dir aber schon bewusst oder? Es geht doch darum das t-mobile die Kunden mit dem ersten Generation Vertrag in den für sie wirtschaftlicheren 2. Generation zwingen will und dann mit allem möglichen Mist wie 20€ extra für Tethering und 10€ extra für VoIP und 5€ extra für IM und was weiss ich noch alles was noch kommt (vielleicht eine 5€ Emailabrufgebühr (+5€ Emailsendegebühr))….
        Ich habe auch bereits an t-mobile geschrieben das sie zumindest mir tethering wie vormals zugesichert einzeln freischalten sollen, da ich andernfalls eine Kündigung meines Vertrages anstrebe. Ich nutze Tethering zwar nicht zwingend beruflich, aber mir gehts dabei um’s Prinzip.
        Wär ja noch schöner, alle erstmal zahlen lassen und dann einfach so davon kommen mit ihren leeren Versprechungen und vertraglich festgelegten AGB’s

  • Endlich mal einer der das Heft in die Hand nimmt…

    Ich wette da gibts noch mehrere Dinge die die T verletzt.

  • Pahhh hat ein iPhone und ein Netbook brauch es auch noch Geschäftlich und heult dann rum wegen der Sperre. Soll der Depp doch auf einen neuen Complete umstellen und die Option nehmen wenn er es doch so Geschäftlich braucht. Hoffentlich ignoriert T-Mobile dieses schreiben.

    • Fragt sich wer hier der Depp ist bei deinem Schreib- und Sprachstil.
      Wenn er einen Vertrsg geschlossen hat, der die Nutzung eines Mobiltelefons sowohl vom Gerät selbst, als auch über das Notebook erlaubt, wieso soll er sich dann in seinen Rechten beschneiden lassen? Diese Option wurde ihm doch vertraglich bei Abschluss zugesichert und kann nicht plötzlich, aus Gründen der Produktlebenszyklen verschiedener iPhone- und Vertragsgegerationen, gestrichen werden.
      Wenn mir mein Stromanbieter plötzlich einen Brief schreibt, dass der für den Plasmafernseher benötigte Strom fortan separat berechnet werden muß und 20 EUR Grundpreis mehr kostet, würde ich aber auch aktiv werden.

      • Hmm, welchen Einschnitt habe ich mit einer Option die man bisher gar nicht nutzen konnte, außer man hat ein Jailbreak drauf, oder wie sollte denn bisher die Nutzung des iPhones als Modem funktioniert haben?

    • Ein Troll na super.

      Ich finde das Anschreiben sehr gut.
      Wenn IFun hier weiter informieren würde könnten wir anderen (1. Gen nutzer) daraus garantiert nur profitieren.

    • TL ist einer der immer nur schluckt …
      Stricher, denk mal was du da schreibst wenn jeder sowas nur hinnimmt hat man als einfacher Bürger bald keine Rechte mehr.

  • mal ganz ehrlich…. wer bei t-mobile bleibt ist selbst schuld….

    • Ganz ehrlich? Die bei Vodafone und E+ auch… Sauläden ohne Kulanz mit noch mehr Kleingedrucktem. Kunde bei allen Providern beginnend mit D2 1993.

      • Vodafone sind die letzten, was für Praktiken die verwenden um den Leuten Verträge anzudrehen. Da ist T-mobile viel seriöser.

    • Die Telekom hat das beste Netz bzw mobiles Internet da kann e+ u.s.w. nicht mithalten

    • Eigentlich nicht. Hatte nie Probleme und bin gerne bei T-Mobile! Schon alleine da mein Freundes und Bekanntenkreis zu 95% T-Mobile nutzen etc. … Leute die ich kenne und O2 nutzen beschweren sich nur darüber. Sollte jeder selber wissen, kann es jedoch Net leiden wenn Leute aus Prinzip meinen T-Mobile wäre 

      • SAGT MAL BILDE ICH ES MIR EIN ODER IST DAS SO ÜBERLEGENE NETZ NICHT IM SOMMER IN GANZ DEUTSCHLAND FÜR FAST EINEN TAG VÖLLIGST ZUSAMMENGEBROCHEN. Sowas gab es noch nie, außer beim Marktführer.

        Also lieber Backen still und schämen für die Lobhudelei für diesen Spastverein.

        Das D1 Netz wurde von meinen Steuergeldern aufgebaut (bin schon älter als die Schulkinder hier die das nicht wissen) , während andere Netzbetreiber sich das erst selbst erarbeiten mussten ! *bling*

      • NICHT Richtig! Vodafone hatte gar nicht so lange davor auch ein Vergleichbaren netzfall! Nur vergleichbar deshalb, weil Vodafone eben ein paar kunden weniger hat und der Netzausfall nicht gaanz so lange gedauert hat.

        Und wenn du dich informieren würdest: Sogar der Vorstandsvorsitzende von Eplus Michael Krammer hat in einem Interview gesagt, ohne explizit danach gefragt worden zu sein, das solche Netzausfälle eben passieren können und das solche Technischen Anlagen niemals Perfekt funktionieren können. Und auch das in seinem Netz genau das selbe Passieren könnte! Die einzigen die nie abstürzen werden sind O2, die haben zu wenig kunden :D
        Spaß beiseite, informier dich bevor du sowas loslässt, ist nur peinlich.

      • @blue:
        Blau? Mal die Backen stillhalten wenn man keine Ahnung hat.

        Alles andere hat bla ja schon geschrieben.

        Vielleicht bist du schon wieder so alt, dass langsam Demenz einsetzt…

        *kopfschüttel*

  • „Sollte die Frist erfolglos verstreichen, wird unser Mandant den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos kündigen und Schadensersatz geltend machen. Herr J. nutzt das iPhone mit dem Netbook. Er ist hierauf beruflich wie privat angewiesen. Die einseitige Sperrung stellt also eine gravierende Vertragsverletzung dar, welche zur fristlosen Kündigung berechtigt.“

    Och bitte …Beruflich auf ein Netbook angewiesen und auch noch in einer Kombination die es bei Vertragsannahme noch garnicht gab. Das ist peinlich!

    • Ja, peinlich dein überflüssiger Kommentar. Von nichts eine Ahnung haben aber gross die Klappe aufreissen. Tja, das alles ist Deutschland.

      • Was hat den Deutschland damit zutun?

      • Anonymous (The Real Original)

        Weil Deutschland so dermassen verblödet. Sieht man doch an den meisten Kommentaren hier. Viele Spezialisten unterwegs.

      • Man siehts an deinem Müll, 90% tragen hier nichts zum Thema bei. Wenn man – so wie ganz offensichtlich du- von nix ne Ahnung hat- klassisch einfach die Fr… halten! :)

      • Schön dass du dich den 90% anschliesst und auch du deinen Sondermüll hier ablässt. Und warum nimmst du dir nicht ein Beispiel daran die Fresse zu halten? Allen Anschein nach bist du der einzige der von überhaupt nichts eine Anhnung hat. Nicht einmal von tuten und blasen. Also halt dein Saumaul und strotz mit deinem Junkiewissen wo anders rum.

    • 1.Als Informatiker habe ich dutzende von Arbeitskollegen welche unterwegs auf ein Netbook zurückgreifen. —> erster Teil also mal gar nicht peinlich, ob NET- oder Notebook spielt in diesem Falle ja wirklich keine Rolle.

      2. „in einer Kombination die es bei Vertragsannahme noch garnicht gab“ – ich nehme jetzt mal an du sprichst die Tethering-Funktion an, Und die Funktione gab es bei der Einführung (in Deutschland) des iPhone 2G, bereits! Und zwar mit einem JB.

