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Angebot war "presseähnlich"

Tagesschau-App verliert: Urteil beendet langjähriges Verfahren

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28 Kommentare 28

Wir haben es durchgestanden. Mit seinem heutigen Urteil zur Tagesschau-App beendet das Oberlandesgerichts Köln einen seit 2011 schwelenden Rechtsstreit zwischen dem iPhone-Angebot der Nachrichtensendung und dem Verband der Deutschen Zeitungsverleger.

Tagesschau

Dieser kritisierte die Tagesschau-App bereits seit 2009 als zu „presseähnlich“ und argumentierte mit §11, Absatz 2, Satz 1, Nr. 3 des Rundfunkstaatsvertrages: Die Anwendung verstoße gegen die vom Rundfunkrat beschlossenen Richtlinien, sei zu textlastig und würde öffentliche Gelder dafür einsetzen, mit den privaten Medienmachern zu konkurrieren.

2011 legte der Verband – zu dessen Mitgliedern unter anderem die Frankfurter Allgemeine Zeitung, die Süddeutsche Zeitung, die WELT, die Westdeutsche Allgemeine Zeitung und der Kölner Stadt-Anzeiger zählen – dann eine Klage ein, die heute abschließend verhandelt wurden.

Das OLG Köln hat die Tagesschau-App (zum Zeitpunkt des Klageeingangs 2011, an einem vom Gericht festgelegten Beispieltag) als „presseähnlich“ eingestuft.

Im jahrelangen Rechtsstreit um die Tagesschau-App hat es eine Entscheidung zugunsten der Zeitungsverlage und gegen die ARD gegeben. Die App, so wie sie am Beispieltag 15. Juni 2011 abrufbar gewesen sei, sei unzulässig, urteilte das Oberlandesgericht Köln. Es verbot den ARD-Sendern, die App in dieser Form zu verbreiten. Damit hatte die Klage von elf deutschen Zeitungsverlagen weitgehend Erfolg. Eine Revision wurde nicht zugelassen.

„Das nun gefällte Urteil hat aber keine unmittelbaren Auswirkungen auf die aktuelle Tagesschau-App die zwischenzeitlich überarbeitet worden war“, sagt Michael Kühn, Justitiar des Norddeutschen Rundfunks: „Der an einigen Stellen bemängelte, fehlende Bezug der Texte auf Sendungen der ARD ist inzwischen vorhanden.“

Der Streit zwischen den Verlegern und den Verantwortlichen der Tagesschau zog sich über gut fünf Jahre und wurde von ifun.de in zahlreichen Artikel dokumentiert.

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Chronic: Der Streit um die Tagesschau-App

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30. Sep 2016 um 15:55 Uhr von Nicolas Fehler gefunden?


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    28 Kommentare bisher. Dieser Unterhaltung fehlt Deine Stimme.
  • Die Zeitungsverleger sind doch riesige Ar——. Hier habe ich für meine GEZ Steuer wenigstens was zurück bekommen!

    • wieso, Sie haben doch recht. GEZ zahlst du für Fernsehsendungen, nicht für eine Tageszeitung.

      • Nettes Scheinargument.

      • Die haben nicht Recht. GEZ meint hier den Rundfunkbeitrag.
        „Der Rundfunkbeitrag finanziert das vielfältige Programm von ARD, ZDF und Deutschlandradio“ und eben auch deren Internetaktivitäten, in Bild und Ton.
        Also zahle ich mit meinem Beitrag eben nicht nur für TV Sendungen, sondern finzaniere die Bereitstellung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Ob mir das nun gefällt oder auch nicht.

    • Ich kaufe keine Printmedien und was man so an Portalen außer der Tagesschau sieht: nein, danke, kein Bedarf an Inforainment

    • Ganz genau! Die Honks verkaufen doch nicht eines ihrer Wurstblätter mehr, nur weil man die Tagesschau-App nutzt oder eben nicht. Was für ein Schwachsinn.
      Wenn man keine besseren Argumente hat, dann stänkert man eben gegen die Konkurrenz.

      • Das ist aber auch genau das Problem. Die Tagesschau, bzw Produktionen des ÖR, sind keine Konkurrenten, da durch quasi Steuern finanziert. Die privaten müssen sich selbst finanzieren. Eine Art Printausgabe von Inhalten ist im Rundfunkbeitrag aber nicht vorgesehen. Sicher wird hier nichts wirklich gedruckt, aber im Grunde wurde das Papier ja auch nur digitalisiert.

  • Die einzige Nachrichten-App, die WIRKLICH was getaugt hat. So ist Deutschland. YouTube und Co. lassen grüßen.

  • Es ändert sich nichts an der jetzigen App! Die App wurde überarbeitet und ein Bezug zum Rundfunk hergestellt. Es ist also alles gut und wir können weiterhin die Inhalte von Tagesschau.de über die App beziehen. :)

    Es geht/ging übrigens nicht nur um die iPhone-App, sondern generell um den Inhalt einer Tagesschau-App für mobile Endgeräte.

  • Ich will sie lieber nicht zahlen und selbst entscheiden, für was ich mein Geld ausgebe. Vielleicht will ich ja meine Info ganz woanders her haben.

