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Video: Dicke Gesichter – Spass mit FatBooth

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28 Kommentare 28

Üblicherweise halten wir uns hier, was die Vorstellung einfacher Quatsch-Applikationen angeht, stark zurück und beschränken uns fast ausschließlich auf tagesaktuelle Neuerscheinungen und Anwendungen die wir interessant und erwähnenswert finden.

fatbooth.jpgManchmal geht es aber einfach nicht anders. So müssen wir euch kurz auf den seit einer Woche im AppStore verfügbaren Download FatBooth (AppStore-Link) hinweisen. Die Foto-Applikation verfremdet aufgenommene Portrait-Aufnahmen in „fette Gesichter“ und hat uns in den vergangenen Tagen viel Spass bereitet. Zwar liefert der Effekt fast immer die gleichen, mit leichten Artefakten durchzogenen Ergebnisse, nach drei Bier holt aber ohnehin niemand mehr die Photoshop-Lupe aus der Tasche. Kurz zur App: Fat Booth kostet 0,79€, verschickt die fertigen Bilder an Facebook, Twitter oder per eMail und bietet nur ein Feature. Das unten eingebettete Youtube-Video zeigt die App in Aktion.

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26. Mai 2010 um 17:37 Uhr von Nicolas Fehler gefunden?


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  • Expertenmeinung

    Sozialkritischer Aspekt: Ich bin zum Glück zwar nicht betroffen, aber könnten sich übergewichtige Zeitgenossen nicht leicht ärgern über so ne Sache?

    • Du weißt doch, alles was Spaß macht, ist entweder verboten, oder macht dick. Wortwörtlich!
      ;)

    • Da die Zahl der Übergewichtigen bis Fettleibigen ja mittelfristig steigen wird, sollte man als Entwickler wohl besser ein Programm schreiben, welches das Gegenteil von FatBooth bewerkstelligt… Das wäre dann wohl die Marktlücke schlechthin!

      • Expertenmeinung

        Es gibt doch bereits Digicams, die bei Aufnahmen von Personen alles 5% zusammenschieben. Habe ich mal auf einer Messe gesehen, von HP glaub ich…
        Auf jeden Fall ist die Industrie tatsächlich an dem dran, was du sagst!

      • Naja, wo es heute noch die „Gesichtserkennung“ ist, kombiniert mit einer grinsbedingten Auslösung, da wird sich dann in Zukunft wohl dann auch noch eine Doppelkinnerkennung und – entfernung sowie Krähenfußeliminierung im Menü aktivieren lassen. Wo wird das noch hinführen??? Was das Programm betrifft: da wird wohl jeder einmal drüber lachen können, der nicht ohnehin schon so aussieht wie eine dieser Karikaturen. Und dann kann man es auch getrost löschen, oder?

  • „Üblicherweise halten wir uns hier, was die Vorstellung einfacher Quatsch-Applikationen angeht, stark zurück…“ – und das sollte auch so bleiben. Besser wärs!

  • AgingBooth ist auch gut. Dort wird die Person nicht dick sondern alt.

  • Naja irgendwie basiert ja auch fast jeder Witz auf der Diskriminierung von (mehr oder weniger) Minderheiten. Es gibt also immer welche die sich von sowas persönlich angegriffen fühlen. Wie auch immer. Die App ist auf keinen Fall 79 Cent wert. Wer unbedingt sowas haben will holt sich Facegoo lite.

  • Ich bin fett… Und hab Spaß daran das es noch fetter geht.

  • Für 0,79 müsste es noch furzen – dann wärs perfekt…
    ;-)

  • „verschickt die fertigen Bilder an Facebook“

    Dieses Feature halte ich nachdem ich die AGBs von Facebook durchgelesen habe nicht für gut. Manipuliert man so ein Foto von irgendjemandem und lädt es bei Facebook ohne dessen Zustimmung hoch kann man astrein dafür von dieser Person verklagt werden. Da es sich hierbei einerseits um ein Bild handelt welches die dargestellte Person in einer peinlichen bzw. kränkenden Situation darstellt und darüber hinaus Verlags- und Urheberrechte am eigenem Bild dieser Person an Facebook übertragen werden kann es – sollte einmal der Fall der Anklage eintreten – zu recht hübschen Sümmchen kommen. Vor allen Dingen weil der Kläger zwar vielleicht nur indirekt Facebook anklagt, weil plötzlich dies verfälschte Bild zusammen mit einem zweitem bei irgendeiner Schlankheitsreklame auftaucht, aber die Klage am Ende komplett durchgereicht werden kann und schließlich auf denjenigen zurückfällt, der das Bild ohne die nötigen Urheberrechte an Facebook übertragen hat.

    Klar, alles nur „könnte“, „vielleicht“ und „potentiell“, aber wenn es einmal doch passiert wird wieder herumgeheult. Zumindest der Facebooknutzer der am Ende recht tief in die Tasche greifen darf wird sich tierisch über die eigene Unzulänglichkeit aufregen. Na ja, auch wenn die Chancen nur mäßig gering sind passiert’s vielleicht ja. Mich würde es amüsieren, ergo freuen.

    • ersteres ist wohl richtig, derzweite Punkt nur zur Hälfte. Wenn ich ein Foto von jemanden mache liegt das Urheberrecht bei mir, nicht bei der fotografierten Person. Auch wenn das immer angenommen wird. So jedenfalls das Gesetz. Allerdings gibt es hier bei der Veröffentlichung von Portraits oder Fotos wo sichtlich nur eine bestimmte Person betroffen ist Vorschriften für eine Veröffentlichung bis hin zum Verbot, wenn keine Zustimmung vorliegt. Ob dies allerdings bei Personen des öffentlichen Leben gilt, bezweifle ich. Aber spätestens dann zieht der Punkt mit der Verfremdung, verfälschung etc.

      • Richtig, das Urheberrecht liegt beim Fotografen, nur das Recht am eigenem Bild bleibt der Person, deren Bild manipuliert wurde. Aber auch da ist das Verbreiten ohne Zustimmung verboten und mit dem Hochladen des Bildes auf Facebook, was einer Veröffentlichung gleich kommt, gibt’s schon Probleme^^

        Danke für die Korrektur :)

        Und bei dem Merkelbild: Nein, die Dame könnte hierbei natürlich nicht über die Veröffentlichung des Bildes nörgeln, höchstens der, der das Bild gemacht hat. Wie es hierbei bei dem entstelltem Bild rechtlich aussieht: Ich weiß es auch nicht. Egal^^

      • An einem „Knipser-Bild“ hat (im Gegensatz zu von professionellen Fotografen aufgenommen Bildern) gar niemand das Urheberrecht, weil die nötige Schöpfungshöhe nicht erreicht wird.

        Die klar erkennbar abgebildete Person hat aber das Recht am eigenen Bild.

        Das Urhebberrecht ist (im Gegensatz zum Nutzungsrecht) nicht übertragbar.

      • @ iSwaffel:

        > An einem “Knipser-Bild” hat (im Gegensatz zu von professionellen
        > Fotografen aufgenommen Bildern) gar niemand das Urheberrecht,
        > weil die nötige Schöpfungshöhe nicht erreicht wird.

        Auch Schnappschüsse sind urheberrechtlich geschützt und zwar 50 Jahre lang nach erstmaligem Erscheinen.

      • Ach Quark. Der Schutz des Urheberrecht erlischt 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Der Veröffentlichungstermin ist nur relevant, wenn anonym oder unter Pseudonym veröffentlicht wurde.

  • Super geile App. Kann die ganzen Hater hier gar nicht verstehen… 

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