      Schlussendlich hat der Kunde absolut recht und die fristlose Kündigung wenn seitens T-Mob nichts gemacht wird ist absolut berechtigt.

      Auch allgemein finde ich es -als Schweizer der Tethering absolut kostenlos bekommt- sowieso extrem fragwürdig dass T-Mob eine im Telefon vorhandene Funktion sperrt und nur gegen monatliche Zusatzgebühr freischaltet! Meinem Rechtsverständnis nach ist dies nicht zulässig aber da ich kein Jura studiert habe kann ich mich auch täuschen.

      •  Geht mir auch so mit dem Unverständnis…

      • Da zur Nutzung der Tethering Funktion eine Nutzung des Netzes von T-Mobile notwendig ist, hat T-Mobile natürlich das Recht sich diese Nutzung bezahlen zu lassen. Dafür muss man nun weiß gott kein Jura Studieren.

        Was ich aber auch nicht gut finde ist in jedem Falle eine Verletzung der geschlossenen AGB. Das geht nicht.

      • Ja gut… Da aber für tmob es absolut keinen Unterschied macht ob das iPhone zum Surfen über den integrieten Safari-Browser genutzt wird oder mit dem Laptop über die Tethering-Funktion stellt sich die Frage wieso hier für tmob einen mehraufwand entsteht der Kosten verursacht (ausser mit dem wahrscheinlich höheren Datenverbrauch, der aber ja bereits Vertraglich geklärt ist soweit ich weiss).

  • Find ich gut so! Ich wollte eh noch einen Anwalt aufsuchen und dass selbe machen. Ich habe sogar eine Bestätigung eines BO Mitarbeiters dass es erlaubt ist, und trotzdem wurde es abgeschaltet.

    Sehr geehrter Herr A*******,

    der Tarif Complete M (1. Generation) erlaubt noch die Modem Nutzung.

    Allerdings wurde auf dem iPhone mit dem offiziellen Softwareupdate auf 3.0 nicht die Tethering Funktion mit implementiert. Sollten Sie also die Tethering Funktion mit dem iPhone nutzen, gehen wir davon aus, dass Sie sich diese eigenverantworlich nachinstalliert haben, was unbestritten über verschiedene Wege möglich ist, aber eben nicht „offiziell“.

    Mit freundlichen Grüßen

    Enrico Obitz
    Kundenservice
    Multi Media Service

    Darüberhinaus wurde ich heute von T-Mobile „Anayoum“ angerufen und wollte mir dass selbe klar machen nachdem ich schon 8 Beschwerden geschrieben habe… „…. tut uns leid es ist technisch nicht Möglich.“

  • Mich würde mal interessieren, wie der Kunde mit seinem iPhone Tethering betreibt? Ich habe jedenfalls dafür keine Möglichkeit in meinem iPhone…
    Ich kann mir nur vorstellen, dass er bisher die Möglichkeit einer 2. SIM Karte (Multisim) meint, oder?

    • Jailbreak ^.^ pdaNet sei nur ein Beispiel, ich selber habe es mir GEKAUFT (und das kommt, aus guten Gründen, nicht oft vor…)

    • Hatte mir vor geraumer Zeit mal ein Profil installiert (wo, kann ich scheinbar nicht schreiben, Kommentar wird sonst direkt zensiert und geht nicht durch…). Funzt einwandfrei. MMS geht bei installiertem Profil zwar nicht mehr, vermisse ich aber nicht. Und es ist auch jederzeit wieder deinsatllierbar…

      1.Gen XL, 3G mit 3.0 (bei 3.1 geht’s ja dann leider nicht mehr, da es glaub ich über iTunes eingespielt werden muss)

  • Prima. Weiter so! Ich überlege ernsthaft, ob ich auch zum Anwalt gehe.

  • Naja, wenigstens zeichnet sich da eine Lösung ab…

    Ich als Eplus Kunde bin ab der FW 3.1 schön in die Eier gekniffen… Nix iss mehr mit Tethering… Nicht mal auf „Sonderwunsch“. Weiß jemand ob sich das vielleicht mit nem gediegenen Jailbreak lösen lässt??

    Danke im voraus…

    (PS: Noch bin ich mit der 3.0 absolut zufrieden u. kann auch keinen Grund erkennen, wieso ich so schnell auf die 3.1 updaten sollte. Schon gar nicht wenn man die Foren so liest…) :(

    • Jep!
      Jailbreak drauf, und da gibts genug Optionen.
      Ich persönlich benutze das (nach 14 Tagen einmalig kostenpflichitige) pdaNet, da kann man das Handy auch als WLAN-Empfänger benutzen (oder halt das EDGE/3G/HSDPA-Netz). Es gibt aber auch Apps, die es bspw. in einen WLAN-Hotspot(!!!) umwandeln.

    • Ist Tethering mit Iphone 1.gen möglich mit Jailbreak? Ich habe sw 3.0 und verwende A1 (Österreich).
      Danke,
      Christian

      • Ja klar! Einfach Redsn0w (googln, oder hier unter Downloads) runterladen, und uasführen. Der sagt dir alles, am besten , du machst einfach einen Haken bei „Cydia“, und der Rest st dir egal. Wenn du bei der Anleit ung „PRes this Button for 5 seconds…“ es am Anfang nicht geht: Einfach durchlaufen lassen, und nochmal machen ^.^
        PS: Das geht nur mit der bei dir beschriebenen 3.0.

      • Danke für die schelle Antwort.
        Ich hab Redsn0w schon drauf mit Cydia. Auch hab ich die mobile config (ipcc) heruntergeladen, aber es geht immer noch nicht.
        Mir ist bei redsn0w aufgefallen dass nach der installieren das Iphone nicht gebootet hat. Erst nachdem ich das USB kabel aus und eingesteckt hab gings weiter.

  • Herrlich!

    Wenn das wirklich so ist, dann bedeutet das Sonderkündigungsrecht für die 3G-User und Verträge der 1. Generation :P

    Mal sehen wir der tmob reagiert. *latte*

    • und welche vorteile haette man dann? was wuerde eine alternative kosten? datenflat maessig und telefonvolemen maessig?

      • wie wär’s mit:
        Vertrag läuft nicht noch 16 Monate und man kann sofort wieder ein 3Gs subventioniert bekommen (was ein 1.Gen Kunde ja definitiv nicht hat)…

    • Ist schon mal jemanden aufgefallen das in den AGB es nur um den Vertrag geht???
      Das bedeutet das Du Deine Sim Karte mit dem entsprechenden Gerät nutzen kannst wie es dort beschrieben steht. Das dieses alles mit einem Gerät gehen soll steht da nirgens!!!
      PS: alle Mobilfunkverträge regeln die Nutzung der SIM Karte und nicht des Endgerätes!!!

      • Frank Brennecke

        Das mag ja sein. Aber ein bisschen Logik sollten doch die Tarifstrategen bei T-Mobile auch besitzen. Mit einem Zusatztelefon wie meinem alten SE W880 darf ich ins Internet, mit dem iPhone darf ichs nicht. Kann das jemand erklären?

  • Cool, wieder ein Anwalt der Langeweile hat. Komischer Beruf aber man wird ja nicht gezwungen.

  • lol… eine „mail“ wird sicherlich von t-mobile entweder ignoriert oder brauch eine lange bearbeitungszeit.
    zudem wird es sicherlich schwierig einen schadenersatz zu erklären und zu erhalten.
    aber trotzdem viel glück.