  • da sieht man das wohlstandsland deutschland, dass 5 jahre lang unmengen an geldern in einen rechtsstreit steckt, der nach 1 (?) jahr schon überholt war, da die app angepasst wurde. ein in dieser länge völlig nutzloses verfahren und absolute geldverschwendung.

  • Tagesschau reduziert sich zumindest auf wirkliche Nachrichten und verkauft nicht allen möglichen Mist als „News“, n-tv und Spiegel Online lassen grüßen. Allerdings muss man sich bei der ARD immer im Klaren darüber sein, dass es sich hier im „Staatsfernsehen“ handelt. Die Färbung der Nachrichten ist bei uns kein Deut besser als in anderen Ländern, die ihre Nachrichten für ihre eigene Propaganda nutzen..

  • Ich finde die Entscheidung gut, und das obwohl ich für beide Seiten keine Sympathien hege.
    ABER: Die öffentlich-rechtlichen Sender, stampfen ständig neue Angebote aus dem Boden, die niemand bestellt hat, und die oft gegen den Rundfunkstaatsvertrag verstoßen bei genauer Prüfung. Erfreulich, dass dies nun mal letztinstanzlich festgestellt wurde — das hätte man aber auch nach 12 Monaten haben können, statt nach 5 Jahren…! Gut, dafür ist es halt ein Rechtsstaat.

    Aber die ÖR-Sender sind beratungsresistent, mit „funk“ in diesem Monat schießen sie schon wieder aus allen Kanonen mit den Beitragsgeldern – hat auch niemand bestellt.

    Man könnte gut und gern den sogen. Rundfunkbeitrag abschaffen, oder auf max. 5 Euro im Monat deckeln, dafür ARD, ZDF, Deutschlandfunk betreiben und paar Radiosender, und gut ist. Das Abendland würde nicht untergehen ohne den ganzen „Einheitsbrei“, der mittlerweile auch aus den ganzen ÖR-Sendern dudelt, egal ob TV, Radio und oft auch bereits Online. Ganz sicher nicht.

    Gerade weil es eine Pflichtabgabe ist, sollte der Staat bzw. wir als Gesellschaft umso genauer prüfen, was mit dem Geld gemacht wird. Es ist eine Unsitte, dass ÖR ständig neue Sender startet bzw. starten will.

    Und ich lass mich jetzt nicht über die (Zeitungs-) Verlage aus. Da gibt es auch genug Unfug, ich sage nur Leistungsschutzrecht (LSR), was mit Oberlobbyisten Oettinger durchpeitschen will…. :(

  • Dann dürften aber die Zeitungsverlage in ihrem Onlineauftritten auch keine Videos und Audiodateien anbieten, weil die zu fernsehähnlich sind. Schade, daß wir nicht so eine Klagekultur wie in den USA haben. Was ließe sich da für Geld verdienen!

  • Hach ist das lustig! Da bin ich mal auf die Gegenklage gespannt. Jetzt, wo viele Zeitungen anfange, Video-Reportagen, teilweise live, zu etablieren. Das hat auch wenig mit gedruckten Worten zu tun…..

  • Ja nee ist klar!

    Deshalb bezahle ich auch für einen „neumodischen Rundfunkempfänger“ wie Computer oder Smartphone seit geraumer Zeit GEZ Gebühren!!!
    Dann aber bitte keine GEZ Gebühren für neuartige Rundfunkempfänger erheben wenn das gar kein Rundfunk ist was ich damit empfange ?!?!

  • Alle Macht RTL, BILD und Co., denn nur
    dummes Volk lässt sich leicht regieren!!!

  • Ist doch seltsam. Die Tagesschau App erfüllt doch eigentlich genau die Aufgabe, die ARD und ZDF laut Gesetz erfüllen müssten, und wurden verklagt. Jahrelang wurden bei Wetten Dass Millionen verbraten und Gebühren regelrecht veruntreut. Das hat niemanden gestört.

  • So jetzt wäre mal interessant wieviel GEZ-Mafia-Geld hier für Anwalts- und Gerichtskosten sowie für App-Entwicklung aus dem Fenster geschmissen wurde. Wird es da eine Rückerstattung geben? Schließlich wurden Gelder nicht so eingesetzt wie rechtlich vorgesehen.

  • Stefan B. aus H

    Eigentlich müsste zumindest ein bestimmter Anteil des geschaffenen Wissens in eine Public Domain überführt werden. Also nicht Mutantenstadl und Co. sondern die Transskriptionen von Tagesschau und Co. zusätzlich zum Endprodukt – und das zeitlich unbegrenzt.

  • Internet kann man technologisch durchaus als Weiterentwicklung von Rundfunk ansehen. Es hat mit Funkmedien auf Jeden Fall wesentlich mehr gemein, als mit Printmedien. Das die Printlobby jetzt meint sie darf dieses Medium in Teilen für sich beanspruchen, ist wirklich ein grotesker Witz.

  • Was bei all der Sache untergeht, ist der Fakt, dass es sich bei dem Urteil nicht um die aktuelle App-Version geht. Hier geht es vielmehr um die Version aus 2011, die es so nicht mehr gibt. Mit anderen Worten, die Kläger stehen jetzt vor dem Problem, dass sie die aktuelle Version ebenfalls vor den Richter ziehen müssen :-)

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