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Popcorn Time für iOS: Zur Abmahnung in unter fünf Minuten

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28 Kommentare 28

Popcorn Time, die Video-Streaming-Anwendung, mit der sich im BitTorrent-Netzwerk geteilte Videodateien direkt auf Windows- und OS X-Maschinen streamen lassen, steht nun auch in einer iPhone-Version zur Verfügung, die sich am App Store vorbei installieren lässt und zum Einsatz nicht mal einen Jailbreak voraussetzt.

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Popcorn Time für iOS wird auf der offiziellen Webseite des Projektes zum Download angeboten – auf den Windows-Installer (eine Mac-Version soll in zwei Wochen folgen), mit dem sich der Streaming-Client auf dem iPhone installieren lässt, solltet ihr jedoch einen großen Bogen machen. Ähnlich wie bei Moviepanda handelt es sich auch bei Popcorn Time um eine Applikation, deren Einsatz sich hierzulande überhaupt nicht mit den geltenden Urheberrechts-Gesetzen vereinbaren lässt.

Zwar wirkt Popcorn Time nach außen wie eine kostenlose Kombination aus Netflix, Watchever und Amazon Prime, unter der Haube jedoch setzt die iOS-App auf das Bit-Torrent-Protokoll und bietet euch nicht etwa kostenlose Spielfilme der Content-Industrie an, sondern streamt ihre Inhalte direkt aus den im Bit-Torrent-Netzwerk verorteten Filesharing-Börsen.

Doppelt problematisch: Sobald ihr neue Streams startet, verteilt ihr die angewählten Filme direkt weiter und dürftet so relativ zügig in das Visier der Abmahn-Profis geraten. Aktuell darf zudem davon ausgegangen werden, dass Apple die Unternehmens-Zertifikate, die die Installation am App Store vorbei ermöglichen, in Kürze deaktivieren wird.

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09. Apr 2015 um 13:02 Uhr von Nicolas Fehler gefunden?


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    28 Kommentare bisher. Dieser Unterhaltung fehlt Deine Stimme.
  • […] „…überhaupt nicht mit den geltenden Urheberrechts-Gesetzen vereinbaren lässt.“
    Erstaunlich, dass youtube & Co. noch nicht in Deutschland verboten sind…
    Finde ich aber gut mit den Abmahnen!
    Wer konsumieren möchte, dann kauft den Kram auch!
    Ihr geht ja auch nicht in den Supermarkt und nehmt eure Konsumgüter einfach kostenlos mit… – der Gesetzgeber nennt soetwas Diebstahl, glaube ich…

  • Was für eine Überschrift. Ich lade Torrents seit 10 Jahren und es hat keiner was gesagt. Ich nutze popcorntime zwar nicht, aber gefährlich sind Torrents echt nicht.

  • Das Problem ist, dass wenn man den kram guckt, man es auch selber bereitstellt (peer to peer) und damit ist es höchst illegal.

  • wie erfährt der „Abmahn“-Anwalt davon … Irgend jemand der das überwacht und weiter gibt bewegt sich doch dann auch auf illegalem Boden … Ich würde eine Gegenanzweige machen … Hier Zulande darf keiner Gesetzeshüter spielen … Wie mit dem ausbremsen von Rasern … STRAFBAR !!!

    • Wie kommst du darauf, dass da jemand Gesetzeshüter spielt? – Natürlich darf jede Firma prüfen, ob dritte irgendwelche Rechte verletzen. In diesem Fall eben, ob jemand ohne entsprechende Erlaubnis rechtlich geschütztes Material weiterverbreitet – was im Fall von Popcorn-Time der Fall ist. Während du schaust, liefert dein Client die bereits heruntergeladenen Film-Bestandteile wiederum an andere Popcorn-Time Nutzer.