  • Super, so soll es auch sein, das was man Vertraglich Abgeschlossen hat soll man auch nutzen dürfen.
    Das wäre als ob Mercedes sagen würde, ab heute darfst du nur 80 Fahren, obwohl man einen Sportwagen bezahlt hat.
    Ob Geschäftmann oder Privat, ich will auch mein recht.
    Wieso soll ich nun 20 € mehr zahlen, wenn es mir mein Vetrag kostenlos anbietet.

    Denkt mal über eure Aussagen nach, die einfach nur sagen man kann ja als Geschäftmann locker 20 euro mehr zahlen.

    Gruß

  • Es ist schon erstaunlich, mit welcher Ignoranz hier kommentiert wird. Wie der Kunde das Iphone nutzt ist völlig irrelevant. Wichtig ist einzig, dass T-Mobil die Frechheit besitzt, vertraglich zugesagte Nutzungsmöglichkeiten einseitig einzuschränken. Die ist eindeutig rechtwidrig und zeigt sehr deutlich, mit was für einem kundenfeindlichen Unternehmen man es dort zu tun hat. Ich finde sowohl das Vorgehen als auch der Brief ist genau die richtige Antwort auf ein derartiges Geschäftsgebahren.

    Peinlich sind hier nur diverse Kommentare !

    • Stimmt. Deiner hauptsächlich…

      Vertragsrecht ist nicht so deine Stärke, oder? ;)

      • Na dann klär uns doch mal über deine Rechtsauffassung auf!
        Da bin ich mal gespannt :)

    • @iSchwafel

      Denken ist auch nicht Deine Stärke? Deine Name scheint Programm zu sein. Nichts ausser peinliches geschwaffel.

      • Ok, Kleine – dann zeig mir mal, warum meine Sicht der Dinge falsch ist. Wie ist denn die genau Rechtslage?

        Na… ich warte… oder nur große Fr… so siehts wohl wieder mal eher aus!

        (Es gibt offensichtlich zu viele Hans-Martins auf dieser Welt)

      • Hm, ist Dir die „Rechtslage“ im Brief nicht ausreichend beschrieben?

      • @iSchwafel

        Du scheinst wohl so ein Hans-Martin zu sein? Ausser eine grosse Fresse nichts dahinter. So siehts aus. Wir warten auch die ganze Zeit bist du uns doch mal über deine Rechtsauffassung aufklärst. Mehr als peinliches Geschwaffel haben wir wohl nicht zu erwarten.

      • Schön, dass ihr Spass von ernsthaften Bemerkungen nicht unterscheiden könnt.

        Aber eine brauchbare Darstellung eurer Sicht der Dinge muss man wohl mangels Grundwissen eurerseits weiterhin vergeblich suchen, oder? Wie arm…

      • Anonymous (The Real Original)

        Wenn man intelligent genug ist, braucht man nichts suchen. Daher wird es dir schwer fallen eine brauchbare Darstellung zu finden. Das setzt nun mal etwas Grips vorraus. Dann könntest auch du Unterschiede feststellen. Wie bemitleidenswert…

  • Ob ein Jurist so eine Botschaft mit Fristen usw. als Email schickt… Meiner Meinung nach n Fake. Jeder andere schickt da ein Einschreiben. Gruß Thomas

    • Wer sagt denn was von E-Mail und ist 100% kein fake da es auf dem offiziellen Anwaltsblog steht.

      • Die Berichte ganz lesen
        Zitat: Wir bitten Sie ausdrücklich darum, diese Mail der Rechtsabteilung oder der Geschäftsleitung vorzulegen.

        Gruß thomas

    • Ah! Auf den ersten „Das ist ein Fake!!1“ – Kommentar habe ich schon sehnlichst gewartet! Herrlich ;)

      • Also ich sage auch es ist ein Fake, ein Anwalt würde NIE Fristen und Vertragskündigung per Email androhen.
        Inhaltlich ist das schreiben jedoch richtig.

      • Anonymous (The Real Original)

        Warum nicht? Man kanns ja mal auf diesen Wege versuchen. T-Mobile muss darauf nicht eingehen. Aber vielleicht wird ihnen klar dass sie einen Fehler gemacht haben. Wenn nicht werden sie schon sehen wenn der Herr kündigen wird. Und wenn T-Mobile was dagegen hat werden sie schon sehen wenn der Anwalt dann gerichtlich vorgeht. T-Mobile hat nun mal Vertragsbruch begangen und wenn das nicht mit einer mail von einem Anwalt fruchtet muss man halt den ernsthafteren Weg einschlagen. Wenn T-Mobile schlau ist gehen sie diesen Forderungen nach sonst wirds nur kostspielig für diesen Verein. Und sie wissen genau das sie rechtswidrig handeln in dem sie sich nicht an den Vertrag halten. Entweder werden sie durch diese mail munter oder es heisst zahlen für diesen Verein.

      • Das ist nicht richtig. Rein rechtlich betrachtet gibt es keinen Unterschied zwischen Emailversand oder postalischem Weg. Warum auch sollte eine Email weniger wichtig sein als ein Brief oder ein Einschreiben? Beides ist eindeutig einem Sender und einem Empfänger zuzuordnen und verfügt über ein Datum.

        Lediglich für den Fall, dass man einen Nachweis benötigt, wann (wichtig bei z.B. Fristsetzungen, Mahnung, Kündigung, usw.) dem Empfänger ein Schreiben zugegangen ist, ist ein Brief sinnvoll. Abgesehen davon bringt auch – wie oben behauptet – ein Einschreiben nichts, da beide keinen gültigen Beweis liefern, dass das Schreiben zugestellt wurde! (http://www.jurablogs.com/de/ei.....ch-wertlos)

        Daraus, dass das Schreiben per Email versendet wurde, kann man jedoch mit Sicherheit nicht schliessen, dass es ein Fake ist.

        Und dass es immer wieder welche gibt, die keine Ahnung von Recht haben und andere (auch Juristen) klugscheisserisch vorhalten, dass man Schadensersatz ohne Fugen-S schreibt — zum totlachen!

        ;)

  • Samma Thomas und TL .. Gehts bei euch noch heile im Kopf zu ?

    Wer auf was angewiesen ist , könnt ihr doch wohl kaum beurteilen. Schonmal davon gehört das es Menschen gibt, die sich Reisende nennen ? Falls der Begriff fremd ist.. google…und schonmal vorweg.. es geht hier nicht um Urlauber.

    Und warum soll der „depp“ auf irgendwas umstellen was er nicht will und sein alter Vertrag hinreichend erfühllen soll ? Macht euch mal lieber Gedanken über euer eigenes Leben und das da scheinbar irgendwas schief läuft.

  • … also mal langsam: unabhängig davon wie es genutzt wird, beruflich oder privat, sinvoll oder nicht, peinlich oder nicht, bei Vertragsabschluss technisch möglich oder nicht – laut VERTRAG ist es zulässig. Und eben diesen Vertrag kann TM nicht einfach einseitig unerfüllt lassen!

    Solche (bestenfalls unüberlegten) Kiddy-Kommentare sind das einzig peinliche!
    In jedem Fall steht dem Kläger dann ein außerordentliches Kündigungsrecht zu.
    Dann soll TM gleich von Anfang an die Verträge so stricken wie sie sie haben wollen. Ein mal VEREINBARTE Leistungen müssen jedenfalls auch erfüllt werden!

