iphone-ticker.de — Alles zum iPhone. Seit 2007. 37 378 Artikel
   

Videos: ARD widmet sich Wetter-, Banking-, Livestream- und Wander-Apps

Artikel auf Mastodon teilen.
20 Kommentare 20

Mehrere Landesrundfunkanstalten der ARD haben sich in der vergangenen Woche mit dem Angebot der hiesigen App Stores auseinandergesetzt und liefern uns heute gleich vier kurze Rundschau-Videos die sich spezifischen Kategorien des Cupertino-eigenen Software Kaufhauses widmen.

banking-apps

Während sich das Erste und der Rundfunk Berlin Brandenburg noch mal mit den von der Stiftung Warentest geprüften (ifun.de berichtete) Banking-Apps beschäftigen, beleuchtet das Nordmagazin des NDR die aktuell erhältlichen Wetter-Applikationen – im ARD-Buffet hatten die Wander-Apps einen kurzen Auftritt. Das Medienmagazin ZAPP schaut hingegen in die Zukunft bzw. auf die jetzt erhältlichen Livestream-Apps für das iPhone.

Unsere Favoriten der genannten Kategorien: Banking 4i, Regenvorschau, WeatherPro und – zugegeben eher für Radwanderungen zu gebrauchen – Komoot.

Livestream Apps

Wander Apps

Wetter Apps

Banking Apps I

Banking Apps II

Dieser Artikel enthält Affiliate-Links. Wer darüber einkauft unterstützt uns mit einem Teil des unveränderten Kaufpreises. Was ist das?
26. Mai 2015 um 10:17 Uhr von Nicolas Fehler gefunden?


    Zum Absenden des Formulars muss Google reCAPTCHA geladen werden.
    Google reCAPTCHA Datenschutzerklärung

    Google reCAPTCHA laden

    20 Kommentare bisher. Dieser Unterhaltung fehlt Deine Stimme.
  • Numbrs ist nachwievor der Gipfel der Dreistigkeit. Und immernoch scheint sich kaum ein User zu fragen, wie sich der Entwickler die besten Werbeminuten der Primetime leisten kann, ohne auch nur einen Cent für die App zu verlangen.

  • Numbers wurde sogar von Apple in der eigenen Werbung gefeatured …

  • Also meine Bank verbietet mir das nutzen von Banking-Apps. Dafür gibt es eine hauseigene App. Warum es immer Dödel gibt, die meinem dich an nichts halten zu müssen, verstehe ich nicht.

    • Die, die es doch tun, Strafen sich selbst, von daher, who cares..?

    • @Marvin
      Ich weiß nicht zu welchem Zweck du deine undifferenzierte Aussage hier in den Äther bläst, aber das ist – mit Verlaub „dummes Zeug!“.
      Keine Bank verbietet das Nutzen von Banking-Apps.
      Auch eine Stammtisch-Gesellschaftskritik alá „Dödel, die meinen sich an nichts halten zu müssen“ verleiht dem keinen Funken an Mehrgewicht. Denk nochmal drüber nach. ;-)

      • Da liegst du nicht ganz richtig:

        Banking Apps sind zwar nicht generell verboten. Jedoch jene, bei denen du dem Anbieter deine Zugangsdaten übermittelst bzw. zugänglich machst.

        Dann Haftung = 0

    • Welche Bank ist das?

      Schwer vorstellbar, dass eine Bank HBCI anbietet und dessen Nutzung verbietet.

      • Hallo Andreas,
        es geht nicht um die HBCI- (bzw. FinTS) Schnittstelle sondern um zB. Numbers. Hier gibst du deine Daten an den Anbieter und der fragt über seine Server dein Konto ab.

        Welche Bank? Weitergabe der Zugangsdaten an Dritte verbietet jede Bank.

      • Das ist PIN-Weitergabe, die ist in der Tat verboten (und betrifft auch das ach so tolle Finanzblick) aber ein Verbot von Banking-Apps ist was anderes.

  • @hellhunter
    Das ist schonmal die richtige Richtung.
    Es ist kein Verbot sondern eine offene Haftungsfrage.
    Wer seine Zugangsdaten an einen Dritten weitergibt handelt erstmal fahrlässig.
    Diese Fahrlässigkeit wirkt jedoch nur nachteilig, wenn jener Dritte vom Kontoinhaber mit der Beschuldigung konfrontiert wird, er hätte unter Ausnutzung der ihm überlassenen Zugangsdaten das Geld auf dem Girokonto veruntreut.

    Kurzum:
    Gibste die Daten an den App-Fuzzi weiter und der App-Typ beklaut dich anschließend, kann die Versicherung deiner Bank sagen „Ätschi, kriegst deine Kohle nich wieder“. Aber nur wenn die Versicherung nachweisen kann das du das absichtlich so gemacht hast. Selbst wenn die das können, kannste die Kohle immernoch mit deinen Jungs aus dem App-Typ rausprügeln oder ihn einfach auf Herausgabe verklagen (812 BGB). Alles klar?! ;-D

    • Prinzipiell hast du Recht. Aber man kann sich den Ärger auch einfach ersparen ;)

      Dennoch schreien alle nach Datenschutz, gläserner Kunde, usw.

      Öffnen im gleichen Schritt einem Dienstleister Tür und Tor zu deren Konten.

  • Also sorry das Video von der Wetter App ist jawohl sowas von sinnfrei. Welche Aussage soll damit bitte gemacht werden: „Das Wetter ist gut und es kommt keiner und ich kann mir nicht die Taschen voll machen“ oder wie ? Selten so ein Blödsinn gesehen !?

  • In dem NDR Bericht über die Wetter-Apps wird nicht auf eine einzige App eingegangen. Es ist vielmehr ein Bericht über die Zuverlässigkeit der Wetter Apps im Allgemeinen.

  • Redet mit. Seid nett zueinander!

    Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

    ifun.de ist das dienstälteste europäische Onlineportal rund um Apples Lifestyle-Produkte.
    Wir informieren täglich über Aktuelles und Interessantes aus der Welt rund um iPhone, iPad, Mac und sonstige Dinge, die uns gefallen.
    Insgesamt haben wir 37378 Artikel in den vergangenen 6076 Tagen veröffentlicht. Und es werden täglich mehr.
    ifun.de — Love it or leave it   ·   Copyright © 2024 aketo GmbH   ·   Impressum   ·   Cookie Einstellungen   ·   Datenschutz   ·   Safari-Push aketo GmbH Powered by SysEleven