      Wie findet der Rechteinhaber heraus, wer z.B. ein Film weiterverbreitet? Relativ einfach – er beauftragt eine Firma, die „einfach“ danach schaut welche Quellen den Film z.B. über Popcorn-Time übertragen wird und mit den IP-Adressen geht man – grob gesagt – zur Staatsanwaltschaft. Der Meldet man den Gesetzesverstoß und legt dem entsprechend Beweise zu (jeder kann übrigens der Staatsanwaltschaft ein Gesetzesverstoß melden). Alles weitere erlegt erst einmal der Staatsanwalt und selbst wenn dieser kein öffentliches Interesse hat das ganze vor Gericht zu bringen, steht dem Gesetz nach dennoch dem Rechte-Inhaber Schadensersatz zu und durch die Akteneinsicht die der betroffene haben kann, sieht der Betroffene gegen wem ermittelt wurde. Danach gibt es die „höfliche“ Aufforderung den entstandenen „Schaden“ zu ersetzen und vertraglich zu versichern, dass keine Verletzung der Recht mehr begangen wird.

      Soweit grob das Vorgehen – das deckt sich mit der aktuellen Gesetzeslage. Der „Knackpunkt“ liegt, wie so oft, im Detail. Wurde überhaupt ausreichend geprüft, ob tatsächlich ein Rechtsverstoß vorlag bevor die Unterlagen an den Rechteinhaber raus gingen (siehe der Fall mit der Porno-Seite im letzten Jahr), wer stellt sicher, dass die „Beweise“ auch tatsächlich gerichtsfest sind?

      Dazu dann noch die Frage, ob man nicht über das Ziel mit der aktuellen Gesetzeslage hinausgeschossen hat bzw. ob nicht die Gesetze „handwerkliche“ Fehler haben, die dazu führen, dass z.B. praktisch immer im „gewerblichen Umfang“ angenommen wird, was zu deutlich höheren „Entschädigungen“ und Rechtsanwaltskosten führt.

      • Das mit dem Staatsanwalt war früher so. Heute geht das über das Landgericht, bei dem der Internetanbieter, den Du nutzt, seinen Hauptsitz hat. Der Internetanbieter wird verurteilt, Deine Daten herauszugeben.

  • Dafür gibt es sogar im UrhG unter § 101 ein eigenes Auskunftsverfahren. Mit einer „Gegenanzeige“ kommt man da nicht weit. Ich betreue solche Verfahren jeden Tag und die Abmahnungen durch Popcorn Time haben in letzter Zeit enorm zugenommen.

  • Mal ne Notiz dazu am Rande: der Sohnemann eines Arbeitskollegen hat nur 1! Datei runtergeladen – nichtmal das Spiel entpackt und installiert und ist SOFORT abgemahnt worden! Dank eines guten Anwaltes ist der Familienvater – in diesem Fall – mit 250€ Strafe davogekommen (+ Anwaltshonorar)! Also nur 1x gedownloaded und BAM! Jetzt könnt ihr weiter träumen wie sicher Filesharing ist!

  • Wer konsumiert sollte auch dafür bezahlen. Nur ist es eben für die meisten Menschen schwer Geld fur etwas zu bezahlen was man nicht anfassen kann…

  • Legal? illegal? scheißegal! Hauptsache Spaß dabei haben.

  • Den Film „Interstellar“ für einen Arbeitskollegen in Nov/Dez. über BitTorrent heruntergeladen und im Februar ist dann von den WALDORF FROMMER Rechtsanwälte ein Brief ins Haus geflattert mit der Bitte die Unterlassungserklärung zu unterschreiben und 815 Euro zu zahlen.

    Anwalt genommen, konnte die Kosten auf 500 Euro minimieren aber plus den Anwaltskosten habe ich Schlussendlich genau soviel bezahlt.

    Zuvor habe ich Torrent nur benutzt um bestimmt Boxkämpfe herunterzuladen die in Deutschland nicht ausgestrahlt wurden.

    Also macht lieber echt ein Bogen um Torrent falls Ihr vorhabt Urheberrechtliche Inhalte zu downloaden.

  • Ich habe auch früher Torrents benutzt um Serien zu sehen, die es erstmal nur in den USA gab. Es gab ja keine legalen Angebote. Aber dank Sky-Abo und Netflix kann man mittlerweile fast alle wichtigen Serien sofort sehen auf Abruf. Und das ganze in HD-Qualität und nicht als erbärmliche Pseudo HD-Rips.

    Und seit einer Abmahnung, die ich aber mit Hilfe eines spezialisierten Anwalts(Kosten: 220 EUR) abschmettern konnte, werde ich nie wieder irgendwelche Torrentprogramme benutzen.

  • Redet mit. Seid nett zueinander!

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