  • also ich sehe auch noch keinen grund von 3.0 auf 3.1 aufzustocken.

    um beim Thema zu bleiben, ich finde diesen schritt durchaus richtig,
    habe selbst einen alten vertrag, zahle dafür 39€ (schülerrabatt…)
    wenn ich jetzt höre, man solle in einen neuen tarif wechseln, denke ich, dass dies nur auf den ersten blick sinnvoll ist. z.zt habe ich 100 gratis Minuten in jedes netz + 40 sms in jedes netz…
    wenn ich jetzt umstelle, hätte ich (vorausgesetzt ich könnte im „young“ Tarif bleiben) 20 telefonierminuten mehr, dafür dürfte ich mein telefon aber nicht mehr als Modem nutzen.
    Für mich ein sinnloser tausch, da mir 100 min reichen, ich jedoch in der schule recht gerne über mein Telefon surfe.
    wenn es von t-mobiel keine reaktion gibt, werde ich wohl oder übel kündigen „müssen“, das iphone bei ebay verticken und mit nem 3gs einen neuen vertrag eröffnen:-)

  • und wieder zerreißt sich die Meute hier das Maul. *fuck* Kein Wunder das Deutschland den Bach runter geht.

    • Das denke ich mir auch. Wenn die Volksverdummung weiterhin so rasant zunimmt, dann gibts bald eine Diktatur. Denn für eine Demokratie ist das Volk allen Anschein nach zu blöd. Vernünftig denken können viele ja nicht mehr. Also muss jemand her der die unmündigen Bürger diktiert. Ja, das alles ist Deutschland.

      • Deutschland laber laber Deutschland, woanders ist besser, das Ausland hat schon ja schon komplett geistig das OS 3.2 update gemacht.
        Es gibt ne tolle Sendung, „die Auswanderer“, da würde ich euch Spasten gern mal wiedersehen !
        Da könnt ihr dann über die schlimmen AMis und AT&T herziehen, wer mal in einem ausländischen Forum war, weiß, dass es hier harmlos ist.
        *bier*

      • Anonymous (The Real Original)

        Es geht ja nicht alleine darum wie schlimm es in diesen Kommentaren zugeht. Diese Menschen sind in real leider auch so blöd, wie sie es in den Kommentaren eindrucksvoll veranschaulichen. Sieht man auch oft genug im Fernsehen wie minderbemittelt viele deutsche sind. Leider!

  • denen die hier zu T-Mobile halten sei gesagt, dass ich als Kunde der 1 Gen 2 kostenloase SIM Karten erhalten habe, und damit surfen kann. Aber damit man mit dem MacBook ohne Stick surfen kann wollen die plötzlich neben den 89,95 noch mal 20-30 EUR haben. Das grenzt an moderne Wegelagerei.

    Ich werden aus diesem Grund die erste Möglichkeit nutzen und von dem Verein weggehen.

    Die bekommen einfach den Hals nicht voll.

    Lg
    Alex

  • Man sind hier ein paar Spezalisten unterwegs. Das ist ja der Größte Spaß des Tages.
    Jedwede Änderung an Nutzungs-/Vertragsbedingungen gibt die Möglichkeit einer sofortigen Kündigung seitens des Vertragsnehmers, ebenfalls seitens des Vertragsgebers, sollte ersterer den Änderungen nicht zustimmen (hier gilt auch Schweigen zum Thema als Zustimmung).
    Einschreiben sind genauso irrelevant wie E-Mails. Ebenfalls Einschreiben persönlich, sowie Einschreiben mit Rückschein (man könnt ja einen leeren Briefumschlag durch die Republik geschickt haben). Hier hilft einzig und allein eine Zustellurkunde (da hier Absender, Empfänger und Inhalt festgehalten sind)

  • Das Problem was ich sehe ist, dass es am Anfang bei Einführung des iPhones noch gar nicht die Aussicht auf Tethering gab, somit konnte das auch nicht Vertraglich zugesichert werden. Die Nutzung des Vertrags via Multisim, oder der einen Karte via UMTS-Stick ist ja erlaubt und auch weiterhin Möglich. Also sehe ich da eher schlechte Karten.

    PS: Tethering ist doch für die erste iPhone Generation gar nicht vorgesehen, wenn ich mich nicht irre!?

    • Mein altes Nokia 6233? konnte auch „tethern“. Nur da nannte man es Modemfunktion, wenn die technischen Möglichkeiten gegeben sind, es mit JB eh schon realisiert ist, es seit der Einführung von allen Seiten gefordert wird, dann kann man davon ausgehen, dass das realisiert wird und wie mit jedem Nokia, Sony Ericsson oder wasauchimmer kostenlos realisiert wird. Aber auf dem Gerät ist ja ein Apfel drauf, gleich bedeutend mit „die können wir schröpfen“.

  • Die Kommentare hier sind das beste von allem hier…..;-)

  • …. bitte weiter dran bleiben an dem Thema *fuck* Ich bin zwar auf „Tethering“ nicht angewiesen, würde mir aber die Option gerne offen halten. Ich bleibe erst mal auf 3.0, Würde Sonderkündigun bedeuten, ich kann morgen aus dem Vertrag raus und mit meinem 3G zu einem anderen Provider gehen? Vermutlich müsste man noch für die Restlaufzeit die Subventionierung nachzahlen (weiß jemand wie hoch die ist? Ich hoffe es sind nicht die unverschämten 25 €/Monat vom Umstieg aufs 3GS!). Müsste die Telekom dann den SIM-Lock kostenfrei entfernen? Danke Grüße Frank

    • Nein, du kannst das gerät nehmen und gehen. Der Kaufpreis wurde bei Abschluss des Vertrages fällig und das war es für dich. Wenn dein Vertrag länger als 24 Monate läuft, wird er ja auch nicht um die Subventionierung gekürzt. ;)

  • Ich komm gar nicht mehr aus dem Lachen heraus!!!!!!

    Auf der einen Seite fordert Ihr hier alle dass niemand diese Tethering Option in Anspruch nehmen sollte und auf der anderen diskutiert Ihr hier darüber wie man T-Mobile juristisch dazu zwingen kann die Option wieder freizugeben damit Ihr alle schön für 20€ im Monat zusätzlich euer Tethering Nutzen könnt!

    LÄCHERLICH!

    • Versteh ich nicht…

      1.Es geht hierbei um die vertraglich zugesicherte Option auf Tethering *ohne* Zusatzgebühren die einem verwehrt wird und nicht um das Zusatzpaket für die neuen Verträge…

      2.Wo fordert wer, dass man auf die Tethering-Option verzichten soll?

    • Du hast nicht ganz verstanden, worum es geht. Mit einem Vertrag der ersten Generation hat man bereits das vertragliche Recht, Tethering OHNE ZUSATZKOSTEN zu nutzen. Nix 20€ im Monat. Technisch war das früher nur mit Multi-SIM oder der nur kurz im AppStore erhältlichen App NetShare möglich. Inzwischen ist das auch direkt mit der Firmware möglich, aber T-Mobile sperrt das, obwohl es von der Sache her Vertragsgegenstand ist. Darum geht es!

    • Manche Menschen wissen einfach nicht was ein Vertrag ist und worüber es hier geht. Und deshalb kommt dann so ein Bullshit raus den „imfartookind“ so schön fabriziert. Dabei hilft lesen bekanntlich.

      • Das ist mir sehr wohl bekannt!

        Aber ich gehe stark davon aus dass der größte Teil hier keinen Vertrag der 1. Generation hat!

        Trotzdem diskutieren diese Leute hier fleißig mit ….

