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Schlappe für Apple: BGH erklärt Entsperr-Patent für nichtig

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24 Kommentare 24

In seinem Urteil vom 25. August 2015 (Kennziffer: X ZR 110/13) hat der Bundesgerichtshof das von Apple gehaltene Patent zur Entsperrung eines Touchscreens für nichtig erklärt.

entriegeln

Der Bundesgerichtshof folgt mit seiner Entscheidung dem Antrag der Klägerin Motorola Mobility Germany GmbH, die das Streitpatent mit einer Patentnichtigkeitsklage angegriffen hatte und bestätigt das initiale Urteil von vom 4. April 2013.

Die Erfindung betrifft eine Maßnahme zum Entsperren einer tragbaren elektronischen Vorrichtung mit berührungsempfindlichem Bildschirm (Touchscreen), beispielsweise eines Mobiltelefons. Nach den Ausführungen der Patentschrift war es bekannt, solche Geräte gegen unabsichtliche Funktionsauslösung durch zufälligen Berührungskontakt zeitweise zu sperren und durch Berührung bestimmter Bildschirmbereiche in einer vorgegebenen Reihenfolge wieder zu entsperren. Das Streitpatent möchte das Entsperren benutzerfreundlicher gestalten. Es schlägt daher im Wesentlichen vor, dass der Nutzer zum Entsperren des Geräts eine bestimmte (Finger-)Bewegung (Wischbewegung) auf der Berühroberfläche ausführt. Dabei wird ihm auf dem Bildschirm eine grafische Hilfestellung gegeben, indem sich ein Entsperrbild „im Einklang mit der Fingerbewegung“ auf einem vorgegebenen Pfad auf dem Bildschirm bewegt.

In seiner Begründung gibt der BGH an, dass das vom schwedischen Hersteller Neonode vertriebene Mobiltelefon N1 bereits alle Merkmale der Erfindung bis auf die Anweisung dem Nutzer auf dem Bildschirm ein Entsperrbild anzuzeigen, vorwegnehmen.

Das Streitpatent beruht daher nicht auf erfinderischer Tätigkeit. Mit Dank an Ehssan.

Mobiltelefon N1 im Video

(Direkt-Link)

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25. Aug 2015 um 17:14 Uhr von Nicolas Fehler gefunden?


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  • Schade, meiner Meinung nach ist es eines der wenigen Patente die es wert sind geschützt zu werden. Gerade die Anweisung auf dem Display ist doch einer der wichtigen Punkte, warum wird dieser als so unwichtig abgetan?
    Wobei sich insbesondere Google ja mittlerweile damit abgefunden hat etwas eigenes zu kreieren, was ebenfalls sehr ansprechend ist.

  • Kommt immer drauf an wer mit diesem Patienten was anstellt. Es gibt so viele „neu Erfindungen“… Es zählt doch nur wer zuerst das Patent anmeldet.

    Es wird dringend Zeit das Patetsytem mal zu überarbeiten.

    • Das sehe ich genauso. Natürlich muss geistiges Eigentum, die eigene Erfindung etc. geschützt sein. Und dass man daraus berechtigt ist, es zu Geld zu machen. Aber wenn man manche Schlagzeilen hier liest kommen fragen auf, warum man Sätze, natürliche Bewegungen und was weiss ich noch alles Patentieren kann. Da gehört eine Überarbeitetung der Patentgesetze her..

  • Bin mal gespannt, mit welcher Begründung die Apple-Fans das jetzt wieder verurteilen?

    Wobei, man stelle sich vor, die Konstellation wäre andersrum. Dann wäre das ein „guter Tag für den Rechtsstaat“…

  • Und auch mal zur Auffrischung, in Amerika wurde vor kurzem auch das Design Patent aka Geschmacksmuster auf die iPhone Form für ungültig erklärt. Apple kann zwar noch Einspruch einlegen, aber es ist eine weitere Schlappe. Und wenn es ganz dumm läuft kommt HTC oder LG, deren ähnliche Patente vor Apples jetzt anulierten eingereicht worden sind, und verklagen Apple. Scheint so als hätte es der Konzern mit dem Apfel aktuell nicht so mit Trivialitäten. http://www.zdnet.de/88244225/i.....verlieren/

  • Sascha Migliorin

    Ich weiß nicht was das soll. Entweder hat man ein Patent oder eben nicht. Wenn ein Patent nichtig ist, soll es erst gar nicht zugesprochen werden.

    • Gerade im amerikanischen Patentwesen werden Patente zugesprochen obwohl es selbiges schon von anderen Firmen gibt, d.h. es gibt schon die patentierten Dinge von anderen Firmen als Produkte. Es stellt sich dann erst in Gerichtsverfahren raus, ob Das Patent wirklich schützenswert ist. Das ist im deutschen Patentwesen etwas anders.

    • Die meisten patente werden durchs amt nur unzureichend geprüft und müssen daher später noch mal klar gestellt werden.

  • Ist doch mittlerweile durch Entsperren mit dem Fingerabdruck in den meisten Fällen eh obsolet.

    • Eben nicht, viele geräte haben keinen fingerabdruckscanner oder sonst was und sind noch aufs alte Verfahren angewiesen. Durch das ablehnen des Patents können solche Handys jetzt von monetären Ansprüchen befreit sogar etwas billiger werden.

  • Nix nu, sind und waren gerüchte. Wie vor jedem event ein click rate bla bla

  • Und das BGH-Urteil gilt auch in den USA? Dort hat Apple das Patent registriert.

  • DAS waren noch Smartphones.
    Klein, schön, wunderbar.
    Keine 5″+++ Displays wie heute.
    FUCK!!

    • @orest ich habe dir in der Schublade noch n 3210 vielleicht langt dir das ja.

      So Patentklagen bzw Einsprüche sind schon wichtig aber arg viele Möglichkeiten gibt es doch gar nicht um einen berührungsempfindlichen Bildschirm aus einem Sperrmodus zu befreien.

  • Eigentlich würde ich davon ausgehen, dass es um die Technik im Hintergrund geht, also auf welchen technischen Weg etwas gelöst wird … und nicht alleine um die Geste an sich, in welche Richtung auch immer, …

    BTW Wenn es wirklich darum geht, wer etwas zuerst gezeigt oder gesprochen hat (Prior Act), dann sollte sich, ganz aktuell, Swatch auch nie und nimmer den Slogan „One more thing“ sichern können!?!

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