        KÜNDIGT DOCH ALLE BEI T-MOBILE!

        Das ist doch zu schlimm was da abgeht!

        Es gibt genügend wege sich ein iPhone zu beschaffen auch ohne Bonner Abzock-Methoden! und dass zu den selben Kosten!

      • @imfartookind: Hier, ich habe zum beispiel einen Vertrag der ersten genereation (Wie schätzungsweise 50% der anderen Leute hier auch noch die kein 3GS haben …)
        Wieso soll ich mir ein iPhone beschaffen auf anderem wege, mit problembehafteter Garantie etc. Ich habe ein iPhone, ich habe einen VERTRAG unterschrieben und bezahle dafür. Also will ich auch nutzen wofür ich zahle. Ganz einfach. Wenn ich das nicht darf, darf ich mich auch gerne aufregen oder meinste nicht?
        Was auch immer du an Anbieter hast; stell dir mal vor die sagen morgen DU darfst nur noch für 20€ Aufpreis ins Festnetz telefonieren trotz deine 5 Mio Freiminuten die du bezahlst …..

  • Präsident des Rats der Europäischen Union

    Ich als Präsident des Rats der Europäischen Union werde hier Regulieren !

    *latte* in 5 Jahren werden wie das Problem gelöst haben. Danke

    europa sind wir !

  • irgendwie ist es wie mit fast allen in diesem land: die dummheit kennt keine grenzen!

    wann peilen es die leute bloss endlich mal, das alles magenta und gelbfarbende ex bananendiktaur zugehörige unternehmen, den gesammten markt seit jahren verzerren und durch ihre politik lobby mit ausnahmslos kriminellen machenschaften den markt regieren!

    alle selber schuld!

  • Übrigens, wenn man damals im Store die App NetShare gekauft hat, juckt einen das nur bedingt. Damit funktioniert Tethering immer noch wunderbar, wenn auch in der Konfiguration etwas umständlich.

  • Was macht man nochmal mit solchen Anwaltsschreiben (wenn per Brief)? In das gesonderte Fach tun: Mülleimer.

  • Ehemaliger T-Mobile-Kunde

    Ich wechsel jetzt zu Simyo. Schnauze voll. Was sich der Timo Beil mit seiner Monopolstellung erlaubt ist nicht mehr lustig. Die restlichen Monate Grundgebühr meines Vertrags können die sich sonstwohin stecken…

  • Ok, mal ne Frage, ich hab mich ehrlich gesagt nie für Tethering interessiert, doch die letzten Berichte hier, waren doch sehr interessant.
    Die einen schreiben, man kann kein Tethering auf seinem 1. Gen Vertrag haben, die anderen sagen, man braucht nur zu jailbreaken.
    Ich hab ein Jailbreak, hab mir aber vor Neugier einfach mal das Tethering über benm.at geholt (doch dazu braucht man doch keinen Jailbreak).
    Ich habe jetzt auf meinem 3G (1. Gen Vertrag) Tethering. Habs aber noch nicht getestet (aber der der Knopf dafür ist da.)
    Würde mich auf eine normale und nette Antwort freuen.
    Danke!

    • dann teste ma und freu dich über die Meldung: Bitte wenden sie sich an t-mobile!
      Mehr kommt dabei nämlich nicht rum… Das Profil ist unsigniert und das lässt 3.1 nicht mehr ohne weiteres zu. t-mobile muss es dir anbieten und genau darum geht es ja. Sie machen es nicht weil du ja nicht nochmal extra 20€ dafür bezahlst sondern mit deinem Vertrag eigentlich schon alles bezahlt hast

  • Also von besonderer Qualität ist das Schreiben des Anwalts meiner Meinung nach nicht. Nichtsdestotrotz bin ich mir da nicht so sicher. Da das iPhone zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses eben kein Thethering konnte. Somit steht zwar, dass man mit einem Handy über Modem surfen kann, aber das iPhone konnte das schon damals nicht, ist eben die Frage, ob man das jetzt zulassen muss…

  • Ich verstehe die Problematik nicht so ganz, zumal nicht dann, wenn man(n) es mit dem Vertrag der 1. Generation unbedingt beruflich nutzt:

    1. MultiSim beantragen
    2. die 2. Karte (also MultiSim) via USB-Stick oder sogar direkt (wenn 3G-Schacht vorhanden) in`s Notebook/Netbook/PC

    zumal das iPhone selbst ja ohnehin online gehen kann. O.k., zugegeben, man kann dann zwar nicht so schön via Kabel oder Bluetooth das iPhone mit einem anderen Gerät verbinden, aber diese „Steinnzeitverbindungen“ hatten wir doch bereits schon. Wo ist denn dann das Problem, via USB-Surfstick mit einer 2. Karte online zu gehen, was ja bestens funktioniert und auch beim Vertrag der 1. Generation eingeschlossen ist? Bei neueren Note-/netbooks sind ja teilweise 3G-Module eingebaut, also nur noch 2. Karte rein und fertig. Wer braucht dann noch das Thetering? Und auch hier ganz ehrlich: wer das Geld für iPhone bzw. T-Mobilevertrag übrig hat, hat bestimmt auch noch ggf. ein paar Euro für einen USB-Surfstick übrig *lach*

  • Also korrigiert mich wenn ich falsch liege ….

    Zitat: „Herr J. nutzt das iPhone mit dem Netbook“

    Soweit ich weiss gab es doch bisher niemals die Möglichkeit offiziell über Apple oder T-Mobile bei einem iPhone eine Modem Funktion für das T-Mobile Netz zu aktivieren.

    Die einzigen Möglichkeiten dafür waren doch vor 3.0 per Jailbreak und inoffizieller Software und nach 3.0 per inoffiziellem Configfile.

    Also wo haben dem Herrn J denn nun Apple oder T-Mobile eine offizielle unterstützte iPhone Funktion mit dem Softwareupdate unterbunden ?
    bzw. wurde ihm eine nutzbare Modemfunktion speziell mit dem iPhone wirklich jemals zugesagt ? In dem Fall hätte er diese doch auch schon vor 1 Jahr einklagen können, da es sie ja nie offiziell gab.

    Wobei Herr J ja noch zu den Glücklichen gehört, die sich zu ihrem alten Vertrag einfach eine Multisim holen und dann per UMTS Stick direkt am Netbook benutzen könnten. Die Option haben wir mit unseren neuen Verträgen ja nicht mehr.

  • T-Mobile wird dieses Schreiben rücksichtslos ignorieren.

  • Bin ich blind oder wo steht da dass dieser Brief per Mail verschickt wurde????

    So wie ich das sehe ist der Brief per Post geschickt worden…

      • Und wenn schon. Das Anschreiben ist auf jeden Fall wirksam zugegangen sobald es auf dem Server des Empfängers gelandet ist. Dabei ist nicht ausschlaggebend, dass der Empfänger die Email geöffnet, gelesen, oder gar verstanden hat.

        Reagieren müssen sie also auf jeden Fall. Gesetz den Fall, dass die Email oben echt ist.

      • ROFL, der war gut!

        Mit einer E-Mail kannst du dir den Ar*** wischen, da ist überhaupt nichts „wirksam zugegangen“. Selbst per Post ist nichts „wirksam zugegangen, auch per Einschreiben Rückschein nicht.

        Wirksam zugestellt ist einzig und allein per Postzustellungsauftrag (benötigt Amtsgericht/Gerichtsvollzieher!).

        Empfehlenswert ist ein Einwurfeinschreiben, weil

        a) der Zusteller die Zustellung eines Dokuments (nicht dessen Inhalts) beim Empfänger bestätigt

        und

        b) im Streitfall der Empfänger mit einer Schutzbehauptung ihm sei ein leeres Kuvert zugestellt worden, sehr unglaubwürdig wirkt

        Eine Rechtssicherheit gibt es aber wie auch weiter oben geschrieben ausschließlich mit einem Postzustellungsauftrag. Dort wird auch der Inhalt des Dokuments dokumentiert!

      • Das mit dem Abwischen muss ja nicht sein. Allerdings würde sich da ein Brief auf Papier doch viel besser eignen.

        Auch wenn das Schreiben dem Abwesenden nur vorgelesen sein sollte, so ist es doch rechtswirksam zugegangen, in dem Moment in dem der Empfänger es gehört hat.

        Bei einer Email ist es nunmal das aufschlagen einer Email auf dem Server und damit Herrschaftsbereich des Empfängers. Ob das nun später vor Gericht bewiesen werden kann oder nicht sei mal dahin gestellt.

        Selbst ein Brief – zugestellt in irgendeiner Art und Weise – muss noch nicht einmal gelesen worden sein. Zugegangen ist er in dem Moment, indem er in den Herrschaftsbereich gelangt ist. Briefkasten zum Beispiel.

        Hierzu vielleicht auch mal den Paragraphen 130 BGB durchlesen.

  • Lest sämtliche Kommentare von „Anonymous“ noch einmal, dann wisst Ihr was Sache ist. Außer den Beiträgen einzelner wenigen, sind seine wohl die intelligentesten. Ich stimme Dir absolut zu. Weiter so !!!

  • 3,2,1… meins:

    3. Hier ein bisschen negative Presse für T-Bobile auf n-tv.de:
    http://www.n-tv.de/technik/mob.....08596.html

    2. Wer sich über T ärgert, kann sich bei Facebook einer Protest-Gruppe anchließen. Zitat aus obigem Artikel:
    „Auf Facebook hat sich eine Gruppe gebildet, die gegen die Tethering-Abzocke protestiert. „Hallo T-Mobile, liebe Telekom: es reicht!!!“ lautet ihr Motto. Nach 16 Stunden waren bereits über 700 frustrierte iPhone-Kunden beigetreten.“

    1. Ich bin hellauf begeistert über das exzessive faken meines Nicks (in leicht abgewandelter Form). Vielen Dank.

  • Also ich geb meinen Senf jetzt auch noch dazu ab. ;)
    Das Problem ist im Grunde die netzbelastung durch die Modem nutzung. Die haben momentan Einfach Angst das alle ihren Festnetzanschluss,den man ja für DSL benötigt, kündigen und nur noch über Modem surfen. 5GB reichen ja meist und die drosselung wegen P2P. Aber der richtige weg ist es (gefühlt) nicht.

    • Na ja das ist zwar logisch wie du das schreibst, aber gerade die „interessierten“ Leute, die das ggf als komplette Ersatzlösung zu DSL nutzen wollten, könnten dies ja eh mit Ihrem Gen-1-Vertrag machen. Z.B. UMTS Stick mit Multisim an entprechendes Modem/Router dran… oder am Rechner direkt. Daher ist dies ja so unlogisch und unfair von der t-mob. Es werden ja hier nicht „neue“ Zusatzfunktionen erlaubt. Sondern es wird nur ermöglicht die Funktion ohne weiteren UMTS-USB zu nutzen. Wäre so als würde T-mob sagen ihr dürft nur noch weiße USB-Sticks nutzen und keine schwarzen mehr… Na ja die machen halt was sie wollen. Jetzt schreien ein paar (mich eingeschlossen) aber in ein paar Wochen haben wieder alle alles vergessen. Traurig, aber es bestätigt halt dann den T-mob in seinem handeln :-(

  • O M G

    iSchwafel, Herr Prof. Dr. Mult. Iur Nat Med…
    „Vertragsrecht“. Aus dem letzten Jahrtausend? Heutzutage heißt das Schuldrecht und der 280 hat damit schon was zu tun. Über welche Norm willst du sonst SE verlangen? Einmal im Vorbeigehen am Landgericht gepupst und schon meinen „nen Plan“ zu haben…

  • Ihr seid alle sowas von geil! Ihr wisst gar nicht wie schön sich eure sinnfreien Kommentare auf dem Pott beim Scheißen lesen lassen. Bitte nicht aufhören!

  • Egal, was man über die Einführung der Tethering-Option von T-Mobile denkt, diskutiert Ihr hier über ein Schreiben, angeblich von einem Anwalt, dessen Inhalt Ihr 1 zu1 ohne nachzudenken übernehmt. Schaut doch einfach mal in Eure Complete-Verträge der 1. Generation nebst den dazu gehörenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Dort findet Ihr nichts darüber, dass „Tethering“ oder eine andere Form der Modemnutzung Bestandteil Eures Vertrages ist. Lediglich Multi SIM-Datennutzung ist beinhaltet. Nur, weil etwas nicht ausgeschlossen ist, wird es doch nicht zum Vertragsbestandteil! Ich selbst habe übrigens den Complete XL 1. Gen. Über Tethering hätte ich mich in der kostenlosen Nutzungsform gefreut, mit Multi SIM und Stick geht es aber doch genauso gut!

    • Naja es wird aber auf eine glaubwürdige Seite verlinkt. Und der im Impressum ist bekannt…

    • Aber, wenn dem so ist, impliziert nicht eine „Datenflatrate“ dass man damit ins Internet kann, egal wie ? Tethering genauso wie VOIP sind übliches Nutzungsverhalten im Internet und an allen Smartphones.

      Und auch wenn Tethering nur per Jailbreak möglich gewesen ist, jailbreak und das nachinstallieren von Tethering-Software ist in Deutschland erlaubt.

      Wie kann man sich anmaßen im Nachhinein für bestimmt Arten der Internetnutzung horrende Summen zu verlangen ?

      Im Endeffekt haben die Mobilfunkbetreiber ein massives Problem, sie werden in Zukunft nur noch reinen Datenfunk zur Verfügung stellen und der Netzausbau hinkt hier hinterher. Auch das Kabel DSL wird massive Probleme bei entsprechenden Netzausbau und LTE Technik bekommen. T-Mobile versucht den Markt über Mondpreise zu regulieren anstatt schleunigst das Netz zukünftigen Entwicklungen anzupassen.
      E-Plus welches sein Netz gar nicht fürs Internet ausgebaut hat wird sterben bzw als HartzIV-Lösung dahin vegitieren.

      • Dass das Verhalten von T-Mobile alles andere, als kundenfreundlich ist, dürfte klar sein. Auch ich kann nicht nachvollziehen, warum das eingekaufte Datenvolumen, nicht mit jedem x-beliebigen Gerät verbraucht werden können soll. Das ist aber bei diesem Thema doch gar nicht die Frage. Hier geht es doch darum, ob T-Mobile „das darf“ (also eine rechtlich Frage), und das hängt nun mal vom Inhalt der jeweiligen Verträge ab.
        Die „Datenflatrate“ sagt doch zunächst nur etwas aus über die zum „Verbrauch“ nutzbare Datenmenge, nicht aber über den Verbrauchsweg. Wenn T-Mobile als Anbieter eines Vertrages einen bestimmten Weg in bestimmten Verträgen von vorne herein nicht als Vertrags-/Leistungsmerkmal anbietet und man einen solchen Vertrag abschliesst, dann ist Tethering nunmal kein Bestandteil dieses Vertrages. Dass Kunden, so auch ich, sich darüber ärgern, versteht sich von selbst (wobei bei VoIP ich die Haltung von T-Mobile nachvollziehen kann -Telefonie ist schliesslich das Kerngeschäft). Nicht verstehen kann ich allerdings, dass hier die Kommentatoren überwiegend, teilweise hysterisch, einfach alles „nachplappern“, ohne auch nur einen einzigen Blick in die Grundlagen, nämlich ihren Vertrag nebst AGB geworfen haben.

    • @UME
      Nur weil etwas nicht ausdrücklich erwähnt ist, heißt das nicht, dass es deswegen ausgeschlossen ist. Ich habe keinen T Complete Gen1, habe also keine Ahnung, wie der Vertrag exakt lautet. Aber es handelt sich um eine Daten-Flat, die zudem via Multi-SIM noch explizit für andere Geräte gilt – und das ist ja sogar gleichzeitig mit der Nutzung via iPhone möglich.

      Für mich stellt sich die Frage, ob der Provider Tethering überhaupt vertraglich verbieten KANN. Wie die Daten clientseitig „weitergeschaufelt“ werden ist einzig und allein Sache des Nutzers.

      Ich würde mich, hätte ich einen solchen Vertrag, auf jeden Fall auf den Standpunkt begeben, dass ich eine Daten-Flat bezahle, sie also auch nutzen kann, wie ich möchte. Schliesslich könnte ich meine SIM-Karte ja (selbst ohne Multi-SIM) auch in einen Stick stecken. Nur kann ich in dieser Zeit dann eben nicht telefonieren. Oder verbietet das T-Mob etwa auch?

  • Würde mir hier wünschen das die Betreiber dieser Seite hier einen Fragebogen erstellt, diesen dann auswertet und an T-Mobile Weiterleitet!

    Ich habe Complete M 1. Gen. und finde es eine Schreinerei das T-Mobile sich den sch… rausnimmt extra Geld für etwas zu verlangen was vorher mit im Vertrag zugesichert ist!
    Ich sage ja auch nicht weil ich das Handy nicht mehr als Modem nutzen kann zahle ich jetzt 20€ weniger!
    Also alles in einem ist es nicht gerecht! (Ausbeutung und Profit gier in meinen Augen)
    Ich denke das hier einige die sich *sorry* verarschen lassen haben und sich den Vertrag der 2.Gen andrehen lassen haben hier richtig rum mucken denn die haben ausgespielt!
    Es ist doch scheißegal ob das Schreiben vom Anwalt ist oder nicht es hat sein Ziel getroffen und jeder schreibt hier rein ob es sinnvoll ist was geschrieben wird oder nicht ist was anderes.

  • Äh, jetzt mal ganz von vorn:

    Kann hier bitte mal jemand den entsprechenden Passus eines 1.Gen Vertrages,
    in dem die Nutzungsmöglichkeiten bzw. -einschränkungen definiert sind, posten?

  • Das ärgerliche an der ganzen Sache ist einfach, dass Schmettow (Pressesprecher der T-Mobile) vor kurzem noch das Gegenteil verkündet hat.

  • Muss hier einigen zustimmen, denn er wäre doch blöd wenn er zusätzlich 20 euronen jeden Monat bezahlt.
    man hol dir ne 2 simkarte und nen Stick und ab gehts.
    ist zwar anfangs teuer aber das lohnt sich mehr als jeden Monat die 20 euro.
    Also ich bleibe beim 1Gen. denn besser geht es nicht.Denn mit der Tethering Option holen die Geier doch noch mehr Geld rein.
    Was meint Ihr warum die letztens (wurde auch hier im ticker besprochen) die t-mobile soviele Kunden überzeugen wollte, das diese auf den neuen Vertrag wechseln.
    kopfschütteln…
    Versteh ich nit, denn selbst wenn T-Mobile irgendwie zustimmt das doch mit rein zu nehmen, dann jeden Monat nochmal 20 euro mehr? Nee sorry aber nicht mit mir, da eh alles schon so teuer ist.
    Und mit dem 1 Gen ist man billiger und meiner Meinung nach, gibt es nix besseres als den Stick und die 2 Sim.
    Die sollen mich ruhig anrufen, dann gibt es leider saures von mir und ich frag die mal ob die den sack am brennen haben.( wenns ein Mann ist) bei ner Frau ob der die Tüten so weh tun, ob sie sich deshalb ablenken möchte.
    Nee sorry aber alle die einen 1 Gen . haben, fallt doch nicht auf diese Modem Option rein.Denn das haben die sich schon gut ausgeklüngelt und denken jetzt die letzen in den 1 Gen. kriegen wir auch noch.
    Aber mich nicht, denn sonst werde ich nach 11 j. kündigen.
    Rest ist mir echt
    *latte*

    Gutes Nächtle an alle

    • warte mal ab auf die nächste offensive wenn du deine Freiminuten nicht mehr zu Vodafone oder ins Festnetz nutzen darfst und 20€ extra zahlen sollte damit du deine Freiminuten auch dorthin nutzen darfst …. ;)

  • ich habe mir heute mal wieder einige Kommentare durchgelesen und frage mich was für Leute eigentlich hier mitlesen und posten… Wahnsinn… es wird nur gedisst, jeder 2. Beitrag enthält Wörter wie Spasten, Spastenverein, du Trottel, getrolle, Dümmer gehts nümmer,….
    Jeder muß hier anscheinend jeden anderen Berichtigen… und das in einem völlig abwertenden und beleidigenden Tonfall…
    Schade das sich hier so wenige sachlich geben und jede Gelegenheit nutzen, das Niveau ganz nach unten zu reißen…
    Das sich hinter einigen Nicks Erwachsene zivilisierte Menschen verstecken ist echt schwer nachzuvollziehen!

  • 1. Der Brief/Mail ist echt, kann unter lawblog.de eingesehen werden (Blog von Vetter)
    2. Udo Vetter ist ein bekannter Blogger und Twitterer und es WIRD eine Reaktion von T-Mobile geben.
    3. Hier sind überwiegend nur noch unterbelichtete Kinder unterwegs.
    4. Das Team vom Ticker lässt alle Beschimpfungen und Diffamierungen durchgehen. Eine absolute sechs!
    5. Dadurch wird dieses ursprünglich gute Forum zur Farce.
    6. Das T-Mobile den eigenen Vertrag nicht einhält ist unstrittig

    Amen

    • unstrittig?
      Wie ist denn der genaue Passus, auf den du dich beziehst?

      • Wieso soll es nicht unstrittig sein? Wenn mir nicht vorgeschrieben wird wie ich mein Datenvolumen nutzen darf und kann ich es wohl uneingeschränkt nutzen. Und mich dann in einen anderen vertrag zu drängen ist lachhaft. Morgen darf ich meine 100 Freiminuten nur noch zu t-mobile nutzen oder soll in den anderen vertrag gehen und 20€ Aufpreis zahlen?

      • Nochmal:
        Bitte den Passus des Vertrags, in dem T-Mobile die Datennutzung definiert, zitieren.

  • herrlich, einfach nur herrlich! humor ist wenn man trotzdem lacht ;-)
    auf beleidigung wird ganz gerissen mit beleidigung reagiert.
    das sich hier scheinbar keiner darum kümmert finde ich allerdings auch unter aller kanone.
    ist ja grundsätzlich nicht verkehrt mal einen anwalt einzuschalten. bevor hier über fake oder nicht-fake, die ausdrucksweise und sonstiges diskutiert wird, würd ich doch gern mal jemanden sehen der abgesehen von heisser luft auch mal initiative ergreift.
    aber macht ruhig weiter so. mit humor gehts leichter :-)

    p.s. rechtschreibfehler gibts bei ebay schon ab 1,-€

    • Man sollte hier wirklich mal den Ein oder Anderen verklagen, wegen den Beleidigungen. Ich glaube jeder meint hier im rechtsfreien Raum zu sein. Außer natürlich es geht darum Tmob an die Karre zu fahren.

      Ich verstehe nur nicht, warum sich in anderen Blogs die Leute benehmen können.
      Werde mich bei der nächsten Beleidung mal an den Blogverantortlichen wenden, zwecks Ermittlung der IP und Einleitung weiterer Schritte.

  • Das witzigste oder traurigste (je nach Sichtweise) ist die Tatsache, daß das Tethering bei T-Mobile Österreich völlig kostenlos ist und selbstverständlich angeboten wird.
    Armes Deutschland … wird im eigenen Land vom eigenen (!) Konzern abgezockt!

  • Von der Sache her gut. Aber das war nie und nimmer ein Anwalt! Wenn, dann ein ganz übler.

    Haben einen Anwalt in der Familie. Und da habe ich so ein platt formuiertes Schreiben noch nicht gesehen.

    D

  • Ja! Ja! Ja!

    Alle Leute mit einem Rechtsschutz, ran und klagen.

  • Sagt mal was habt ihr den für Probleme? Ist doch echt gut das der da mal seinen Anwalt einschaltet. Man muss halt auf sein Recht beharren. Mein 3gs mit comp. 1.gen und 3.1 geht immernoch mit internet threthering ohne probleme vielleicht kann ich euch mal meine signatur schicken ?? Wer intresse hat ?

    • Würde mich interessieren, wie das geklappt hat.
      Habe Tethering jetzt schon unter 3.0 inoffiziell eingestellt.

      • Wie meinst du das ? Unter 3.0 geht thretering sowieso mit der passenden signatur nur unter 3.1 normalerwise nicht .

      • Warum läuft denn dann unter 3.1 bei Dir das Tethering?

        Ich meine, wenn Du jetzt 3.1 hast sollte das doch eben nicht laufen. Also musst Du doch irgendwas gemacht haben, damit es läuft.

  • In den iPhone Verträgen der 1. Generation steht aber nichts von Tethering. Das gabs zu der Zeit noch gar nicht. Also verstösst T-Mobile nicht gegen die Vertragsbedingungen. Die Nutzung per Multisim und UMTS Stick ist ja weiterhin möglich.

    Ich bin kein Fan von den Magentazwergen. Bin auch froh, wenn das Apple mal einsieht, dass es in D einen viel grösseren Markt Abseits von T-Mobile gibt…

    Was ich allerdings eine Frechheit finde ist, dass die den Kunden als absolut unwissenden und unfähigen darstellen. Natürlich wissen die, wer welchen Vertrag hat, buchen doch die Gebühr jeden Monat ab…

    Da sollte mal man anrufen und behaupten: „He, ich hab doch nen ganz anderen Vertrag. Ich zahl nur die Hälfte (für einen kleineren und/oder älteren Vertrag). Sie können das doch laut eigenen Aussagen eh nicht feststellen.“ Was meint ihr, wie schnell die dir deine genaue Vertragsdaten vorlesen.

  • wie wärs wenn t-mobile nur noch einen einzigen vertrag anbietet.. alle zusatzoptionen streicht und jeder die gleiche Kundennummer erhält…

    besser noch sie geben jedem die gleiche telefonnummer..

    ich denke für t-mobile wäre das nicht mehr so aufwändig wie derzeit…(jeder einzelne kunde eine rechnung und dann hat jeder kunde auch noch einen anderen vertrag….arbeit über arbeit für tmob)

    das wäre doch aus technischer sicht super.. dann müssten sie nicht mehr zwischen den vielen verträgen, optionen usw.. unterscheiden…

    wenn doch alles so einfach wär….

  • Wäre nett wenn hier nur Leute schreiben, die etwas nützliches und fundiertes zum Thema beizutragen haben. Es macht echt keinen Spass. sich durch die vielen nutzlosen Kommentare zu lesen und dann festzustellen, das die Zeit dafür komplett verschwendet wurde. Don’t waste my time! Please.

  • sorry hab leider nicht an die Leute gedacht die erst kürzlich das lesen gelernt haben und daher ein wenig länger brauchen…bei 200 Kommentaren dauert das schon seine 2 Stunden… SORRY

  • Ich find iFUN eh doof.
    Immer so ne pseudonews. Bla Bla… *latte*
    saulangweilig.

    Ich weiss garnicht was Ihr habt. Mein iPhone 3Gs is gejailbreakt, PdaNet drauf und gut ist.
    Schei*s doch auf das bekackte „Tessering“ braucht eh kein schwein. PdaNet ist da völlig ausreichend.

    Timo Beil ist ein fetter A*sc*loch-Drecksladen. Guckt Euch nur mal die Preise im europäischen Vergleich an.
    Dreckiger Sauhaufen!

    Bä!

  • wäre mal schön wenn hier ein Mod mal aufräumt. Mit sinnhaften Postings hat das hier nichts mehr zu tun.

  • Your post was removed from Apple Discussions as it contained feedback or feature requests. These areas are intended to address technical issues about Apple products. Although your feedback is appreciated, unfortunately these forums are not designed for it and your thoughts/concerns will not get the attention they deserve.

    Wegen so einem Mist wird mein nächstes Handy unter Android oder Windows Mobile laufen, fertig.

  • Hilft es nach einem vorschnellen Update auf Firmware 3.1 die 3.0.1 mit der .ipsw-Datei vom Apple-Server wiederherzustellen? Welche Folgen hat so ein Downgrade? Hat dies Einfluss auf die Garantie? Verliere ich meine auf dem iPhone gespeicherten Daten? Muss ich sonst noch irgendetwas bedenken?

  • das tolle an dieser tetheringfunktion thematik ist, das es mit anderen mobiltelefonen genauso funktioniert und das nie thematisiert wurde bzw. werden musste. diese funktion gabs, funktionierte und schön wars. per bluetooth koppeln und los gehts. ohne irgendwas extra bezahlen zu müssen. aber nein, seit es das iphone gibt muss man den kunden schröpfen, vertragsbruch begehen…ect.

  • Hat eigentlich jemand einen Link zu dem genauen Wortlaut der Vertragsbestandteile vom Complete 1 gen?

  • Also an alle die was bewegen wollen in der Sache Tethering: Schreibt mal ne Email an Computerbild…. die sind an dieser Sache sehr interessiert! Die haben sich bei mir schon gemeldet. Denke mal in einer der nächsten Ausgaben kriegt T-Murks ne gute PR und das kostenlos ;)

  • Redet mit. Seid nett zueinander!

    Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

    ifun.de ist das dienstälteste europäische Onlineportal rund um Apples Lifestyle-Produkte.
    Wir informieren täglich über Aktuelles und Interessantes aus der Welt rund um iPhone, iPad, Mac und sonstige Dinge, die uns gefallen.
    Insgesamt haben wir 37412 Artikel in den vergangenen 6081 Tagen veröffentlicht. Und es werden täglich mehr.
    ifun.de — Love it or leave it   ·   Copyright © 2024 aketo GmbH   ·   Impressum   ·   Cookie Einstellungen   ·   Datenschutz   ·   Safari-Push aketo GmbH Powered by SysEleven